Symbolbild Funkturm© Pixabay Andreas LischkaDer Ortschaftsrat Döben hatte nach Bekanntwerden von Interessenbekundungen zur Aufstellung eines Funkmastes im Umkreis von Döben gefordert, dass der Ortschaftsrat vor der Einleitung eines Bauantragsverfahrens ausführlich informiert wird. Dies fand in der öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2021 statt. Bereits hier erfolgte eine Standortdiskussion, die einen möglichen Kompromiss aufzeigte. Der Ortschaftrat befürwortete mehrheitlich den Funkmast mit dem Standort auf kommunalem Grund am Ende des Gartenwegs am Hohen Stein. Erschwert wird die Standortsuche durch den Umstand, dass private Flächen auf Grund von Bedrohungen durch radikale Gegner des Projekts nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Einwänden der Bürgerinnen und Bürger wurde der Standort näher definiert: Nicht in unmittelbarer Nachbarschaft des historischen „Hohen Steins“, sondern am Ende des Gartenweges in Richtung Wald (ca. 200m Abstand), in der Nähe der Gasverteilerstation. Der Abstand zur Wohnbebauung liegt dort bei ca. 150m. Geplante Höhe 40m. Durch das öffentliche Bekanntwerden hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die überwiegend Kritiker des Projekts vereint. Nicht außer Acht lassen sollte man die zahlreichen Befürworter, die einen Mehrwert in Bezug auf die mobile Telefon- und Internetversorgung sehen. Für sie stellt die Errichtung einer Funkanlage eine wesentliche Ergänzung zur Breitbandversorgung dar, denn beides ist heutzutage – vor allem auch im ländlichen Raum – notwendig, um zukunftsfähig zu bleiben.
Der Ortschaftrat Döben ruft alle Bürger der umliegenden Ortsteile auf, sich rege an der Diskussion zu beteiligen, damit eine mehrheitliche Bürgermeinung deutlich wird, die es dem Ortschaftsrat ermöglicht, im
Falle eines Bauantrags, eine dem Bürgerwillen entsprechende Entscheidung zu treffen. Klar ist allerdings, dass diese Entscheidung in dem baurechtlichen Verfahren gegebenenfalls keine verhindernde Wirkung entfalten kann. Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döben findet am Mittwoch, den 19. Mai, 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19, statt.
Karte Funkmasten Grimma© GeoBasis-DE/ BKG 2021Schaut man sich die Karte der Funkanlagen östlich von Grimma an, wird die Unterversorgung der Ortsteile Döben, Grechwitz, Neunitz, Dorna und auch weiterer auf einen Blick deutlich. Weiterhin erkennt man, dass Funkmasten meist unmittelbar in bewohnten Gebieten zu finden sind. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um die Strahlung und die befürchtete Gesundheitsschädigung geht. Die Bundesnetzagentur ist für den Strahlenschutz der Bürger und die Einhaltung der Grenzwerte zuständig. Demnach wird eine unmittelbare Gesundheitsgefahr in einem Abstand bis zu 5 Metern um eine Sendeantenne in 40 Metern Höhe für die in Frage kommenden Sendeleistungen gesehen. In Deutschland reguliert die Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation den reibungslosen Austausch von Daten. Dabei geht es vor allem um den steigenden Bedarf eines leistungsfähigen Telekommunikationsnetzes, auch in den ländlichen Regionen. Daher hat die Behörde auch die Funkanlagen im Blick. Dazu gibt es auch Vorschriften, die zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen zu beachten sind. Zudem veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage www.bundesnetzagentur.de Messwerte zur elektromagnetischen Strahlung, zu Standorten und einzuhaltenden Sicherheitsabständen von Funkanlagen. Bevor ein Funkmast in Betrieb genommen wird, erfolgt dahingehend eine Prüfung durch die Behörde. Die Gefahrenzonen sind zu jedem Funkmast in der Karte der Bundesnetzagentur abrufbar. Wer sich in wissenschaftlichen Studien über den Zusammenhang von Gesundheitsgefährdung und elektromagnetischer Strahlung vertiefen möchte, dem sei die Website www.emf-portal.org/de als anerkannte Quelle empfohlen. In Studien wurde ein Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und z. B. Krebs bei mehr als 1,5 Millionen Menschen untersucht. Die Studien beschreiben einheitlich lediglich den Effekt, dass die Strahlung das Gewebe erwärmt. Mehrheitlich sehen die Mensch- und Tierstudien keinen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und etwa der Häufigkeit von Krebserkrankungen. Zu diesem Urteil kommen sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Unsicherheit bleibt. Sicher ist, dass grundsätzlich die elektromagnetische Strahlung im Haushalt auch ohne Mobilfunk zugenommen hat. Ob man deshalb auf die Haushaltsgeräte verzichtet, liegt im Ermessen jedes einzelnen.