Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2024 mit Beschluss-Nr. SR 03.24 – VI 1204 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße“ in Grimma, in der Fassung vom 07.03.2024 samt Begründung mit den ergänzenden Unterlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 109 "Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße" befindet sich zentral in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses „Muldentalkliniken GmbH Gemeinnützige Gesellschaft“. Begrenzt wird es östlich durch das Krankenhaus und westlich durch Gewerbebetriebe. Südlich des Plangebietes verläuft die „August-Bebel-Straße“ und nördlich die „Käthe-Kollwitz-Straße“. Durchschnitten wird das Plangebiet durch die Kleiststraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 864/10, 865/3, 865/d, 867, 868/5, 868/7, 868/10, 868/11, 868/14, 868/15, 868/18 (teilweise), 868/19, 868/20, 869/2, 869/6, 869/7, 881/5 (teilweise), 881/6 der Gemarkung Grimma. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,0 ha.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Im Plangebiet ist die Errichtung eines Betreuungs- und Pflegekomplexes mit zugehöriger Stellplatzanlage, gemäß den sächsischen Vorgaben und Grünflächen beabsichtigt. Westlich der Kleiststraße sowie östlich des Pflegekomplexes sollen zudem allgemeine Wohngebiete entstehen. Mit der Umsetzung der Planung kann eine Verbesserung der medizinischen Versorgung erreicht werden. Der Campus mit seinen Pflegeeinrichtungen sowie die geplante Wohnbebauung fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Mehrgenerationencampus schafft ein ergänzendes Angebot zum bestehenden Krankenhaus.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 "Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße" dient der Nachverdichtung einer bereits erschlossenen Siedlungsfläche, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB liegt.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Umweltverbände werden an der öffentlichen Auslegung beteiligt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und werden ausgelegt:
- Artenschutzfachbeitrag (AFB) zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße“ der Stadt Grimma, büro ASN, Analyse, Schutz und Nutzung von Ökosystemen, Consulting, Dipl.-Geographin Andrea Srugies-Neureuther mit Stand vom 09.11.2023
- Biotopkartierung mit Stand vom 09.11.2023 und Protokoll der Geländebegehung am 30.09.2022 zur Biotopkartierung und Lebensraumpotenzialabschätzung, büro ASN, Analyse, Schutz und Nutzung von Ökosystemen, Consulting, Dipl.-Geographin Andrea Srugies-Neureuther
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach § 15 BNatSchG zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße“ der Stadt Grimma, büro ASN, Analyse, Schutz und Nutzung von Ökosystemen, Consulting, Dipl.-Geographin Andrea Srugies-Neureuther mit Stand vom 09.11.2023
- Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach § 15 BNatSchG zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße“ der Stadt Grimma, Nachträgliche Anpassungen der Ergebnisse infolge von Planungsänderungen, Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Silvia Wendholt mit Stand vom 07.03.2024.
Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße / August-Bebel-Straße „“ in Grimma in der Fassung vom 07.03.2024, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie den ergänzenden Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 29.04.2024 bis zum 31.05.2024
im Internet auf der Website der Stadt Grimma unter
https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung/bebauungsplaene-und-satzungen/
und über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während der Öffnungszeiten:
Montag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr und
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03437 / 9858710 (Frau Kluge) oder per E-Mail unter kluge.simone@grimma.de möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an kluge.simone@grimma.de übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Grimma, Amt für Stadtentwicklung, Markt 17, 04668 Grimma, Zimmer 2.03, Frau Kluge,
Telefon: 03437 / 9858710
sowie per E-Mail: kluge.simone@grimma.de zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Grimma, den 04.04.2024
Matthias Berger
Oberbürgermeister