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Assistenzhunde: Was es zu beachten gilt

Blindenführhunde, Servicehunde für motorisch eingeschränkte Menschen oder Signalhunde für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) der Zutritt für den allgemeinen Publikums- und Benutzerverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen zu gewähren.

Meldung vom 15.08.2023Letzte Aktualisierung: 18.08.2023
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