Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 29. Juni 2020 ist der Plan für das Vorhaben „A 14, Ersatzneubau Bauwerk 22 (Muldebrücke)“ gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit vom 27. Juli 2020 bis 10. August 2020 in der Stadtverwaltung Grimma, Zimmer 2.06, Markt 17, 04668 Grimma, zu den Öffnungszeiten
Montag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sind im vorgenannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen in der Rubrik „Infrastruktur – Autobahnen“ sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
i.A. der Landesdirektion Sachsen