- Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Beendigung des Stadtrat-Mandates
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger
Der Stadtrat Grimma stellte durch Beschluss fest, dass für den gewählten Stadtrat Sven Großer (Alternative für Deutschland) ein wichtiger Grund gemäß Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO §18, Abs. 1) zur Beendigung des Mandates als Mitglied des Stadtrates Grimma vorliegt.
Nach Sächsischer Gemeindeordnung kann, wenn die Person durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit oder in der Fürsorge für seine Familie erheblich behindert wird, die Niederlegung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangt werden. Die Entscheidung hierüber hat der Stadtrat durch Beschluss zu treffen. Sven Großer erklärte schriftlich, sein Amt als Stadtrat niederlegen zu wollen. Er wurde bei der Wahl am 26. Mai 2019 in den Stadtrat gewählt. Michael Weber (Alternative für Deutschland) rückt nach.
- Erste Ergänzung zur Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2023
Es informierte Mario Lehmann, Amtseiter des Ordnungsamtes.
Der Stadtrat beschloss die 1. Ergänzung zur Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2023.
Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen wird demnach als
vierter verkaufsoffener Sonntag im Jahr 2023 folgender Sonntag festgelegt: 5. November 2023. Anlass ist der Martinimarkt in Klosterkirche.
Grundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz die allgemeinen
zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Das Gesetz ermächtigt
Gemeinden, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die
Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu
unterbreiten. Gemeinsam wurden mit dem Gewerbeverein, dem PEP, Obi und dem
Marketingbereich / Veranstaltungsplanung des Büros des Oberbürgermeisters die
Vorschläge beraten und abgestimmt. Weiterhin wurden insbesondere die durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht in den vergangenen Jahren festgelegten erschwerten Voraussetzungen für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen berücksichtigt. Nach den Hinweisen durch die Landesdirektion Sachsen und den Landkreis Leipzig wurden neue ausführliche Prognoseentscheidungen zu den zu erwartenden Besucherströmen erfasst.
- Überplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen im Bereich freie Träger Kindertagesstätten für das restliche Jahr 2023
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen in Höhe von 782.841,86 Euro. Die freien Träger der Kindereinrichtungen in Grimma erhalten monatliche Zuwendungen von der Stadtverwaltung. Diese beinhalten Fremdkommunal- & Kommunalanteile sowie Landeszuschüsse. Die stetig steigenden Unterhaltungskosten und vor allem die aktuell gestiegenen Strom- und Heizkosten führen zu einer notwendigen Erhöhung der monatlichen Zuwendungen, um einer wirtschaftlichen Arbeit in den neun Einrichtungen in freier Trägerschaft und in den vier Tageseltern-Häusern Rechnung zu tragen. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerlösen und zusätzlichen Einzahlungen des Landeszuschusses in Höhe von 571.492,96 Euro. Die Differenz in Höhe von 211.348,90 Euro wird aus Mehrerlösen der Gewerbesteuereinnahmen finanziert.
- Verkauf Gebäudeensemble und Grundstück "Papierfabrik Golzern"
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin des Hochbauamtes.
Der Stadtrat Grimma beschloss den Verkauf der Grundstücke Flurstück 58/4 (2.256 qm), Flurstück 57/1 (32.823 qm), Teil von Flurstück 278 (6.954 qm) in Golzern an die PPFG Gmbh; Gottschedstraße 12, 04109 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführer Kai-Uwe Schott und Tilo Mann. Die Grundstücksteile umfassen insgesamt 42.033 Quadratmeter. Der Kaufpreis liegt bei 217.000 Euro.
Die Stadt Grimma erwarb das Industriedenkmal „Papierfabrik Golzern“ im Rahmen eines Grundstückstausches im Jahr 2014. Kommunale Bemühungen zum Abbruch des Objektes für einen erweiterten Hochwasserschutz scheiterten.
Mit Ausschreibung zur Verkaufsabsicht des Objektes im April 2023 bewarb sich einzig das Leipziger Büro Mann und Schott Architekten. Die Ausschreibung forderte eine Investitionsverpflichtung zur Sicherung der Gesamtgebäudelage und Baurechtsschaffung, welche durch eine Bürgschaft besichert wird. Der Käufer erfüllt alle Auflagen und Forderungen aus der Ausschreibung.
Das Architekturbüro plant die Wiederherstellung des historischen Gebäudeensembles unter Ausbildung des Erdgeschossbereiches mit Durchflutungsräumen und hochwassergeschützter Infrastruktur. Als Nutzungsmöglichkeiten werden Hotellerie und Gastronomie, wie auch Wohnen und Büronutzung gesehen. Freiraum für temporäre Nutzungen, wie Ausstellungen, Theater und Events werden in der Gesamtkonzeption abgebildet. Die Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Bauantrag Ersatzneubau Bürogebäude, Wurzener Str. 93
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin des Stadtentwicklungsamtes.
Der Stadtrat stimmte dem Bauantrag zum Ersatzneubau Bürogebäude, Wurzener Str. 93 in Grimma zu.
Dem Stadtentwicklungsamt lag im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens der Bauantrag zum Ersatzneubau Bürogebäude mit Verkaufsfläche vor. Auf dem Gelände steht bereits eine mehrteilige Lagerhalle mit Bürotrakt und Verkaufsfläche. Der Bürobereich mit Verkaufsfläche soll abgerissen und erneuert werden. Die eingeschossige Lagerhalle ist Bestand und soll nicht verändert werden. Das neue Bürogebäude mit einer kleinen Verkaufsstätte soll teilweise zweigeschossig errichtet werden. Die Grundfläche beträgt dabei 720 Quadratmeter. Das Grundstück ist über die Zufahrt Wurzener Straße als auch über die Wedniger Straße erreichbar. In der Wedniger Straße ist, zu der bereits vorhandenen, eine neue Zufahrt geplant.
Mit dem Abbruch werden sechs Bäume (Stammumfang 45 – 80cm) beseitigt. Als Ausgleich pflanzt der Bauherr an anderer Stelle sieben neue Bäume. Die Herstellungskosten betragen 3 Millionen Euro.
- Finanzielle Beteiligung der Großen Kreisstadt Grimma an zwei Windenergieanlagen im Windpark Jeesewitz-Ablaß
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat stimmte dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Stadt Grimma an zwei Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG) zu. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag rechtswirksam abzuschließen.
Entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kann Kommunen, deren Gemeindegebiet zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Meter befinden, eine finanzielle Beteiligung angeboten werden. Die finanzielle Beteiligung erfolgt freiwillig und ohne Gegenleistung. Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist Betreiber von zwei Windenergieanlagen im Windpark Jeesewitz-Ablaß. Der Großen Kreisstadt Grimma wird aktuell vom Betreiber eine finanzielle Beteiligung angeboten. Ein Vertrag regelt unter anderem die einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung, die Ermittlung der relevanten Strommengen sowie die Anrechnung und Zahlung der Gutschrift an die Stadt Grimma. Die zwei betreffenden Windenergie-Anlagen im Windpark Jeesewitz-Ablaß befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Leisnig. Die Ortschaften Draschwitz und Jeesewitz liegen ca. 730 Meter beziehungsweise. ca. 860 Meter von den Windrädern entfernt. Die Windenergie-Anlagen wurden im Jahr 2008 in Betrieb genommen. Sie weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf. Die voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von 2.772,45 Euro im Jahr für beide Windenergieanlagen sollen im Haushalt gesondert dargestellt und für die betroffenen Ortschaften Jeesewitz und Draschwitz gebunden werden.
- Freigabe zur Antragstellung eines Fördermittelantrages zur Unterstützung des Gigabitausbaus
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter des Tiefbauamtes.
Der Stadtrat beschloss die Freigabe zur Antragstellung eines Fördermittelantrages nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023).
Bereits 2018 wurde ein Fördermittelantrag für den Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ gestellt. Die „weißen Flecken“ sind Adressen mit einer anliegenden Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s. Damit werden derzeit 5.735 Anschlüsse gefördert mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausgebaut.
In der nun aktuellen Förderrichtline Gigabit-RL 2.0, die sogenannten „grauen Flecken“, liegt die Aufgreifschwelle bei 500 Mbit/s im Download beziehungsweise bei mindestens 200 Mbit/s im Upload. Im August 2023 wurde dazu ein Markterkundungsverfahren gestartet. Mit den Fördermitteln könnten bis zu 4.700 weitere Anschlüsse mit Glasfaser angeschlossen werden.
Dieser Beschluss soll eine grundsätzliche Beteiligung der Stadt Grimma am Projekt „graue Flecken“ entsprechend der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und der sächsischen Co-Finanzierung Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 darstellen. Da der Antrag bis Mitte Oktober 2023 gestellt werden muss und konkrete Zahlen aus dem Markterkundungsverfahren erst Ende September 2023 vorliegen, ist das Bekenntnis zur grundsätzlichen Teilnahme nötig. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, wird ein Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt.