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BAföG für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen beantragen

Allgemeine Informationen

Studentinnen und Studenten erhalten auf Antrag finanzielle Unterstützung im Rahmen des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG).

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde 1971 eingeführt, damit Studierende sowie Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien die gleichen Bildungschancen wie ihre finanziell besser gestellten Altersgefährten erhalten. Je nach Familieneinkommen erhalten die jungen Leute Unterstützung unter anderem für den Besuch von Hochschulen und Fachhochschulen.

Verfahrensablauf

Ihren BAföG-Antrag können Sie online über das Portal "BAföG Digital" einreichen.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und melden Sie sich zu Ihrem Servicekonto an. Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich im ersten Schritt für ein neues Konto.
  • Ein Antragsassistent führt Sie durch das Onlineverfahren. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
  • Der Bescheid wird Ihnen ebenfalls über Ihr Servicekonto übermittelt.

Schriftlicher Antrag

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Antrag über BAföG Digital online zu erstellen, reichen Sie diesen auf den herkömmlichen Vordrucken in Papierform bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung ein (siehe –> Zuständige Stelle). Die Formulare können Sie in elektronischer Form aus dem Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im BAföG-Internetportal.

An wen muss ich mich wenden?

Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk

Zuständige Stelle

Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk

Voraussetzungen
  • Sie sind an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben.
  • Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen, zum Beispiel hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Höchstalters (bei Studienbeginn nicht älter als 30 / 35 Jahre).
  • Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um den gesetzlich festgesetzten Bedarf selbst decken zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wird im Antrag aufgeführt. Besonders relevant sind:

  • Nachweise über Einkommen (auch der Eltern beziehungsweise des Ehepartners oder Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
  • Nachweise über die Wohnverhältnisse und weiterer Ausgaben (unter anderem Mietvertrag, Krankenversicherung)
  • Ausbildungs- und Studienbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Auszahlung:
    • frühestens ab dem Monat der Antragstellung (nicht vor Ausbildungsbeginn)
    • längstens: bis Bekanntgabe des Abschlussergebnisses
  • Bewilligungszeitraum: in der Regel 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
  • bis zu 3 Monate

Hinweis: Bei erstmaliger Antragstellung werden im Falle einer langen Bearbeitungsdauer bis zu vier Monate lang Abschlagszahlungen von bis zu 80 Prozent des voraussichtlichen Bedarfs gewährt.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen wie BAföG, beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

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