- Sanierung der Hangsicherung auf dem Gelände des Kindergartens „Bienenhaus“ in Döben
Es informierte Ute Klimm, Hochbauamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschloss die Sanierung der Hangsicherung. Die Bruchsteinmauer am Hang ist in einem schlechten Zustand. Sie ist als Trockenmauer bzw. nur im rückwärtigen Querschnitt sparsam mit Mörtel stabilisiertes Mauerwerk vorzufinden. Im östlichen Teil ist die Bruchsteinmauer stark geschädigt, die Konstruktion verschoben, Steine können herabfallen. Fugen sind ohne Stützmaterial ausgebildet, so dass die Steine gegeneinander verkippen. In das Mauerwerk sind bereits Wurzeln eingewachsen. Die Mauer ist hier nur noch teilweise als solche vorhanden. Im mittleren Abschnitt ist die Mauer im Wesentlichen noch erhalten, weist jedoch auch Verschiebungen, Einwachsungen von Wurzeln und Verlust der Fugenstabilität und einzelner Steine auf. Am besten ist die Mauer noch im westlichen Abschnitt erhalten. Der Schadenumfang stellt sich hier als kleinere Verschiebungen und geschädigten bzw. nicht mehr vorhandener Fugenstabilität dar.
Im östlichen Abschnitt ist die Mauer nicht für den Platzgewinn einer horizontalen Fläche, wie es im westlichen Abschnitt für den Weg der Fall ist, erforderlich. Die Mauer wird in diesem Bereich als Steinböschung umgestaltet. Im mittleren Abschnitt ist die Mauer von Durchwachsungen zu befreien, größere Verschiebungen sind zu korrigieren. Es wird davon ausgegangen, dass die oberen Steinreihen ca. 40 cm hoch sowie im Bereich größerer Durchwachsungen und Verschiebungen auch auf einer größeren Höhe in Mörtel neu zu setzten sind. Die Fugen des Mauerwerks sind im Bereich von Verschiebungen bzw. Verkippen der Stein untereinander mit Trass-Zementmörtel wieder zu stabilisieren, um ein Fortschreiten der Verschiebungsprozesse zu hemmen. Am Wandfuß muss die Drainagewirkung erhalten bleiben. Rückseitig anfallendes Sickerwasser muss die Mauer durchdringen können. Die Mauerwerksfugen müssen den Wasserdurchtritt entsprechend zulassen.
Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen entsprechen der geltenden Gestaltungssatzung. Laut Kostenberechnung des Grimmaer Architekturbüros Beyer und Lätzsch betragen die Gesamtkosten rund 60.000 Euro.
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gerichtswiesen" Grimma für das Grundstück Gerichtsweg 22
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung.
Für das Grundstück Gerichtsweg 22 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschlossen.
Der Bauantrag zur „Erweiterung des bestehenden Großhandel-Fachmarktes durch Neubau einer Lager- und Produktionshalle mit Verbinder“ der Gebrüder Lotter KG beinhaltet drei Befreiungsanträge, die sich wie folgt darstellen:
Die Gebrüder Lotter KG beantragten die Errichtung eines Gebäudes mit einer Gesamtlänge von 60,48m. Die geplante Hallenlänge ist für die Nutzung des Gebäudes zwingend erforderlich, um den gesamten Fachbereich Bedachung in Grimma zu zentralisieren und damit internen Lkw-Verkehr zwischen den Lagern in Grimma, Oschatz und Borna zu verringern. Die Gebrüder Lotter KG beantragten eine Traufhöhe von 8,15 Meter. Diese ist technologisch zwingend erforderlich und ergibt sich aus der Lkw-Verladung mittels Brückenkrans und aus der geplanten Regalierung. Das Gebäude passt sich in Höhe und Länge dem Bestandsgebäude, welches eine Länge von 75m und eine Traufhöhe von ca. 8,20m aufweist, an. Die Gebrüder Lotter KG planen die Nutzung des Flachdaches für Photovoltaik. Als Ausgleich für die nicht hergestellte Dachbegrünung werden Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück aufgeführt.