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Elterngeld

Allgemeine Informationen
Elterngeld beantragen

Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Tipp: Erstellen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld mithilfe eines Antragsassistenten im Online-Portal "Elterngeld Digital" des Bundes.

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten:

  • Basiselterngeld,
  • ElterngeldPlus und
  • Partnerschaftsbonus.

Diese Bezugsvarianten können Sie als Eltern in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.

Wie lange und in welche Höhe wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen.

  • Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld in jedem Monat von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen werden (lückenloser Bezug).

Die Höhe Ihres Elterngelds ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante.

  • Das Basiselterngeld beträgt mindestens EUR 300,00, höchstens 1.800.
  • Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens EUR 150,00, höchstens 900,00.

Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:

  • Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
  • Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
  • Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?

 

 
  •  
Weiterführende Informationen

 

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie ein:

  • Ihren Wohnort
  • bei Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat: den Ort Ihres Arbeitgebers
Voraussetzungen

Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
  • Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen war im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) nicht höher als 250.000 Euro. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.

Elterngeld können Sie bekommen

  • für Ihr leibliches Kind,
  • für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihres Lebenspartners,
  • für Ihr Adoptivkind,
  • in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder.

Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner stellen.

Verfahrensablauf

Um Elterngeld erhalten zu können, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (zuständige Stelle).

Antrag online erstellen

Erstellen Sie Ihren Antrag mithilfe eines elektronischen Assistenten im Online-Portal "Elterngeld Digital" des Bundes. Für die erstmalige Nutzung müssen Sie sich zunächst im Portal registrieren.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Portal, melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an und folgen Sie Schritt für Schritt dem elektronischen Assistenten. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, erzeugen Sie Ihren Antrag als PDF und drucken ihn aus.

Antrag in Papierform einreichen

Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte Ihren Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der Elternstelle ein. Alternativ zur Online-Erstellung können Sie die in Amt24 bereitstehenden Formulare verwenden (Anzeige nach Ortsauswahl). Die Vordrucke erhalten Sie auch bei Ihrer Elterngeldstelle.

  • Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er Ihren Antrag auch unterschreiben.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.

Änderungen mitteilen

Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (etwa weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.

Erforderliche Unterlagen Formulare
  • Antrag
  • Bescheinigungen
  • Erklärung zum Einkommen

Weitere Unterlagen

 

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
  • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss)
  • Falls Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind sowie Nachweise über Ihr Einkommen, das Sie erhalten

Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag beziehungsweise dem Merkblatt zum Antrag auf Elterngeld.

Zuständige Stelle
Landratsamt Landkreis Leipzig Sachgebiet Schwerbehindertenausweise / Elterngeld Hausanschrift Stauffenbergstraße 4 04552 Borna   Telefon+49 (0)3433 241-2127   E-Mail info@lk-l.de
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen
  • Beantragung: frühestens nach Geburt Ihres Kindes
  • rückwirkende Zahlung: maximal für 3 Lebensmonate

Den Antrag sollten Sie daher innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Detaillierte Informationen zu Dauer und Höhe des Elterngeldbezugs sowie weitere Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld finden Sie im Familienportal des Bundes:

Online-Antragsassistent: –> Elterngeld Digital

Anfragen zur Online-Antragserstellung richten Sie bitte nicht an die örtliche Elterngeldstelle, sondern direkt an das Bundesfamilienministerium über das Servicetelefon +49 30 34047010 oder per Kontaktformular.

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