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Kartenanwendung
Fördermittel
Stadt unterstützt Initiativen
Sport, Kultur, Gemeindeleben: Die Stadt Grimma gewährt in Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements Zuschüsse für Einrichtungen, Vereine und Initiativen nach Maßgabe der Richtlinien. (Formular).
Das Erbe der Johanna Schmidt, die die Stadt Grimma als Alleinerbin einsetzte, ermöglicht der Stadt jedes Jahr Vereine mit einer Finanzspritze zu unterstützen (Formular).
Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nicolaiplatz 13, 04668 Grimma | Tel.: 03437/ 98 58 231
Europa fördert Dörfer
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften (ländlicher Raum ohne Kernstadt Grimma). Gefördert werden können Investitionen zum Erhalt der Baukultur (Umbau/Ausbau), zur Erschließung regionaler Märkte, zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Versorgung, zum Ausbau von Informationen und Kommunikation und Stützung der Regionalkultur sowie die dazu erforderlichen Dienstleistungen.
www.leipzigermuldenland.de | Adresse: Leipziger Str. 17, 04668 Grimma | Tel.:03437 707071
www.zweistromland-ostelbien.de/ (für Mutzschen und Ortsteile) | Adresse: Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln OT Kemmlitz | Tel: 034 362 – 37 99 00
Sachsens Förderbank gibt Rat
Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Vereine mit passenden Zuschüssen und Finanzierungen.
www.sab.sachsen.de | Servicecenter: Tel.: 0351 49100
Fördermittelübersicht im Freistaat
Alle Förderprogramme des Freistaats Sachsen kompakt und übersichtlich geordnet und mit komfortablen Recherchefunktionen. www.foerderung.sachsen.de
Schnell und direkt zum richtigen Förderprogramm
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. www.foerderdatenbank.de
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Wir für Sachsen“ Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vergibt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. www.ehrenamt.sachsen.de