Alle Kinder, die vom 01. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden. Die Anmeldung Ihres Kindes hat immer an einer kommunalen Grundschule innerhalb des für Sie zuständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Auch wenn Sie es wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht. Auf Besonderheiten des Kindes sollten die Sorgeberechtigten schon früh aufmerksam machen, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Zu erklären ist außerdem, ob ein Migrationshintergrund vor- liegt. Die Schulanmeldung ist bitte von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben bzw. eine Vollmacht vorzulegen.
Hort: Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Bitte melden Sie Ihr Kind für den Hort unter folgenden Link auf dem Elternportal der Stadt Grimma an: https://grimma.meinkitaplatz.de/ Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch die Grundschulsekretärinnen.
Zur Schulanmeldung sind bitte in Kopie mitzubringen:
- Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Bestätigung des Jugendamtes)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz durch Impfausweis oder Impfbescheinigung oder ärztliche Bescheinigung über erfolgte Masernschutzimpfungen (es muss ersichtlich sein, dass zwei Impfungen durchgeführt wurden) oder
- ärztliches Zeugnis über Immunität gegen Masern oder
- ärztliche Bescheinigung, dass eine Masernschutzimpfung aus medizinischen Gründen dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist oder Bestätigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer Einrichtung (z.B. Kita, dass einer der vorgenannten Nachweise bereits vorgelegt wurde.)
Ethik oder Religion: Bitte entscheiden Sie sich ebenfalls, ob Ihr Kind in Ethik oder Religion unterrichtet werden soll.
Zeiten: Die Anmeldung erfolgt in den Sekretariaten der kommunalen Grundschulen am Dienstag, 20. August 2024 in der Zeit von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr. In der Grundschule Mutzschen erfolgt die Anmeldung in der Zeit von 7.00 Uhr – 11. 00 Uhr.