- Berufung der Ortswehrleitungen der Feuerwehren Kössern und Fremdiswalde
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Der Stadtrat berief René Stephan zum Ortswehrleiter und Conny König zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kössern. Von 30 Stimmberechtigten nahmen 19 Mitglieder am 24. Februar 2023 an der Wahl teil.
Der Stadtrat berief Thomas Karich zum Ortswehrleiter und René Pfeifer zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Fremdiswalde. Von 48 Stimmberechtigten nahmen 45 Mitglieder am 13. Januar 2023 an der Wahl teil.
Gemäß § 18 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind Wehrleiter und dessen Stellvertreter vom Stadtrat zu berufen.
- Wahlwerbesatzung
Es informierte Mario Lehmann, Leiter des Ordnungsamtes.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 24. November 2022 zum Erlass der Wahlwerbesatzung der Großen Kreisstadt Grimma. Die redaktionell angepasste Wahlwerbesatzung wurde durch den Stadtrat der Stadt Grimma am 24. August 2023 beschlossen.
Der Geltungsbereich des § 1 der Wahlwerbesatzung gibt nun inhaltlich den Wortlaut der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Grimma wieder, ohne nur auf diesen zu verweisen. Dieser Ausführung wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) moniert. Mit Ausnahme dieser Anpassung bleibt die am 24. November 2022 beschlossene Wahlwerbesatzung der Großen Kreisstadt Grimma inhaltlich unberührt.
- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2023
Es informiere Mario Lehmann, Amtsleiter des Ordnungsamtes.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2023. Zudem erfolgte die Aufhebung der Beschlussvorlage SR 1201/2023 Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Stadt Grimma für das Jahr 2023 durch einen Beschluss des Stadtrates. Die Landesdirektion Sachsen und das Landratsamt des Landkreises Leipzig erklärten die Januarfassung der Rechtsverordnung auf Grund fehlender geeigneter Prognoseentscheidungen für nicht rechtskonform.
Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen werden als verkaufsoffene Sonntage der Stadtfestsonntag am 24. September 2023 sowie die Weihnachtsmarktsonntage 3. und 17. Dezember 2023 festgelegt. Als Grundlage der Erhebung wurde die Anzahl der getätigten Kartenzahlungen in der Altstadt während der benannten Veranstaltungssonntage im Jahr 2022 herangezogen.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurden mit dem Gewerbeverein, dem PEP, Obi und dem Marketingbereich/Veranstaltungsplanung des Büros des Oberbürgermeisters die Vorschläge beraten und abgestimmt.
Grundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz die allgemeinen zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Demnach besteht diese Möglichkeit ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember. Nach Ladenöffnungsgesetz des Freistaates Sachsen werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten.
- Der Tagesordnungspunkt „Verkauf Grundstücksteil nahe Wasserturmstraße 16, Gartendenkmal Herrenhaus Hohnstädt“ wurde vertagt.
- Finanzzwischenbericht der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Grimma für das Haushaltsjahr 2023 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 beschlossen. Die Bestätigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte unter der Auflage durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen den Haushaltsausgleich zukünftig sicher zu stellen.
Sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt ist die Ausschöpfung der Ansätze wahrscheinlich. Insbesondere die Ausgabenseite wird durch die auf breiter Fläche und vor allem weiter steigenden Preise, negativ beeinflusst. Bereits im Haushaltsplan 2023 mussten Fehlbeträge im Ergebnishaushalt ausgewiesen werden. Trotz der guten Gewerbesteuereinnahmen wird auch zum Jahresende 2023 ein Fehlbetrag erwartet.