Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu grundsätzlich eine Fahrerlaubnis. Diese wird für bestimmte Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen.
Inhaltsbereich
Führerschein
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Leipzig,
Karl-Marx-Straße 22, Haus 2
04668 Grimma
Bemerkungen
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis B/ BE „Begleitendes Fahren ab 17 Jahre" (BF17)
- Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
- Ersatzführerschein (bei Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins)
- Ersterwerb einer Fahrerlaubnis
- Ersterwerb einer Fahrerlaubnis Modelprojekt "AM mit 15 Jahren"
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung
- Umtausch in EU Kartenführerschein
- Verlängerung der Fahrerlaubnis für befristete Klassen (LKW, Bus)