- Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Asphaltmischanlage Hohnstädt der DEUMA Mischwerke GmbH & Co.KG am Standort 04668 Grimma, Am Hengstberg Antrag gemäß § 16 (1) BImSchG vom 20.04.2023 zur wesentlichen Änderung des Betriebs der Asphaltmischanlage Hohnstädt
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte der folgenden Änderung zu:
a) Erhöhung der Lagerkapazität von Ausbauasphalt (Asphaltgranulat, -fräsgut und -aufbruch) von 35.200 t auf 82.000 t
b) Erhöhung der jährlichen Durchsatzleistung der mobilen Aufbereitungsanlage für Ausbauasphalt von 50.000 t/a auf 82.000 t/a und damit verbunden eine Erweiterung des Zeitraums zum Aufbereiten von Ausbauasphalt von 80 d/a auf 200 d/a
c) Erweiterung der Betriebszeit der Asphaltmischanlage von werktags 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf werktags 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr der Asphaltmischanlage Hohnstädt am Standort, 04668 Grimma, Am Hengstberg, Flurstücke 211/4, 211/6, 211/9, 211/10, 211/15, 211/16, 211/17, 214b, 216/2, 216/5, 359/1, 360/4, 360/5, 360/7, 360/8 und 360/9 der Gemarkung Hohnstädt
Die DEUMA Mischwerke GmbH & Co. KG betreibt in Hohnstädt eine Asphaltmischanlage (AMA) zur Herstellung von Straßenbaustoffen aus Mineralstoffen und bituminösen Bindemitteln. Neben der AMA als Hauptanlage werden als Nebenanlagen ein Materiallager für Ausbauasphalt sowie eine Aufbereitungsanlage für Ausbauasphalt am Standort betrieben. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 24.01.2020 beträgt die Lagerkapazität für Ausbauasphalt bis zu 35.200 t. Es dürfen dabei max. 8.000 t Aufbruchasphalt gelagert werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Lagerkapazität von Ausbauasphalt auf insgesamt 82.000 t erhöht. Dies ermöglicht im Sinne der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen eine weitergehende Substitution von primären Erdölprodukten und somit auch einen Einsatz von Ausbauasphalt für Großaufträge im Leipziger Raum. Weiterhin ermöglicht die Änderung kurzzeitige Spitzen im Aufkommen von Ausbauasphalt sowie eine möglichst kontinuierliche Verwertung von Ausbauasphalt noch besser auszusteuern. Die bisher genehmigte max. Lagermenge von 8. 000 t Aufbruchasphalt bleibt unverändert. Durch die Erhöhung von Lagerkapazitäten sollen über die gesamte Mischsaison hinweg größtmögliche Verwertungsraten von Ausbauasphalt gewährleistet werden. Weiterhin soll am Standort die jährliche Durchsatzleistung der mobilen Aufbereitungsanlage erweitert und damit verbunden die Anzahl der Einsatztage erhöht werden. Darüber hinaus wird die Betriebszeit der Asphaltmischanlage um den Nachtzeitraum erweitert. Die technischen Einrichtungen der Asphaltmischanlage sowie der mobilen Aufbereitungsanlage bleiben unverändert. Auch am Verfahrensablauf der Asphaltherstellung und der Aufbereitung von Ausbauasphalt werden keine Änderungen vorgenommen. Die Erhöhung der Lagerkapazität erfolgt ausschließlich auf bereits genehmigten Lagerflächen. Durch den Betrieb der Asphaltmischanlage und der mobilen Aufbereitungsanlage ergeben sich grundsätzlich Schallimmissionen. Im Tagzeitraum werden bei Ausschluss des Parallelbetriebes von mobiler Aufbereitungsanlage und separater Siebmaschine auch weiterhin die Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Im Nachtzeitraum können durch Einsatz gezielter Lärmminderungsmaßnahmen ebenfalls die Vorgaben der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Als praktikable Maßnahmen wird eine zeitliche Regulierung der Arbeitsprozesse gewählt. Das heißt, die Beschickung der Doseure mittels Radlader und die Produktion und Abholung von Mischgut finden zeitlich versetzt statt. Des Weiteren wurde der Einfluss von Staubemissionen durch die Erhöhung der jährlichen Durchsatzleistung und die Erweiterung der Einsatztage der mobilen Aufbereitungsanlage bewertet. Gemäß gutachterlicher Beurteilung können auch weiterhin nachteilige Auswirkungen durch Staubemissionen ausgeschlossen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich.