Es wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben, dass die Angaben nach § 88a Abs. 1 SächsGemO zu der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 der Großen Kreisstadt Grimma ab dem 29.06.2023 während der Dienststunden der Stadtverwaltung Grimma zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die Einsicht ist in der Stadtverwaltung Grimma Zi. 1.10, Markt 17 in 04668 Grimma möglich. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 03437 9858301.
Grimma, den 05.06.2023
Matthias Berger, Oberbürgermeister