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Öffentliche Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zur erteilten Genehmigung mit Auflagen (AZ.: PG 06/22) zum Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ der Großen Kreisstadt Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 mit Beschluss Nr. SR 02.22 – VI 0992 den Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen (Teil B), jeweils in der Fassung vom 14.01.2022 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.01.2022 wurde gemäß Stadtratsbeschluss gebilligt.

Amtliche Bekanntmachung vom 21.10.2022
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