Annahme von Spenden und Zuwendungen
- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Geldspenden für die Aktion „Baumwege“ in Höhe von 500 Euro von zwei Privatpersonen.
- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von 1.000 Euro für die Kindertagestätte „Abenteuerland“, 200 Euro für die Kindertagesstätte Sonnenschein in Cannewitz sowie Sachspenden in Höhe von 240,42 Euro für die Kindertagesstätte Schmetterling und 73,94 Euro für die Kindertagesstätte Zwergenland in Mutzschen.
- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 100 Euro für das Tierheim Schkortitz.
- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 100 Euro für den Weihnachtsmarkt Grimma sowie die Annahme eine Sachspende in Höhe von 311,87 Euro für die Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes Grimma.
Gemäß § 73 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.