- Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Rappenberg
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Im neuen Wohngebiet Rappenberg soll eine Kindertagesstätte entstehen. Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen an die Firma KKS Architektur + Gestaltung aus Dresden für ein Honorar von 250.500 Euro. Die Kostenberechnung lag bei 230.860 Euro.
13 Teilnahmeanträge wurden eingereicht und hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geprüft und bewertet. Nach Wertung wählte man die besten fünf Bieter aus. In einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entschied man sich für die Firma KKS Architektur + Gestaltung.
- Ergänzung zum Baubeschluss zur Schulhofsanierung Großbothen
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 1. Ergänzung beziehungsweise Änderung des Baubeschluss Schulhofsanierung Großbothen die Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme um 55.748,33 Euro auf 416.118,64 Euro. Die Eigenmittel betragen 104.029,66 Euro.
Die Grundlage der Beschlussfassung war die Kostenberechnung, erarbeitet vom Ingenieurbüro Zimmermann nach Erstellung der Entwurfsplanung. Für den Schulhof wurde ein abgestimmtes Gesamtgestaltungskonzept erarbeitet, welches die schrittweise Realisierung der umfänglichen baulichen Maßnahmen ermöglicht. Die Finanzmittel werden eingesetzt, um die Ausführung des Bodenbelags im Bereich der Bewegungsfläche als Kunststoffbelag auszuführen.
Die Schulhofsanierung der Grundschule Großbothen ist die letzte investive Baumaßnahme im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur. Mit Fertigstellung und Schlussrechnung der anderen drei Vorhaben an den Außenanlagen der Schulen Hohnstädt, Mutzschen und Grimma-Süd ergaben sich Kostenverschiebungen, welche beim Landkreis Leipzig entsprechend zur Übertragung beantragt wurden. Kostenverschiebungen zwischen den angemeldeten Vorhaben innerhalb des Budgets sind nach Antragstellung beim Landkreis Leipzig möglich. Mit der zwischenzeitlich avisierten Bestätigung für die Zuteilung des letzten offenen Budgetanteils der Stadt Grimma können die Mittel für die Außenanlage aufgestockt werden.
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nahversorger Hohnstädt - Wasserturmstraße"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt – Wasserturmstraße“ im vereinfachten Verfahren. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: Anpassung der Baugrenze zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude und die Anpassung von Festsetzungen zur Dachneigung und Fassadengestaltung.
Die Fristo Getränkemarkt GmbH plant eine Erweiterung des bestehenden Getränkemarktes.
Der Ausgangspunkt für die Notwendigkeit der Anpassungen des Bebauungsplans ist die Spezifik des Sortiments. Fristo führt ein Sortiment, welches fast ausschließlich aus Mehrweggebinden besteht. Zukünftig soll dieses ökologische Sortiment noch mehr anwachsen, indem der Getränkemehrweganteil gegenüber dem Einweganteil deutlich erhöht wird. Dies führt zu einem größeren Flächenbedarf. Mit dem geplanten Anbau soll die Lagerkapazität, vor allem durch die Lagerung auf zwei Ebenen, um einiges erhöht werden. Bei der Erweiterung des Bestandes wird eine bereits befestigte Fläche überbaut, so dass kein Grünflächenverbrauch stattfindet.
Die Kosten für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 werden von vom der Fristo Getränkemarkt GmbH getragen. Dazu ist mit der Fristo Getränkemarkt GmbH ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.