Der Öffentliche Weg Am Hengstberg Flurstück 353 Gemarkung Hohnstädt wird eingezogen. Die Verfügung wird am 11.01.2022 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 18.11.2021. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00- 16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00- 12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 29.11.2021
Matthias Berger
Oberbürgermeister