Der Finanzausschuss des Bundestags verständigte sich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht. Damit greift der Bundestag Forderungen der Länder auf und verbessert den gesetzlichen Rahmen für das Ehrenamt. Über ein Drittel der Sachsen engagiert sich ehrenamtlich in fast 30.000 Vereinen. Für viele von ihnen verbessern die Beschlüsse die Rahmenbedingungen.
Aktives Mitwirken im Verein wird zukünftig noch besser honoriert, in dem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr erhöht werden. Durch die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Einrichtungen um 10.000 Euro auf 45.000 Euro und der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis um 100 Euro auf 300 Euro pro Jahr wird gleichzeitig spürbar Bürokratie abgebaut.
Außerdem wird das ehrenamtliche Engagement vielfältiger, indem der Katalog gemeinnütziger Zwecke um neue, gesellschaftlich relevante Bereiche erweitert wird. Das betrifft unter anderem den Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, aber auch den Freifunk.
Hintergrund
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat die Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Dabei werden auch eine Vielzahl von Verbesserungsanregungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt.