Planfeststellungsabschnitt 3.2 Großenhain Berliner Bahnhof - Landesgrenze
km 33,200 - km 45,830 Strecke 6248 Dresden - Elsterwerda
(Aktenzeichen: 521ppw/024-2024#005)
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG, Infrastrukturprojekte Region Ost, (Vorhabenträgerin) vom 29.02.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch.
Das Vorhaben hat die Erneuerung der Durchlässe, die Erneuerung von Eisenbahnüberführungen und die Erneuerung der Strecke einschließlich der Zuwegungen für Rettungswege und Wartungsarbeiten sowie den Neubau von Stellwerken und Lärmschutzwänden zum Gegenstand. Das Vorhaben beinhaltet auch die Bahnhöfe (Haltepunkte) Frauenhain und Zabeltitz, den Bahnhof Großenhain Berliner Bahnhof sowie landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme in Grimma.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten Großenhain und Grimma sowie in den Gemeinden Röderaue und Röderland beansprucht.
Die Vorhabenträgerin hat einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG gestellt und die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht, Planunterlage 1
- Lagepläne, Planunterlage 3
- Bauwerksverzeichnis, Planunterlage 4
- Bauwerkspläne, Planunterlage 7
- Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne, Planunterlage 11
- Kabel- und Leitungslagepläne, Planunterlage 12
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Planunterlage 15.1
- Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage 15.2
- UVP-Bericht, Planunterlage 15.3
- FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage 15.4
- SPA-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage 15.5
- Oberflächenentwässerung, Planunterlage 16
- BoVEK-Kurzkonzept, Planunterlage 20
- Erschütterungsgutachten, Planunterlage 21
- Schalltechnische Untersuchungen, Planunterlage 22
- Elektromagnetische Verträglichkeit, Planunterlage 25
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024 (einen Monat) in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Markt 17, 04668 Grimma, Zimmer 2.06, während der folgenden Zeiten
am Montag
von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
am Dienstag
von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
am Mittwoch
geschlossen
am Donnerstag
von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
am Freitag
von 09:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de/anhoerung zugänglich gemacht.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 21.06.2024 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt und eine E-Mail nicht die Anforderungen an eine schriftliche Einwendung erfüllt.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dies ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre in Kraft (§ 19 Abs. 1 AEG). Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.
9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.
10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden auch im UVP-Portal unter https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.
Inhaltsbereich
Kartenanwendung
Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ausbaustrecke Berlin - Dresden, 2. Baustufe, Projektabschnitt 3
Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ausbaustrecke Berlin - Dresden, 2. Baustufe, Projektabschnitt 3
Amtliche Bekanntmachung vom 22.04.2024