Sachsen stoppt Auszahlung der Soforthilfe des Bundes
Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. „Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt“, teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am späten Donnerstagabend mit. „Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen.“ Die Bank habe „alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden“.
Anträge für beide Programme könnten weiterhin gestellt werden, erklärte die Bank. Um Schäden zu vermeiden, sollten Antragsteller beim Aufrufen der Webseite zur Antragstellung auf die korrekte Schreibweise der Internetadresse der SAB achten: https://www.sab.sachsen.de/.
Quelle: Leipziger Volkszeitung
„Sachsen hilft sofort“ - jetzt auch für größere mittelständische Unternehmen
Rund 15.000 Anträge sind bislang für das Soforthilfe-Programm »Sachsen hilft sofort« bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) eingegangen. Seit dem 23. März können Unternehmen - auch Soloselbstständige - mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro von diesem Darlehensprogramm profitieren und Hilfen bis zu 50.000 Euro beantragen. Die notwendige Richtlinie zur Ausweitung von »Sachsen hilft sofort« auf größere mittelständische Unternehmen wurde am 15. April vom Kabinett beschlossen.
Die Bearbeitung des erweiterten Programmes startet am 17. April. Dann stellt die SAB in ihrem Förderportal den elektronischen Förderantrag auch online.
Ab 16. April, können Unternehmen, die bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als eine Million Euro Jahresumsatz erzielen, die Antragstellung vorbereiten. Dann ist auf der Webseite der SAB ein Formular für die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, verfügbar. Liegt diese Bestätigung vor, können die größeren Unternehmen das Soforthilfe-Darlehen ab dem 17. April 2020 beantragen. Möglich sind Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro.
„Sachsen hilft sofort“ - Sonderprogramm für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Soforthilfe-Darlehen Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen und Freiberufler, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Im Rahmen der Soforthilfe gewährt der Bund bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate für Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitbeschäftigten, 15.000 Euro bei zehn Beschäftigten.
Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Die Antragsstellung kann bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) erfolgen. Formulare hierfür auf www.sab.sachsen.de.