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Sitzungsergebnisse
Stadtrat
Stadtrat vom 25. Februar 2021
- Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Entscheiden in der Großen Kreisstadt Grimma (Wahlhelfer - Entschädigungssatzung)
Es informierte Martina Lehnigk, Leiterin Bürgeramt.
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Entscheiden in der Großen Kreisstadt Grimma (Wahlhelfer - Entschädigungssatzung) in vorgelegter Fassung.
- Verzicht auf den Gesamtabschluss nach § 88b der Sächsischen Gemeindeordnung
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss den Verzicht auf Erstellung eines Gesamtabschlusses im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 88b der Sächsischen Gemeindeordnung.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2021
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2021.
Stadtrat vom 27. August 2020
- Ersatzneubau der Oberschule Böhlen - Vergabe von Bauleistungen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen Dacheindeckung und Aluminium-Vorhangfassade inklusive 18 Dachfenster und Dachentwässerungsanlagen an die Firma Sperber Klempner GmbH & Co. KG aus Langenschade für eine Auftragssumme von 444.045,64 Euro. Die Kostenberechnung des Planungsbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig belief sich auf 590.823,10 Euro.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Tischlerleistungen an die Firma Ohning+Co.GmbH aus Dresden für eine Auftragssumme 199.327,94 Euro. Insgesamt 104 unterschiedliche Innentüren sollen in der Oberschule verbaut werden. Die Kostenberechnung des Planungsbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig belief sich auf 159.886 Euro.
- Aufsichtsrat Stadtwerke Grimma GmbH
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Herr Jörg Böttger wird als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Grimma GmbH abberufen. Frau Kerstin Ulbricht, Justiziar/ Beteiligungen der Stadtverwaltung Grimma, wird mit Wirkung vom 1. September 2020 als Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH entsandt. Nach der Regelung des Gesellschaftsvertrages bestellt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma insgesamt fünf Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH. Damit kommt gleichzeitig die Regelung zur Anwendung, wonach auch der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Bediensteter als Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden ist. Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Grimma GmbH wurde diese Aufgabe bisher durch Herrn Jörg Böttger wahrgenommen. Zukünftig soll diese Aufgabe Frau Kerstin Ulbricht erfüllen und dabei auch die Erfahrungen aus ihrer bisherigen Geschäftsführertätigkeit mit einbringen. Frau Ulbricht war bereits seit Gründung der Stadtwerke bis 2018 als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke vertreten.
Stadtrat vom 28. Mai 2020
- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bau einer Feuerlöschzisterne in Pöhsig
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Errichtung einer Feuerlöschzisterne in Pöhsig in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahme zum Bau einer Feuerlöschzisterne in Hohnstädt.
Der Pachtvertrag für den bestehenden Feuerlöschteich in Pöhsig, Flurstück Nr. 117, der sich auf einem Privatgelände befindet, wurde zum 31.12.2020 gekündigt. Der Feuerlöschteich muss zurück gebaut werden. Gleichzeitig ist es zwingend erforderlich in Pöhsig auf Grund der Wohnbebauung einen Ersatz zu schaffen. Die Hydranten die dort vorhanden sind können nicht zur Löschwasserentnahme genutzt werden, da diese die vorgegebene Leistung von mind. 48 m³/h nicht leisten. Ein Stadteigenes Grundstück befindet sich zum Glück in der Nähe, so dass wir den Bereich des Löschteiches wieder abdecken können.
- Zweckvereinbarung bezüglich des Errichtens und Betreibens einer gemeinsamen Schiedsstelle
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadt Trebsen zur gemeinsamen Betreibung einer Schiedsstelle. Dabei überträgt die Große Kreisstadt Grimma die Errichtung und Betreibung der Schiedsstelle der Stadt Trebsen als beauftragte Körperschaft.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Neubau Oberschule Böhlen, Wiesenthaler Straße 3 in Grimma-Böhlen, TO: Zimmererarbeiten
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Holzbau Pfeiffer GmbH, Burglemnitz 37, 07368 Remptendorf zu einer Auftragssumme in Höhe von 226.664,77 Euro brutto.
- Vergabe von Planungsleistungen - Baumaßnahme: Sanierung ehem. Turnhalle Nerchau und Errichtung Sanitärbau, Hugo-Koch-Straße 5, 04668 Grimma, TO: Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1 bis 9
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. § 134 Abs. 1 GWB an das Planungsbüro: Architektur & Statikbüro Beyer / Lätzsch, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma für ein Honorar in Höhe von 240.000 Euro (brutto).
- Widmung Lausicker Straße Teil von Flurstück 1287/6 Gemarkung Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung „Lausicker Straße“ in Grimma; ein Teil von Flurstück 1287/6 als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. (1) Ziff. 3b SächsStrG und einen weiteren Teil als beschränkt öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. (1) Ziff. 4b SächsStrG.
- Umstufung eines Teilbereichs der Straße "Florian-Geyer-Siedlung", hier Gemarkung Mutzschen, Teil von Flurstück 793 und Teil von Flurstück 775, sowie eines Teilbereichs "Wagelwitzer Straße", hier Gemarkung Roda Flurstück 580, 580a und Teil von Flurstück 581, sowie der "Ortsverbindung Böhlitz-Roda", hier Gemarkung Böhlitz, Flurstück 147a
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Umstufung von Teilen der „Florian-Geyer-Siedlung“ und der „Wagelwitzer Straße“ von Gemeindeverbindungsstraße (3a, lt § 3 Abs. 3a SächsStrG) in beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b, lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG) sowie die Umstufung „Ortsverbindungsstraße Böhlitz-Roda“ von öffentlicher Feld- und Waldweg (4a lt. § 3 Abs. 4a SächsStrG) in beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG).
- Einziehung der Wege "Gewerbegebiet Lausicker Straße" in Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung der Wege „Gewerbegebiet Lausicker Straße“ in Grimma.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Instandsetzung/Sanierung nach Hochwasser 2013 - Historische Stadtmauer
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung gem. Hauptsatzung § 5 (2) Punkt 4 für die Baumaßnahme: „Sanierung historische Stadtmauer“ nach Hochwasser 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 615.844,05 Euro
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung, Lieferung Strom - Gebäude im Rahmen des SLP (standardisierten Leistungsprofil - Gebäude)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stromliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude (SLP) wird für den Zeitraum der Jahre 2021 – 2022 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung. Lieferung Strom - Gebäude im Rahmen des RLM (registrierende Leistungsmessung - Gebäude)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stromliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude (RLM) wird für den Zeitraum der Jahre 2021 – 2022 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung. Lieferung Erdgas zur Versorgung kommunaler Gebäude
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Gasliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude wird für den Zeitraum bis 2021 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.
Stadtrat vom 26. März 2020
- Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Grimma-Süd wird fortgesetzt
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der nächste Bauabschnitt im Zuge der Sanierung der Kindertagestätte „Sonnenschein“ in Grimma-Süd kann beginnen. Der Stadtrat beschloss die Modernisierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung Heizungsinstallation. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro (brutto). Die Arbeiten sollen in diesem Jahr starten und bis 2021 angeschlossen sein.
Im jetzt zu realisierenden Bauabschnitt werden die Bereiche des Kindergartens baulich grundhaft in Stand gesetzt. Dazu werden diese entkernt und vollständig neu hergestellt. Neben Maurer- und Putzarbeiten, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten werden die Installationen einschließlich der Sanitäreinrichtungsgegenständen erneuert. Die Heizungs- und Sanitärinstallation sowie die Elektroinstallation sowie der Innenausbau, die Innentüren und Fußböden, sind noch im Zustand der Errichtung des Hauses. Die Wärmeversorgung des Hauses wird über Fernwärme realisiert, Leistungsgrenze ist die Hausanschlussstation. Es kam zu Ausfällen der Heizungsanlage, die nicht mehr zu reparieren ist.
Im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten bleibt die vorhandene Raumstruktur und Raumnutzung unverändert. Die geplanten Arbeiten sollen abschnittsweise während der Nutzung der Kindertagesstätte erfolgen. Abstimmungen hierzu sind bereits mit der Kita-Leitung und dem Träger der Einrichtung, die AWO Kinderwelt gGmbH, erfolgt.
Das Gebäude der Kindertagesstätte am Pulverturm 10 wurde 1981 erbaut. Die Sanierung des Hauses erfolgte über einen langen Zeitraum in Einzelmaßnahmen und abschnittsweise. Erforderlich waren im Inneren des Hauses Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (Einbau eines zusätzlichen Rettungsweges, Einbau von Brandschutztüren) und teilweise Erneuerung der Grundleitungen der Gebäudeinstallation. Das Flachdach wurde erneuert. Im Jahr 2011 konnten die Sanitärbereiche in der Kinderkrippe, jeweils ein Bereich im Erdgeschoss und erstes Obergeschoss mittels Fördermittel realisiert werden. Die Energetischen Sanierung im Bereich der Fassade erfolgte im Jahr 2018.
Die Planungsleistung für das Vorhaben realisiert das Architektur- & Statikbüro Beyer & Lätzsch aus Grimma.
- Oberer Bahnhof wird verkauft
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Oberer Bahnhof, Bahnhofstraße 2 in Grimma zu einem Verkaufspreis von 50.000 Euro. Erwerber ist die RE|SA Grundbesitz Management GmbH & Co. Oberer Bahnhof Grimma KG.
Der Erwerber folgte der formulierten Zielstellung der Stadt Grimma zur Entwicklung des Oberen Bahnhofs. Das Nutzungskonzept weist Flächen für Gastronomie, Handel und Dienstleistung aus. Vorabstimmungen zur baulichen Ausführung sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Landkreis Leipzig, SG Denkmalschutz durchgeführt worden.
Der Erwerber geht mit dem Erwerb des Objektes eine bauliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 950.000 Euro ein. Sollte die Investition nicht innerhalb von 36 Monaten nach Besitzübergang durchgeführt sein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig. Die Vertragsstrafe ist im Vorfeld als selbstschuldnerische Bürgschaft urkundlich zu vereinbaren. Der Erwerber stellt eine Bankbürgschaft in gleicher Summe in Aussicht, welche inhaltlich höher zu bewerten ist. Bei Nichterreichung der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktrittsrecht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma vereinbart. Einer Vorwegbelastung in Höhe von 2.000.000 Euro zuzüglich Nebenkosten wurde zugestimmt und beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Grimma "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld"
Es informierte Janine Wolf, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 107 „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“ in Grimma. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,5 Hektar.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Muldental in Fahrt“ soll der Bahnhofsvorplatz umgestaltet werden. Der Obere Bahnhof ist ein städtebaulich sensibles Gebiet. Er stellt das Tor zur Kernstadt aus Richtung Westen dar und unterliegt besonderen stadträumlichen Anforderungen. Mit dem Bebauungsplan soll das Gebiet städtebaulich neu geordnet und Baurecht geschaffen werden. Zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes liegt bereits eine Vorplanung eines Verkehrsplanungsbüros vor. Geplant ist dabei, die Errichtung von elf Bussteigen, die für 18 Meter lange Busse ausgelegt werden. Es ist geplant, für den Busbahnhof auf dem Bahnhofsvorplatz eine zweite Anbindung Richtung Norden an die Leipziger Straße neu, zu bauen. Damit soll eine flächensparende kompakte Bauweise des Busbahnhofs gewährleistet und der Verkehrsknotenpunkt in der Bahnhofsstr./Leipziger Str./Karl-Marx-Str. entlastet werden. Vor dem Hintergrund der räumlich insgesamt sehr beengten Verhältnisse auf dem Bahnhofsvorplatz ist es geplant, den Park & Ride Platz auf die westliche Seite der Gleisanlagen zu verlegen. Die Zufahrt zum Park & Ride Platz erfolgt von der Lausicker Straße, da eine Anbindung an die Leipziger Str. nicht genehmigungsfähig wäre. Die Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr sollen neu geführt und bestehende Umwegsituationen aufgelöst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen auch die Gebäude am Südrand des Vorplatzes städtebaulich neu geregelt werden. Ein weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Bahnhofspark als städtische Grünfläche dauerhaft zu erhalten und festzuschreiben. Da für die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes bereits eine Vorplanung, ein Artenschutzgutachten und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen, wurde mit dem Landratsamt Landkreis Leipzig, Kreisentwicklungsamt abgestimmt, dass auf die Erarbeitung eines Vorentwurfes verzichtet werden kann.
- Garten- und Landschaftsbaubetrieb kauft Grundstück im Gewerbegebiet Großbardau
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des 3.601 Quadratmeter großen Grundstücks Flurstück 240/8 im Gewerbegebiet "Am Weinberg" zu einem Verkaufspreis von 87.025 Euro. Erwerber ist die Keidel Immobilien GbR aus Großdeuben.
Die Keidel Immobilien GbR stellt die Immobilie für die Keidel Bauunternehmung GmbH und die GQS Garten- und Landschaftsbau GmbH zur Verfügung. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem errechneten Kaufpreis von 90.025 Euro abzgl. einer Beräumungspauschale von 3.000 Euro. Das Grundstück ist zugewachsen. Es muss für die Bebauung umfangreich beräumt werden.
Die Veräußerung erfolgt unterhalb des Bodenrichtwertes, oberhalb des Verkehrswertes der umgrenzenden Grundstücke. Eine Abstimmung hierzu ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt. Eine Vorwegbelastung in Höhe von 175.000 Euro zuzüglich Nebenkosten für den Erwerb und die Errichtung eines Funktionsgebäudes wird zugestimmt und beschlossen.
- Grundstück in Hohnstädt verkauft
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Ein 747 Quadratmeter großes Grundstück am Gänseberg wurde ausgeschrieben, fünf Bieter beteiligten sich. Die Erwerber, die den Zuschlag erhielten, wollen das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebauen. Der Kaufpreis lag bei 85.100 Euro. Die Bestellung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang ist nicht notwendig. Der auf dem Grundstück liegende Pachtvertrag wird mit übernommen. Die Pächterin hat mündlich den Willen geäußert, das Pachtgrundstück zum Ende des Jahres aufzugeben.
- Widmungen "Fliederweg" und "Holunderweg"
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmungen „Fliederweg“ und „Holunderweg“ für die neuen Straßen im zukünftigen Wohngebiet „Rappenberg“ in Grimma als Ortsstraßen.
Die beiden Straßen entstehen im neuen Wohngebiet Rappenberg (1. Bauabschnitt). Sie sind als Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb einer geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind, zu klassifizieren. Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentlichen Straßen erforderlich, mithin die formelle Widmung als Ortsstraße laut Sächsischen Straßengesetz durchzuführen.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2020
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für das Haushaltsjahr 2020.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt unter Angabe der jeweiligen Gesamtbeträge, sowie die Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Weiterhin ist anzugeben der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze für das Haushaltsjahr.
Stadtrat vom 27. Februar 2020
- Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Hohnstädt
Es informierte Wolfgang Möller, stellv. Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat berief Herrn Tilo Krauße zum Ortswehrleiter und Herrn Tino Kießig zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Hohnstädt.
Am 7. Februar 2020 fand die Wahl des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Feuerwehr Hohnstädt gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 40 Stimmberechtigten waren 33 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Tilo Krauße entfielen 32 Stimmen für die Wahl als Ortswehrleiter und auf den Kameraden Tino Kießig entfielen 30 Stimmen für die Wahl zum stellvertretenden Ortwehrleiter. Gemäß § 17 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
- Personalentscheidung
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beschloss die Einstellung von Herrn Andy Seydel als Amtsleiter Ordnungsamt zum 1. April entsprechend Stellenplan.
- Vergabe von Planungsleistungen für das BV "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Grimma" - Planungsleistungen für Objektplanung Verkehrsanlagen/ Technische Ausrüstung Lph. 4-8 HOAI
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Könneritzstraße 31, 01067 Dresden.
Die für das Vorhaben zu bindende Planungsleistung im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen/ Technische Ausrüstung liegt unterhalb des EU Schwellenwertes von 221.000,00 (Stand Beginn Ausschreibung Dez. 2019) netto. Die Bindung der Leistung erfolgt somit im nicht förmlichen Verfahren. Es wurden drei Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote wurden hinsichtlich Honorar, Referenz und Leistungsfähigkeit geprüft und ausgewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist nach Auswertung der Angebote das Büro: VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Könneritzerstraße 31, 01067 Dresden. Die vorläufige Honorarsumme beträgt 198.595,71 Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgt über 90 Prozent Förderung des ZVNL.
- Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Grundhafter Ausbau Am Hengstberg"
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Grundhafter Ausbau Am Hengstberg“ an das Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig. Die Honorarermittlung liegt bei 160.816,92 Euro brutto.
- Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Grimma "Loreley Bahren"
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Loreley Bahren“ in der Fassung vom 09.12.2019 als Grundlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Nach dem Aufstellungsbeschluss liegt nun der Vorentwurf der genannten Planung vor. Die Planung ist frühzeitig mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung abzustimmen. Dazu zählen insbesondere das Landratsamt Landkreis Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie der Regionale Planungsverband Westsachsen. Gleichzeitig sollen die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, öffentlich unterrichtet werden. Dazu wird der Bebauungsplan für die Dauer von vier Wochen im Stadtentwicklungsamt öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben dann selbstverständlich die Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu äußern.
Die Vorplanung ist sodann aufgrund der Hinweise und Forderungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ggf. zu ändern bzw. zu qualifizieren und dem Stadtrat als Entwurf erneut vorzulegen.
Die Kosten der Planung werden von den beteiligten Grundstückseigentümern übernommen.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Stammhaus, Klosterstr. 1 in 04668 Grimma, Konservierung und Sanierung der Fassade in Teilbereichen
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin - Stammhaus; Konservierung und Sanierung der Fassade in Teilbereichen. Die Gesamtbausumme beträgt 802.228,51 Euro.
Der Zuwendungsbescheid der SAB zur Maßnahme liegt mit Datum vom 06.03.2018 in Höhe von 802.000 Euro vor.
Der Verwendungsnachweis zur durchgeführten Maßnahme wurde geführt und wird derzeit noch von der SAB abschließend geprüft.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgt daher vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die Erneuerung / teilw. Instandsetzung der verbliebenen Altfenster und die überwiegend handwerkliche, teils konservatorisch sichernde Instandsetzung der am stärksten geschädigten Fassadenteile einschließlich Erneuerung der Verblechungen der Fassadenelemente
Während des Baus konnten die geschätzten Kosten der einzelnen Gewerke weitestgehend bestätigt werden. Die zum Fördermittelantrag vorab ermittelten Gesamtausgaben für die Baumaßnahme wurden um weniger als 0,3 % überschritten.
Die Ausführung der Leistung erfolgte im Zeitraum von 09/2017 bis 06/2019.
- Baubeschluss zur Instandsetzung der Außenanlage Grundschule Mutzschen, Dr.-Robert-Koch-Str. 6, Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Instandsetzung der Außenanlage gem. vorgelegtem Lageplan. Die Planung übernahm das Architektur- & Statikbüro Beyer & Lätzsch, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma.
Das Schulgebäude wurde in den 1960-er Jahren als Oberschule mit 18 Unterrichtsräumen in Form eines dreigeschossigen, teilunterkellerten Typenbaus errichtet. Die Außenanlagen wurden seit Ihrer Errichtung nicht grundhaft saniert und sind teilweise stark verschlissen.
Die Stadt Grimma übernahm das Gebäude als eine einzügige Grundschule gem. Schulnetzplanung, durch den Einbau des zweiten Fluchtweges konnte der Betrieb des Hauses gewährleistet werden. Das Raumkonzept für die Schule wurde abgestimmt.
Schwerpunkt der Instandsetzung der Außenanlagen sind Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Dies umfasst die Sicherung und Errichtung der Einfriedung des Areals und die Instandsetzung der befestigten Flächen. Die Treppenanlagen zur unbefestigten Hoffläche und im Hang zum Weg werden komplett einschließlich Geländer erneuert. Die Beleuchtung der Außenanlagen im Bereich Weg im Hang und Weg Südseite werden angepasst.
Aufgrund der geplanten gesamtkonzeptionellen Überplanung des Geländes wird sich innerhalb der Maßnahme auf den o.g. Umfang beschränkt. Die Grundzüge der Maßnahme wurden mit den Mitgliedern des Ortschaftsrates im Zuge der Gesamtentwicklung des Areals abgestimmt.
Nach Bestandserfassung und Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen erfolgte die Kostenberechnung. Danach liegen die Gesamtkosten bei 190.000,00 Euro brutto. Realisierungsbeginn ist voraussichtlich Juli 2020. Die Fertigstellung ist für Dezember 2020 geplant.
Die Maßnahme wird über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv) gegenfinanziert.
- Baubeschluss zum Schulhofausbau, Grundschule Wilhelm-Ostwald, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Schulhofausbau gem. Entwurfsplanung. Die Planung übernahm das Landschaftsarchitekturbüro Hainich, Hauptstr. 23, 04828 Püchau.
Das Gebäude der Grundschule Wilhelm-Ostwald wurde im Jahr 1987 errichtet. Zum Standort gehörte eine vorgelagerte Turnhalle und die entsprechende Außenfläche. Auf Grund der fortgeschriebenen Anforderungen wurde im Schulnetzplan der Betrieb einer zweizügigen (maximal dreizügigen) Grundschule (203 Schüler) mit Hortbetrieb gesetzt. In Folge wurde die Turnhalle zurückgebaut und ein Anbau an einen Gebäudeteil realisiert. Dieser Teil des Gebäudes wurde um ein Geschoss reduziert und der Baukörper wurde vollständig einer energetischen Sanierung unterzogen.
Des Weiteren wurden die Sanitäranlagen erneuert. Mit der Auflage des Förderprogramms wurde nun im nächsten Schritt der Schulhofausbau beantragt.
Das Areal des Grundstücks sichert die Flächenansprüche für Schule und Hort. Seit der Errichtung der Schule wurde der Schulhof in Teilbereichen bedarfsgerecht instandgehalten. Der Zustand der Platzentwässerung und der Waschbetonplatten bedingt jedoch der Erneuerung. Die Anforderungen, welche sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, sind durch Reparaturen nicht erfüllbar. Die in drei Ebenen angelegte Schulhoffläche ist durch Treppenanlagen begehbar, die dringend der Erneuerung bedürfen.
Die Anforderungen an die Fläche ergeben sich aus der Schul-, Pausen-, und Hortnutzung. So werden Möglichkeiten zum Bolzen, Basketball und Klettern geschaffen. Voraussetzung ist dafür die Instandsetzung der Grundstücksentwässerung und Anlage der entsprechenden Fallschutzbereiche.
Die baulich notwendigen Maßnahmen sind in diesem Vorhaben erfasst. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst.
Die Gesamtkosten liegen bei 370.000,00 Euro. Realisierungsbeginn ist voraussichtlich Juli 2020. Die Fertigstellung ist für Dezember 2020 geplant.
Die Maßnahme wird über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv) gegenfinanziert.
- Umstufung "stillgelegte Bahnlinie Neichen-Mügeln", hier betreffend Gemarkung Denkwitz, Flurstück 257/7, Gemarkung Thümmlitz, Flurstück 56 und Gemarkung Cannewitz, Flurstücke 288, 288a, 288b
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges (4a, lt. § 3 Abs. 4a SächsStrG) „stillgelegte Bahnlinie Neichen-Mügeln“ in die Kategorie beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b, lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG)
Die Umstufung ist erforderlich, da hierüber der neu entstehende Mulde-Elbe Radweg verlaufen soll. Die Einstufung ist für den Bezug von Fördermitteln zum Ausbau des Mulde-Elbe-Radweges erforderlich.
- Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Kultur, Soziales.
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen zum 01.03.2020.
Die Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Horten, die von der Stadt Grimma betrieben werden. Die Satzung wurde mit allen Kita- und Hortleiterinnen abgestimmt. Gleiches gilt für die Vertreter der Freien Träger und die Kindertagespflegeeinrichtungen.
Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die grundsätzliche Höhe der Elternbeiträge wird anhand der Betriebskostenentwicklung neu berechnet. Betriebskosten umfassen auch Personal- und Sachkosten. Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege. Elternbeiträge finden ihre Rechtsgrundlage letztlich im § 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII.
Die Entlohnung unseres Personals, der vor Ort tätigen Erzieherinnen und Erzieher konnte in den Kindertageseinrichtungen stetig verbessert werden. Aufgrund der dafür notwendigen Aufwendungen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten beabsichtigen wir unsere Elternbeiträge zum 01.03.2020 anzupassen.
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert. Dazu erhalten Sie umfassende Kommentierungen aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag bzw. des Landkreises.
Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge:
- in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 15,00 Euro (von 170,00 auf 185,00 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- in einem Kindergarten eine monatliche Steigerung um 3,00 Euro (von 107,00 Euro auf 110,00 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- und in einem Hort keine Steigerung – unverändert 64,00 Euro für eine 6-Stunden-Betreuung.
Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge, wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe. Bei Freien Trägern sind ebenfalls dieselben Elternbeiträge geplant.
Im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleiben wir mit dieser Anpassung auch weiterhin im niedrigen Preisbereich.
Stadtrat vom 23. Januar 2020
- 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Neue Muldenbrücke".
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung der 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Änderung des Verlaufs der Gehwege im nordwestlichen und südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches zur Verhinderung von Trampelpfadbildungen und zur verbesserten Erschließung der Ampelübergänge.
- Festsetzung eines Sondergebietes „SO3“ mit der Zweckbestimmung „Büro, Gastronomie und öffentliches WC“ in dem erweiterten Bereich der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf (mit der Zweckbestimmung öffentliches WC), um die Ansiedlung eines Kleingewerbes wie beispielsweise einer Eisdiele zu gewährleisten. Im Zuge dessen sollen die Baugrenzen innerhalb des Sondergebietes „SO3“ im nötigen Maß an die erweiterte Nutzung angepasst werden.
- Sicherung einer Ergänzungsnutzung im Sondergebiet „SO2“ auf einer maximalen Fläche von 80 m², um dem Leerstand innerhalb des im Sondergebiet „SO2“ bestehenden Gebäudes entgegenzuwirken.
- Rechtliche Sicherung der Installation von Werbeanlagen innerhalb des Plangebiets
- Aktualisierung der textlichen Festsetzung, um der veränderten Sachlage des Hochwasserschutzes im Plangebiet gerecht zu werden.
Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplans werden von der Umwelt 2000 GmbH getragen. Dazu ist mit der Umwelt 2000 GmbH ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 "Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern" als Bebauungsplan unter der Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13b BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern“ in der Fassung vom 23.01.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 536, 537, 538/1, 538/2, 540, 541 und 542 der Gemarkung Kössern auf einer Fläche von ca. 11.000 m².
Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
- Veräußerung des Grundstücks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstück 137/4
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Fremdiswalde 94, 04668 Grimma zu einem Kaufpreis von 22.500 Euro.
- Ankauf des Grundstücks Grimma, Dürrweitzschen, Am Festplatz 4 der Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 45/3
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Ankauf des Grundstücks Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 45/3 zu. Der Kaufpreis beträgt 16.175,00 Euro.
Die jetzigen Eigentümer wollen das vermietete Gebäudegrundstück Nah&Frisch Verkaufsgeschäft veräußern.
Die Stadt Grimma steigt in den bestehenden Mietvertrag (bis 10/2023) ein; mithin übernimmt sie auch das Optionsrecht auf Verlängerung (zweimal fünf Jahre). Neben der Erhaltung der örtlichen Nahversorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs wird durch den Grundstücksankauf auch die nicht unerhebliche Eigentumssituation der öffentlichen Straßenfläche reguliert.
- Anlage freier liquider Mittel
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat bevollmächtigte den Oberbürgermeister freie liquide Mittel unter folgenden Rahmenbedingungen anzulegen:
- Bank ist Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, im Einlagensicherungsfonds der Volks- und Raiffeisenbanken oder des Bundesverbandes der öffentlichen Banken
- Geldmarktfonds, festverzinsliche Wertpapiere, Sparbriefe
- Rentabilität.
Ab 1. Oktober 2017 ist die bestehende freiwillige Einlagensicherung bei Privatbanken für Kommunen weggefallen. Somit muss die Sicherheit der Geldanlage im Vordergrund stehen. Die Sicherheit der Geldanlage ist einerseits von der Anlageart abhängig und andererseits vom Geldinstitut.
Als sichere Anlagearten definiert die Stadt Grimma Geldmarktfonds (Termingelder, Schuldscheindarlehn, Anleihen) festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen) und Sparbriefe.
Die Rentabilität der Geldanlage ist ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen, allerdings ist sie nachrangig zur Sicherheit und Gesamtliquidität. Für die Rentabilitätsbetrachtung spielen vor allem die Verwahrentgelte (0,5 %) und die Kosten der Anlage eine bedeutende Rolle.
„Aufgrund der vorliegenden Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die freien liquiden Mittel nur kurz- und maximal mittelfristig angelegt werden können“, so die Amtsleiterin.
Stadtrat vom 5. Dezember 2019
- Trägerwechsel Kindertagestätte „Am Grimmaer Schwanenteich“
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiter für Schulen Soziales und Kultur.
Der Stadtrat Grimma beschloss die Aufhebung des zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. bestehenden Vertrages zur Betreibung der Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ zum 31.01.2020. Dazu wird im beiderseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Zudem stimmte der Stadtrat Grimma dem Abschluss eines Betreibervertrages für die Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der AWO Kinderwelt gemeinnützige GmbH in Grimma zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, eventuell notwendig werdende redaktionelle Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern dies erforderlich werden sollte.
Der Betreibungsvertrag aus dem Jahr 1995 hätte noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Vertragsparteien sind übereingekommen, diesen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zum 31.01.2020 zu beenden.
Nach den Regelungen des § 9 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sollen Kindertagesstätten vorrangig durch einen Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden. Ist ein solcher nicht vorhanden, hat die Kommune die Trägerschaft zu übernehmen.
Die Verwaltung hatte deshalb für die Kindertagesstätte „Am Grimmaer Schwanenteich“ die in Frage kommenden freien Träger angeschrieben. Nach ursprünglich zwei Interessenbekundungen hat ein Träger diese zurückgezogen. Mit der AWO haben Gespräche stattgefunden, in deren Ergebnis nun dem Stadtrat der beiliegende Betreibervertrag zum Beschluss vorgeschlagen wird. Die AWO betreibt in der Großen Kreisstadt Grimma bereits mehrere Kindertagesstätten, die Erfahrungen sind positiv.
- Finanzierung von außerplanmäßigen Ausgaben zur Endabrechnung des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete" (StWENG) Maßnahme "Grimma Süd und West" der Stadt Grimma, Zuwendungsbescheide vom 1994 bis 2001
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 44.885,40 Euro für die Rückzahlung von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ (StWENG). Die Finanzierung erfolgt aus
Mehreinzahlungen der Gewerbesteuer. Alle zur Maßnahme StWENG gehörenden Rechnungen wurden zur Prüfung bzw. Abrechnung eingereicht und vollständig anerkannt. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei.
- Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung, rückwirkende zum 1.1.2019.
Der Stadtrat beschloss im Jahr 2013 die Zweitwohnungssteuersatzung, welche zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Auf Grundlage dieser werden seit 2014 Zweitwohnungen im Stadtgebiet erfasst und besteuert.
Im Rahmen eines Besteuerungsverfahrens hat sich ein Steuerschuldner nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens im Jahr 2017 an die Landesdirektion Sachsen gewandt. Außerdem wurde der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages (ebenso erfolglos) angerufen. Es wurde beanstandet, dass von einer Steuererhebung nur Eigentümer von Wochenendhäusern ohne Mitgliedschaft in der betreffenden Kleingartenanlage betroffen seien, was zu einer Benachteiligung führe.
Das Landratsamt Landkreis Leipzig forderte die Stadt Grimma zur Nachbesserung der Zweitwohnungssteuersatzung auf, da die Auslegung und Anwendung nicht mit der Zweitwohnungssteuersatzung vereinbar sei. Bei der Satzungsänderung fand die aktuelle Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Berücksichtigung. Die Änderungen haben lediglich die von der Kommunalaufsicht geforderte klarstellende Funktion. An den Grundsätzen der Steuererhebung ändert sich nichts. Die rückwirkende Satzungsänderung zum 01.01.2019 ist möglich, da durch die Änderungen eine Schlechterstellung Einzelner gegenüber der bislang wirksamen Zweitwohnungssteuersatzung nicht erfolgt.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Breitbandausbau nach Sonderaufrufen Schulen und Krankenhäuser sowie Gewerbe- und Industriegebiete
Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beschloss den Bau- und die Finanzierung eines Glasfasernetzes für die Gewerbe- und Industriegebiete sowie für die Schulen und Krankenhäuser.
Ziel ist es, ein nachhaltiges sowie zukunfts- und hochleistungsfähiges Breitbandnetz in untervorsorgten Gewerbe- und Industriegebieten, welche derzeit nicht durch ein NGA-Netz (Next Generation Access Network) versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird, eine Versorgung mit mindestens einem Gigabit/s symmetrisch zu ermöglichen. Zudem soll Schulen und Krankenhäuser, die in einem grundsätzlich bereits versorgten Gebiet liegen und dabei selbst über keine NGA-Versorgung verfügen, mindestens eine Versorgung von einem Gigabit/s symmetrisch ermöglicht werden.
Finanziert werden die Kosten von rund 1.450.000 Euro aus der Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Freistaates Sachsen.
- Neues Feuerwehrfahrzeug für Großbothen
Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte dem Gesamtzuschlag zum Kauf von fünf Tanklöschfahrzeugen 4000 für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) in Höhe von 1.649.967,10 Euro und Los 2 (Beladung) in Höhe von 157.618,26 Euro für die Firma Albert Ziegler, Memminger Straße 28, 89537 Giengen/Brenz zu. Vorbehaltlich der Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte der beteiligten Kommunen erteilte der Stadtrat Grimma den Auftrag zur Lieferung des Tanklöschfahrzeuges 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs an die Firma: Albert Ziegler aus Giengen/Brenz für eine Angebotssumme von 377.383,57 Euro. Die Eigenmittel für die Stadt Grimma betragen 120.000 Euro.
Die Gemeinden Frohburg, Groitzsch, Neukieritzsch und Grimma haben eine Sammelbeschaffung für fünf Tanklöschfahrzeuge (TLF 4000) gemeinsam durchgeführt. Es erfolgte eine gemeinsame Ausschreibung. Die Gemeinde Neukieritzsch ist federführend und ist ermächtigt den Gesamtzuschlag für alle fünf Fahrzeuge an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Fahrgestell, Aufbau und Beladung sind bei allen Fahrzeugen gleich. Die Stadtverwaltung Grimma erteilt den Auftrag für das Tanklöschfahrzeug Großbothen für alle optionalen Punkte im Leistungsverzeichnis wie z.B. Garantieverlängerung.
- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2020
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Kreisstadt Grimma für das Jahr 2020.
Die Gemeinden können abweichend vom Ladenöffnungsgesetz die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich vier Sonntagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr durch eine Rechtsverordnung gestatten. Diese verkaufsoffenen Sonntage 2020 wären:
- Frühlingsfest zum Europäischen am 05. April 2020 Kunsthandwerkertag
- Grimmaer Stadtfest am 27. September 2020
- Handwerkliche Produktschau am 08. November 2020
- Adventsmarkt in Grimma am 29. November 2020
Die Aufgrund regionaler Ereignisse festgelegten zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage 2020 wären:
- Blütenfest in Dürrweitzschen am 10. Mai 2020 für die Verkaufsstelle und den Hofladen im Ortsteil Dürrweitzschen
- Grimmaer Weihnachtsmarkt am 13. Dezember 2020 für Verkaufsstellen in der Innenstadt von Grimma, Markt und angrenzende Straßen
Bei der Festlegung von vier Sonntagen jährlich sowie einem weiteren aufgrund von besonderen regionalen Ereignissen ist das Kalenderjahr maßgeblich. Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurde mit dem Gewerbeverein, dem PEP, OBI und der Genossenschaft die Vorschläge beraten und abgestimmt.
- Widmung Teil der Hauptstraße Großbothen
Der Stadtrat beschloss die Widmung der Hauptstraße Flurstück 27/3 und 320/3 der Gemarkung Großbothen als beschränkt öffentlicher Weg nach sächsischen Straßengesetz. Der Weg ist aufgrund des Bodenordnungsverfahren (Lagerhallen, Traktorengaragen und Werkstatt in Großbothen, Hauptstraße) als eigenständiges Flurstück neu entstanden. Daher ist die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma erforderlich.
- Umstufung Teil des Bahndamms Wagelwitz
Der Stadtrat beschloss die Umstufung des Feldweges „Bahndamm Wagelwitz“ in einen beschränkt öffentliche Weg. Der Bahndamm in Wagelwitz soll ein Teil des neu entstehenden Mulde-Elbe Radweges werden.
- Verkauf von Grundstücken
- An der Trift, Nerchau:
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Grimma, Nerchau, An der Trift der Gemarkung Nerchau, Flurstück 522/12 zu. Der Kaufpreis beträgt 85.410 Euro.
Erwerber des Grundstücks ist die RUBA Hausbau GmbH aus Leipzig. Der Erwerber ist Eigentümer des nebenliegenden, nachbarlichen Grundstücks Gemarkung Nerchau. Beide Flächen sollen zur Entwicklung eines Eigenheimstandorts verwendet werden. Der Verkauf an den Erwerber ist daher als Komplettierung zu sehen; mithin auf eine Ausschreibung daher verzichtet wurde. Der Verkauf erfolgt oberhalb des Bodenrichtwert.
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der Grundstücke Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 9+13 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/10 und Teil von Flurstück 176/13 zu.
Der Kaufpreis beträgt 87.850 €.
Erwerber der Grundstücke ist Herr Uwe Schiller, Finkenstraße 3, 47495 Rheinberg, Betriebssitz Grimmaer Landstraße 10, Pöhsig, 04668 Grimma.
2. Zum Gewerbegebiet 9+13, Pöhsig
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf der Grundstücke Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 9+13 zu. Der Kaufpreis beträgt 87.850 Euro. Der Erwerber plant eine Lagerung von ungefährlichen Flüssigdünger in Form von Melasse als Nebenprodukt aus der Milchproduktion (mit Bio-Zulassung für Düngemittel, kein Gefahrengut, kein Störfallbetrieb, nitratfrei, geruchsneutral). Die Lagerung soll in überdimensionierten Luftballons (17 x 13 m, 300 m³) erfolgen, welche vertieft in einer Art Lagune ohne Halle o.ä. oder flach auf dem Boden lagern. Der Dünger ist u.a. für die Obstland-AG und die hiesigen Agrarbetriebe gedacht. Der Verkauf erfolgt zum vollen Bodenrichtwert.
3. Kirschweg 10, Dürrweitzschen
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Kirschweg 10 in Dürrweitzschen, mit einer Größe von 778 qm zu einem Kaufpreis von 28.800 Euro. Die Erwerber möchten das Grundstück zum Zwecke des gemeinsamen Hausbaues von der Stadt Grimma käuflich erwerben.
- Veräußerung ehem. Großküche Mutzschen ohne Photovoltaikanlage Obere Hauptstraße 33
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks „ehem. Großküche Mutzschen“, Obere Hauptstraße 33, Mutzschen, 04668 Grimma zu einem Kaufpreis von 1,00 Euro.
Erwerber ist der Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V.
Der Erwerber hat eine Teilungsvermessung zur Bestimmung der zu erwerbenden Fläche auf eigene Kosten in Auftrag gegeben. Derzeit ist die Nutzung des Objektes „ehem. Großküche Mutzschen“ aufgrund von bautechnischen Mängeln im Zusammenhang mit den Erfordernissen aus dem baulichen Brandschutz untersagt.
Von Seiten des Bauordnungsamtes (Landkreis Leipzig) wurde auf die Notwendigkeit von Abstandsflächen und Brandschutzabständen sowie deren Sicherung mittels Dienstbarkeiten hingewiesen. Weiterhin wurde das Erfordernis der Abgrenzung der „ehem. Großküche Mutzschen“ und „Feuerwehr Mutzschen“ durch eine Brandwand an der Grundstücksgrenze festgestellt. Die Kosten der bautechnischen Abgrenzung werden durch den Erwerber getragen.
Zur jeweiligen künftigen eigenständigen Nutzung des Grundstücks „ehem. Großküche Mutzschen“ und „Feuerwehr Mutzschen“ sind Medientrennungen der Ver- und Entsorgung zu vollziehen. Die entstehenden Kosten werden hier durch den Erwerber getragen.
Im Rahmen der Veräußerung sind diverse Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Grimma (z.B. Nutzung zweiter Rettungsweg von Feuerwehr Mutzschen durch die ehem. Großküche Mutzschen) und zu Lasten der Stadt Grimma (z.B. Fensterrechte, Rettungs- und Krankenwageneinsatzrechte) zu vergeben.
Hierbei ist eine nördliche Fläche von 457 qm als Nutzung für die Jugendfeuerwehr Mutzschen als Übungs- und Dienstplatz im Rahmen eines Pachtvertrags zu sichern. Die Pacht wird in Anerkennung des symbolischen Kaufpreises mit 145,33 €/a auf 25 Jahre nicht erhoben (Wertstellung 3.633,25 €).
Die weiterhin gegenseitig zu gebenden Dienstbarkeiten rechtfertigen die Differenz zwischen dem Verkehrswertgutachten und dem Kaufpreis. Die Dachfläche für die Photovoltaikanlage wird von dem Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V. an die Stadtwerke Grimma verpachtet. Eine entsprechende Pachtvereinbarung zwischen den Stadtwerken Grimma und dem Verein Stadt und Schloß Mutzschen e.V. ist in der Feinabstimmung. Es wird eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 99.999 € auf 10 Jahre vereinbart. Bei kontinuierlicher Verpflichtung ist ein Betrag von 9.999 €/a angestrebt. Ausgehend von dem Beginn der gemeinnützigen Nutzung ab dem Jahr 2021 wird eine Prüfung der Investitionsverpflichtung im siebten Jahr durchgeführt (70 % der Investitionssumme). Ein Heimfall kann bei Überprüfung der Investitionsverpflichtung angetragen werden. Bei Auflösung des Vereins Stadt und Schloß Mutzschen e.V. fällt das Objekt „ehem. Großküche Mutzschen“ kostenfrei in das Eigentum der Stadt Grimma. Im Fall der Veräußerung des Objektes an Dritte wird eine Mehrerlösklausel nach den allgemeinen Regeln vereinbart. Der Grundstücksverkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landratsamt Landkreis Leipzig, Rechtsaufsichtsbehörde.
- Aufstellung eines Bebauungsplans Nr.105 der Stadt Grimma "Wohngebiet An der Trift, Nerchau"
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Wohngebiet An der Trift Nerchau in der Rathenaustraße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und soll als Wohngebiet festgesetzt und entwickelt werden.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der RUBA Hausbau GmbH abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt. Wegen des erkennbaren Mangels an verfügbaren Baugrundstücken und der zunehmenden Nachfrage ist die Ausweisung neuer Wohngebiete auch in Nerchau dringend erforderlich. Mit dem Bebauungsplan soll auf der unbebauten Fläche südlich der Fa. Naundorf Reisen Baurecht für ca. elf Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Kosten für den Bebauungsplan sowie die Kosten für die Erschließung des Gebietes werden von der RUBA Hausbau GmbH getragen.
- Straßennamen für Wohngebietsstraßen Rappenbergsiedlung
Der Stadtrat beschloss für die zu errichtenden Wohngebietsstraßen in Grimma, am Rappenberg, 1. Bauabschnitt (BA) als neue Straßennamen „Fliederweg“ (im Anschluss Kiefernweg in Richtung Süden) und „Holunderweg“ (Abzweig vom Brauereiweg in Richtung Süden mit südlicher Abgrenzung des Plangebietes bis „Fliederweg“). Für die entstehenden Wohnhäuser sind Anschriften festzulegen. Die vorhandenen Straßennamen im Gebiet, z. B. Kiefernweg, Erlenweg, Kastanien- und Ahornweg wurden beachtet und Namen von Sträuchern bzw. kleiner Bäume zur Namensgebung vorgetragen.
- Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern"
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke auf eine Fläche von ca. einen Hektar. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vertreter der Eigentümer der Flurstücke abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes auch in Kössern erforderlich. Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Anschluss an bzw. zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung („siedlungsnaher Außenbereich“) handelt und die Plangebietsgröße bei ca. 1 ha liegt, kommt das sogenannte beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für ca. 7 Baugrundstücke für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die zukünftig mögliche Bebauung soll sich dabei an der vor Ort bereits vorhandenen Bebauung orientieren, mit freistehenden und maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den privaten Grundstücken angeordnet, so dass eine Beeinträchtigung des näheren Umfeldes und der Tanndorfer Straße durch den ruhenden Verkehr ausgeschlossen werden kann. Um darüber hinaus eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf der Tanndorfer Straße zu vermeiden, werden für die sieben Grundstücke insgesamt nur vier Zufahrten vorgesehen.
Das Plangebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Thümmlitzwald-Muldental“. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, das Areal als Wohnstandort zu entwickeln. Eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist daher erforderlich. Das Ausgliederungsverfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Stadtrat vom 14. November 2019
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Nebengebäude Seumehaus (Übungsschule), Sanierung nach HOWA 2013, Colditzer Str. 34, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin – Nebengebäude Seumehaus (Übungsschule), Sanierung nach HOWA 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 3.156.021,91 Euro.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die Sanierung des Nebengebäudeteils des Gymnasium St. Augustin – Seumehaus (Übungsschule) zur Schaffung von Räumen, die am Stammhaus auf Grund der Nutzungsuntersagung des Kellergeschosses ausgelagert werden mussten.
Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
- Entkernung des Bestandsgebäudes und Abbruch eines bestehenden Verbindungsbaus
- Maurer- u. Putzarbeiten, sämtliche Leistungen der Ausbaugewerke
- Einbau eines Personenaufzuges, Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen
- Naturstein- und Außenputzarbeiten
- Arbeiten im Bereich der Außenanlagen
- Ertüchtigung der BMA im Gebäudeteil, an dem das neu geschaffene Schulgebäude angebunden wurde.
Die Ausführung der Leistung erfolgte von Januar 2016 bis Ende 2017.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Stammhaus, Klosterstr. 1 in 04668 Grimma, Instandsetzung nach HOWA 2013
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin – Stammhaus, Instandsetzung nach Hochwasser 2013.
Die Gesamtbausumme beträgt 2.505.497,70 Euro.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die nachhaltige Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Bereiche des Gebäudes. Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
- Rückbau der gesamten Kellernutzung, Reinigung der Kellerflächen
- Abbruch der gesamten Fußbodenkonstruktion, der Vormauerungen und aller Putzbekleidungen, aller Trockenbauverkleidungen, einschl. Wandbeläge, Abbruch von Schächten und Abmauerungen, Reinigen der Hohlräume
- Putzabbruch an Innenwänden im Erdgeschoss und an Kellerwänden und Decken
- Rückbau von zerstörten ELT- und HLS-Installationen
- Reinigen der Abwasseranlagen
- Technische Bautrocknung
- Sanierung der Innen- und Außentüren
- Errichtung und Beplankung der Trockenbauwände
- Einbau von Gußasphaltestrich mit Dämmung
- Fliesenarbeiten
- Natursteinarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Malerarbeiten
- Verlagerung der der Warmwasserbereitung ins DG, Verlagerung der Heizkreisverteiler aus KG in die darüber liegenden Etagen
- Instandsetzung der Sanitärinstallation und der Elektroinstallation
- Erneuerung der Abwasserleitungen im Innenhof einschließlich Reparatur der Pflaster- und Pflanzflächen
Die Ausführung der Leistung erfolgte 2013 unmittelbar nach dem Hochwasser bis Dezember 2017.
- Jahresrechnung 2014 der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat stellte die Jahresrechnung der Großen Kreisstadt Grimma gemäß § 88 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2014 fest.
Gemäß § 88 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (kamerale Fassung), ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung 2014 wurde gemäß § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Grimma geprüft und der Prüfbericht vom 19.09.2019 der Stadtverwaltung Grimma vorgelegt.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Grimma
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.038.868,00 Euro für die Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Grimma. Diese überplanmäßigen Mittel werden finanziert aus Fördermitteln vom LaSuV in Höhe von 2.125.910,00 Euro, Fördermitteln vom ZVNL in Höhe von 1.860.196,00 Euro sowie Eigenmitteln in Höhe von 52.762,00 Euro, finanziert aus Mehrerträgen Gewerbesteuer.
Die höheren Gesamtkosten ergeben sich aus der aktuellen Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro entsprechend dem jetzigen Planungsstand.
Der für den Umbau notwendige Grunderwerb ist in den Gesamtkosten noch nicht enthalten, da der Betrag dafür noch nicht bekannt ist. Eine Förderung ist wahrscheinlich, der Fördersatz jedoch noch nicht bekannt.
Damit liegen die geplanten Gesamtkosten bei 7.348,868,00 Euro, in die 4.375.910,00 Euro Fördermittel vom Land Sachsen, 2.136.406,00 Euro vom ZVNL und 836.552,00 Euro Eigenmittel der Stadt einfließen.
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen" der Stadt Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan Nr. 01 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen“ erneut zu ändern (5. Änderung). Das festgesetzte Sondergebiet SO2 (großflächige Einzelhandelbetriebe) soll hinsichtlich seiner Festsetzungen textlich und zeichnerisch in ein Gewerbegebiet GE (produzierendes Gewerbe) geändert werden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1231/22, 1231/47 und 1231/49 der Gemarkung Grimma (Gerichtswiesen 7) auf einer Fläche von ca. 7.130 m². Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der ArBe II GmbH & Co. KG abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
Die Firma Elektro Beckhoff GmbH (Gerichtswiesen 9) plant eine Erweiterung der Niederlassung und Produktionsfläche im Gewerbegebiet Gerichtswiesen. Aufgrund von fehlenden Kapazitäten am derzeitigen Standort soll das Möbelhaus Friedrich erworben, umgenutzt und im Gebäude umgebaut werden. Es sind keine baulichen Erweiterungen sowie keine Veränderungen außerhalb des Gebäudes vorgesehen. In das Gebäude Gerichtswiesen 7 soll der Verteilerschrankbau verlegt werden. Die geplante Montage und Lagerung von Verteilerschränken sind nicht lärmintensive Arbeiten. Auch der Zulieferverkehr bleibt gleich bzw. wird sich verringern. Mit der angedachten Umstrukturierung und Erweiterung können bis zu 30 neue Arbeitsplätze entstehen, gleichzeitig neue Büroräume in den Gerichtswiesen 9 geschaffen und somit der Standort Grimma gesichert werden.
Hierzu beantragte der Bauherr die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 um auf den Flurstücken 1231/22, 1231/47 und 1231/49 der Gemarkung Grimma ein Gewerbegebiet (GE) auszuweisen zu können. Entsprechend der im Baugesetzbuch festgelegten Vorgehensweise und der im Vorfeld zwischen der Stadt Grimma, dem Eigentümer sowie dem Bauherrn abgestimmten Umnutzung soll nunmehr der Bebauungsplan Nr. 01 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen“ der Stadt Grimma für den Bereich des Möbelhauses Friedrich geändert werden, um damit das entsprechende Planungsrecht zu schaffen.
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 "Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30“. Die Planung ist ohne Vorhabenbezug auszuarbeiten. Die vorhandene und zukünftig mögliche Entwicklung ist in ihrer Nutzungsart und räumlichen Ausdehnung festzusetzen. Der Eingriff in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie ins Landschaftsbild ist erneut zu bilanzieren und ggf. durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen zu kompensieren.
Der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Grimma am 19.03.2015 gefasste Beschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Beschluss-Nr.SR 03.15-V130) wird entsprechend geändert.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der Immobilienverwaltung Viehweg GmbH & Co. KG abzuschließen, der die Übernahme der Planungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt. Hierfür ist der bereits geschlossene städtebauliche Vertag vom 21.01.2016 durch einen neuen zu ersetzen.
Stadtrat vom 17. Oktober 2019
- Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 70.000 Euro für die Instandsetzung des Stolledenkmals (599,76 Euro), die Instandsetzung der Skateranlage am Dornaer Weg (5.000 Euro), Material zur Sanierung des Daches des Rittergutes Haubitz (4.208,02 Euro), die Instandsetzung der öffentlichen Toilette in der Friedrich-Oettler-Straße (11.180,59 Euro), die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Gymnasium „St. Augustin“ (45.000 Euro) sowie für die Reparatur von Spielgeräten und der Erneuerung einer Sandkastenumrandung im Außenbereich von zwei Kindertagesstätten und einem Hort (4.011,83 Euro).
Die Mittel fließen aus den Zuweisungen „Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen“ in 2019.
Die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 Euro wird von 2018 bis 2020 jährlich gewährt. Zum Nachweis des Einsatzes der Mittel ist ein entsprechender Beschluss zu fassen, welcher jährlich dem Landkreis Leipzig fristgemäß vorzulegen ist.
- Vergabe von Bauleistungen im Zuge des Neubaus Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Baustelleneinrichtung
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Leistung „Baustelleneinrichtung“ an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH für eine Auftragssumme von 231.027,14 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Architekturbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei 149.793,12 Euro. Drei Firmen reichten ihre Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsplanung bestätigt.
Rohbauarbeiten
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Leistung „Rohbauarbeiten“ an die Firma Lubak Bauunternehmung GmbH aus Bad Lausick für eine Auftragssumme von 2.684.817,19 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Architekturbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei 1.821.462,08 Euro. Neun Firmen reichten ihre Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsplanung bestätigt.
Alle Angebote wurden rechnerisch geprüft. Das hohe Preisniveau ist derzeit bei vielen Ausschreibungen zu verzeichnen und ist auf die derzeit hohe Auslastung der Bieter, sowie der allgemeinen und stetigen Preissteigerung aufgrund Tariferhöhungen, Erhöhung der Transport- und Entsorgungskosten zurückzuführen. Die Gesamtkosten werden sich nach der aktuellen Hochrechnung auf 10,5 Millionen Euro belaufen. Der Schulbau wird voraussichtlich zu 40 Prozent gefördert. Die Eigenmittel liegen bei 6,5 Millionen Euro.
- Verkauf des Kavalierhauses in Kössern
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf eines Grundstücks in Kössern inklusive dem Kavalierhaus zu einem Verkaufspreis von 65.000 Euro an einen privaten Erwerber.
Die Stadt Grimma schrieb den Verkauf des Kavalierhauses Kössern öffentlich aus. Der Erwerber möchte das Gebäude denkmalgerecht sanieren und für Wohnzwecke nutzen. Der Verkauf wird unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen:
- die Schalmeienkapelle der Feuerwehr Grimma kann bis Ende März 2020 die bisherigen Räumlichkeiten im Haus nutzen
- die Stadt Grimma stimmt der Verlagerung der Baulast von neun Stellplätzen zu, die Verlagerung wird innerhalb von vier Jahren nach Abschluss Kaufvertrag durch die Stadt Grimma durchgeführt
- der Nutzungszeitraum des Sportraums wird auf vier Jahre nach Abschluss Kaufvertrag begrenzt. Die Nutzungsintensität wird beibehalten und erfolgt einmal wöchentlich jeweils freitags
- der Zugang in den Sportraum erfolgt über den Bereich des Kegelvereins. Die Sanitäranlagen des Kegelvereins werden genutzt
- der Rückbau des Sanitäranbaus wird dem Erwerber gestattet. Die Kosten hierzu trägt der Erwerber.
- Die Abstimmung der Trennung der Medien erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Erwerber und der Stadt Grimma. Die Kosten der Trennung der Medien trägt der Erwerber, jedoch nicht die Kosten zum Neuanschluss für kommunale/vereinsspezifische Medien (z.B. Ausbinden der Schmutzwasserleitung des Bereichs Kegeln aus der Sammelgrube Abwasser).
- Die Kosten für die Vermessung des Grundstücks, sowie alle Notar- und Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber. Werden weitere bauliche Veränderungen aufgrund einer behördlichen Anordnung notwendig, werden diese ebenfalls von dem Erwerber getragen.
Mit Kauf des Kavalierhauses Kössern verpflichtet sich der Erwerber zur Sanierung des Gebäudes unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen.
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 "Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30"
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat lehnte die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30“ ab. Mit dem Vorhabenträger wird erneut gesprochen.
Stadtrat vom 22. August 2019
Grimmaer Stadtrat hat sich konstituiert
Grimma. Am Donnerstag, dem 22. August, fand sich erstmals nach der Kommunalwahl im Mai der neu gewählte Stadtrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zwei Gewählte nahmen ihr Mandat nicht an. Für Oberbürgermeister Matthias Berger, der aufgrund seines Amtes nicht gleichzeitig als Stadtratsmitglied fungieren kann, rückte bei den Freien Wählern Siegmund Jahn nach. Bei der AfD rückte für Eckhard Zeugner, der aus privaten Gründen auf seinen Sitz in dem politischen Gremium verzichtet, Helmut De Vecchis nach. Nach der Vereidigung aller Mitglieder des Stadtrates, wurden die stellvertretenden Oberbürgermeister gewählt. Erster Stellvertreter ist Johannes Heine von den Freien Wählern, zweiter Stellvertreter ist Conrad Hempel aus der Fraktion Bürger für Grimma/ Allianz Stand + Land Grimma. Anschließend wurde die Besetzung der Ausschüsse, Beiräte, Arbeitsgruppen und Aufsichtsratsposten festgelegt. Die nächste Sitzung des Grimmaer Stadtrates findet am 17. September statt.
Ergebnisse vom 22. August 2019
- Feststellung eines Hinderungsgrundes nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma stellte durch Beschluss fest, dass für den gewählten Stadtrat Herrn Matthias Berger, Freie Wähler Grimma, ein Hinderungsgrund für die Annahme des Mandates als Stadtrat gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 der SächsGemO vorliegt.
- Bekanntgabe des Nachfolgekandidaten Fraktion Freie Wähler
Als Nachfolger für den gewählten Stadtrat Matthias Berger, der nach Feststellung eines Hinderungsgrundes dieses Mandat nicht annimmt, rückt Siegmund Jahn nach.
- Vorlage eines wichtigen Grundes zur Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 SächsGemO
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma beschloss, dass bei Herrn Eckhard Zeugner (Alternative für Deutschland) ein wichtiger Grund im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff.2 Sächs. GemO zur Ablehnung der Übernahme des Ehrenamtes als Stadtrat besteht.
- Bekanntgabe des Nachfolgekandidaten Alternative für Deutschland
Als Nachfolger für den gewählten Stadtrat Eckhard Zeugner, der nach Vorlage eines wichtigen Grundes sein Mandat nicht annimmt, rückt Helmut De Vecchis nach.
- Verpflichtung der Stadträte gem. § 35 SächsGemO
- Wahl der stellvertretenden Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
- Stellvertretender Oberbürgermeister: Johannes Heine (Freie Wähler)
- Stellvertretender Oberbürgermeister: Conrad Hempel (BfG/ASL)
- Besetzung der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat bestellte die Mitglieder und Stellvertreter der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates Grimma gemäß § 42 Abs. 1 SächsGmO. Die Bestellung wurde für jeden Ausschuss separat vorgenommen.
Verwaltungsausschuss
Fraktion Name Stellvertreter
Oberbürgermeister Matthias Berger
BfG/ASL Dr. Thomas Zeidler Andreas Wittig
BfG/ASL Steffen Kretschmar Karsten Schrempel
Freie Wähler Marco Neumann Ute Kniesche
Freie Wähler Johannes Heine Ute Finsterbusch
Freie Wähler Prof. Dr. Roy Fritzsche Richard Schicketanz
CDU-SPD Frank Linke Thomas Glaser
AfD Uwe Krah Helmut De Vecchis
Technischer Ausschuss
Fraktion Name Stellvertreter
Oberbürgermeister Matthias Berger
BfG/ASL Wolfgang Mohr Andreas Wittig
BfG/ASL Karsten Schrempel Conrad Hempel
Freie Wähler Johannes Heine Ute Finsterbusch
Freie Wähler Steffen Richter Marco Neumann
Freie Wähler Gunter Hantschmann Bernd Aurig
Freie Wähler Richard Schicketanz Prof. Dr. Roy Fritzsche
AfD Sven Großer Uwe Krah
- Besetzung des beratenden Ausschusses des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma bestellt die Mitglieder des Sozialausschusses als beratenden Ausschuss des Stadtrates Grimma.
Sozialausschuss
Fraktion Name Stellvertreter
BfG/ASL Hans-Peter Weis (BB) Ina Elfert (BB)
BfG/ASL Dr. Thomas Zeidler Helga Metzker (BB)
Freie Wähler Ute Kniesche Torsten Schöneberg (BB)
Freie Wähler Torsten Merres (BB) Marco Neumann
Freie Wähler Ute Finsterbusch René Stephan (BB)
CDU-SPD Uwe Engel (BB) Verena Mannschatz (BB)
Die Linke Heiko Mätzold (BB) Maximilian Schöpe
AfD Uwe Krah Sven Großer
AfD Steffen Pollow Helmut De Vecchis
BB = Berufener Bürger
- Besetzung der Beiräte des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma bestellte gemäß § 47 SächsGemO die Beiräte des Stadtrates Grimma.
Beirat Kultur, Jugend, Sport
Fraktion Name Stellvertreter
BfG/ASL Hannelore Blasko (BB) Olaf Buchheim (BB)
BfG/ASL Helga Metzker (BB) Rico Huber (BB)
Freie Wähler Daniel Kurzbach (BB) Ute Finsterbusch
Freie Wähler Marco Neumann Ute Kniesche
Freie Wähler Tim Schiller (BB) Reinmut Jassmann (BB)
Freie Wähler Bernd Kohlstrunk (BB) Frank Fischer (BB)
AfD Helmut De Vecchis Peter Peters (BB)
CDU-SPD Malte Martin Peter Schäfer (BB)
Beirat Umwelt, Ordnung, Verkehr
Fraktion Name Stellvertreter
BfG/ASL Andreas Hörig (BB) Jörg Schulz (BB)
BfG/ASL Gerold Stäudte (BB) Jürgen Päßler (BB)
Freie Wähler Marco Neumann René Stephan (BB)
Freie Wähler Richard Schicketanz Dirk Neumann (BB)
Freie Wähler Frank Fischer (BB) Bernd Kohlstrunk (BB)
CDU-SPD Thomas Glaser Christian Krafczyk (BB)
AfD Uwe Krah
AfD Michael Weber (BB)
Beirat Hochwasserschutz
Fraktion Name Stellvertreter
BfG/ASL Jörg Schulz (BB) Ines Urban (BB)
BfG/ASL Thomas Reinhardt (BB) Dr. Aline Hanschmann (BB)
Freie Wähler René Stephan (BB) Steffen Richter
Freie Wähler Gunter Hantschmann André Schlotter (BB)
CDU-SPD Ralf Kühne (BB) Steffen Grimm (BB)
Die Linke Kerstin Köditz Maximilian Schöpe
AfD Uwe Krah
AfD Helmut De Vecchis
- Besetzung der Aufsichtsräte für die kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierten Kerstin Ulbricht, Justiziarin, und Martina Lehnigk, Leiterin Bürgeramt.
Der Stadtrat Grimma entsandte die Mitglieder der Aufsichtsräte der kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Großen Kreisstadt Grimma.
Aufsichtsrat Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Fraktion/Funktion Name
Mitarbeiterin Verwaltung Grit Naujoks
BfG/ASL Hans-Jörg Dossin (BB)
BfG/ASL Thomas Junker (BB)
BfG/ASL Uwe Cieslack (BB)
Die Linke Martina Keller (BB)
AfD Helmut De Vecchis
CDU-SPD Klaus-Dieter Tschiche (BB)
Freie Wähler Bernd Aurig
Freie Wähler Gunter Hantschmann
Aufsichtsrat Stadtwerke Grimma
Fraktion/Funktion Name
BfG/ASL Hans-Jörg Dossin (BB)
Die Linke Peter Müller (BB)
AfD Uwe Krah
Freie Wähler Prof. Dr. Roy Fritzsche
Mitarbeiter Verwaltung Jörg Böttger
Aufsichtsrat Netzgesellschaft
Fraktion/Funktion Name
BfG/ASL Hans-Jörg Dossin (BB)
Die Linke Peter Müller (BB)
Mitarbeiter Verwaltung Jörg Böttger
- Bestellung des Vorstandes der Stiftung „St. Georgenhospital“
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Vorstandes der Stiftung „St. Georgenhospital“ nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrates.
Der Stadtrat Grimma beschloss weiterhin die nachfolgend genannten Stadträte in den Stiftungsvorstand zu bestellen.
Vorstand der Stiftung „St. Georgenhospital“
Fraktion/Funktion Name
BfG/ASL Dr. Thomas Zeidler
Die Linke Maximilian Schöpe
CDU-SPD Malte Martin
Freie Wähler Bernd Aurig
Oberbürgermeister Matthias Berger
Stadtrat vom 27. Juni 2019
- Beschluss der Satzung über die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die neue Satzung zur Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Grimma.
Bisher gab es keine Regelung über die Durchführung der Ausbildung der Feuerwehren auf Stadtebene. Die Satzung regelt die Ausbildungsorganisation und deren Durchführung, die angebotenen Lehrgangsarten und die Ausbildungsleiter. Die näheren Ausführungen zu der Ausbildungsorganisation und -durchführung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Beides wurde mit den Gemeindewehrleitern und im Gemeindefeuerwehrausschuss abgestimmt.
- Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen laut Brandschutzbedarfsplan.
In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde für 2019/2020 festgelegt, dass für die Ortsfeuerwehr Großbothen ein Tanklöschfahrzeug 4000 beschafft werden muss, um die schlechte Löschwasserversorgung in diesem Bereich zu kompensieren. Die Feuerwehr verfügt derzeit über 24 Kameraden und sichert somit die Tageseinsatzbereitschaft für das neue Tanklöschfahrzeug ab. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 mit 335.000 Euro veranschlagt. Die Festbetragsförderung beträgt 215.000 Euro. Die Lieferung des Fahrzeugs wird voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen.
- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bau einer Feuerlöschzisterne
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Errichtung einer Feuerlöschzisterne in Höhe von 60.000 Euro in Papsdorf. Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahme zum Bau eines Feuerlöschteichs in Draschwitz. Es werden 45.000 Euro Fördermittel generiert und 15.000 Euro Eigenmittel eingesetzt.
2019 wurde investiv der Neubau des Löschteiches in Draschwitz geplant. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass eine Sanierung ausreichend ist. Diese wurde bereits durchgeführt und der Löschteich mit einer neuer Folie versehen. Im derzeitigen Planungsstand ist der Löschteich Papsdorf, der sich auf einem Privatgelände befindet und starke Beschädigungen aufweist. Daher ist vorgesehen, an der Stelle des Dorfteiches eine Zisterne einzubringen. Dazu sollen die Gelder aus Draschwitz für Papsdorf verwendet werden.
- Umbau des Bahnhofsvorplatzes
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat beschloss das Planungsbüro VCDB aus Dresden mit der Neuplanung des Bahnhofsvorplatzes in der Leistungsphase 3 zu beauftragen.
- Die Verwaltung wurde ermächtigt, die zum Um- und Neubau notwendigen Grundstücke 695/59 und 695/64 der Gemarkung Grimma zu erwerben.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Mulde-Elbe-Radroute, 1. Bauabschnitt Mutzschen – Wagelwitz, TO: Straßenbau, Entwässerung, Planung: Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH aus Döbeln
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Bauunternehmung EZEL Torgau GmbH aus Süptitz zu einer Auftragssumme in Höhe von 381.600,69 Euro brutto zu vergeben.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen in Verbindung mit dem Neubau Oberschule Böhlen, TO: Ertüchtigung Kreisstraße K 8307 mit Medienverlegungen und vorgezogene Leistungen zur Erschließung Neubau Oberschule Böhlen, Planung: DELTA- Planungsgesellschaft mbH aus Delitzsch
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/Thüringen, Bereich Nordsachsen, Gruppe Zwenkau zu einer Auftragssumme in Höhe von 444.166,11 Euro brutto zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Grimma und die Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH vergeben die Leistung der Ertüchtigung Kreisstraße für die Erschließung Neubau Oberschule Böhlen gemeinsam. Die Grundlage bildet eine gemeinsam abgeschlossene Vereinbarung, welche die einzelnen Leistungen in sogenannte Teillose aufgliedert. Die Stadtverwaltung Grimma ist Auftraggeberin für die Teillose: Los 1 (prozentual anteilig), Los 2 und Los 5.
- Beschluss zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittelausgaben und 5. Ergänzungsbeschluss zum Baubeschluss vom 24.06.2010 Umbau / Sanierung "Altes Seminar" am St. Augustin Gymnasium in 04668 Grimma, Klosterstraße 3-5, Teil: Außenanlagen (Teilobjekt 4)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Bereitstellung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 205.000 Euro und die vorgelegte Projektanpassung bezüglich der Außenanlagen.
Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln (164.000 Euro) und dem Bestand der liquiden Mittel (41.000 Euro).
Entsprechend des Projektes zur Sanierung und des Umbaus des Alten Seminars erfolgte am 17.10.2017 die Beschlussfassung zur Schlussrechnung für die Teilobjekte 1 bis 3 gem. Baubeschluss. Die Abrechnung der Außenanlage (Teilobjekt 4) erfolgte zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da diese Bauleistungen nur in Abhängigkeit mit der Realisierung der Baumaßnahme an der Hochwasserschutzanlage zu erbringen sind. Der gesamte Muldeuferbereich ist bis zur Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage gesperrt.
Die Schlussrechnung des Bund – Länder – Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP) erfolgte bereits. Somit erfolgt die Finanzierung des Teilobjektes 4: Außenanlagen über das Programm „Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer“. In diesen Programmteil fließen die bereits getätigten Kosten für die Außenanlage, sowie die noch zu erbringenden Leistungen für die Fertigstellung der PKW Stellplätze, den Bau des barrierefreien Zugangs sowie den Pausenhof ein.
Mit den Bauarbeiten soll im August 2019 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für November 2019 vertraglich fixiert.
- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für die Rückzahlung von Fördermitteln
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Eilentscheidung: Der Oberbürgermeister beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln aus der Richtlinie (RL) Hochwasserschäden 2013 für die Maßnahme „St. Augustin, Stammhaus“ in Höhe von 264.594,27 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bestand der liquiden Mittel der Stadt Grimma.
Der Verwendungsnachweis für die Verwendung der Fördermittel gem. RL Hochwasserschäden 2013 wurde am 25.02.2019 bei der SAB zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erstreckt sich auf Grund des Sachzusammenhanges auf die Instandsetzung des Stammhauses und den Ersatzneubau in der Colditzer Straße (Seumehaus, gem. Antragstellung). Die Gesamtzuwendung wurde auf 7,4 Mio. Euro beschieden und die Auszahlungen seitens der SAB erfolgten auf der Grundlage des vorgelegten Zahlungsverkehrs (Originalrechnungen) innerhalb einer Belegliste (Vorgabe SAB).
Die Auszahlungsanträge wurden seitens der SAB regelmäßig kontrolliert. Es erfolgten Abzüge und vorbehaltliche Freigaben mit dem Verweis auf die abschließende Verwendungsnachweisprüfung.
Die SAB forderte im Schreiben vom 17.05.2019 die Stadt auf, vorsorglich eine Rückzahlung von 264.594,27 Euro vorzunehmen. Die SAB verweist auf die umfangreiche Prüfung und den damit verbundenen erheblichen Zeitaufwand und den somit auflaufenden Zinssatz. Die Forderungssumme resultiert aus den Einsparungen innerhalb der Gesamtinvestition von 5,6 Mio. Euro und noch ausstehender Klärungen von Kosten hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit im Sinne des Bescheides.
- Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Sanierung und Erweiterung des Gymnasium "St. Augustin" - "Altes Seminar", Klosterstraße 3-5, 04668 Grimma, TO: Außenanlagen, Planung: Architektur & Statikbüro Beyer / Lätzsch aus Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Straßenbau Kunze GmbH aus Grimma zu einer Auftragssumme in Höhe von 430.183,31 Euro brutto.
- Verkauf des Grundstücks Schäferweg 3, Gemarkung Cannewitz, Flurstücke 76/14 und 76/b
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Schäferweg 3, Gemarkung Cannewitz, Flurstück 76/14 und Flurstück 76/b mit einer Größe von 287 qm zu einem Kaufpreis von 14.000 Euro.
- Ankauf einer Grundstücksteilfläche nahe Bahnhofsvorplatz, Gemarkung Grimma, Flurstück 695/64
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb einer Teilfläche des Grundstück Nahe Bahnhofsvorplatz, Gemarkung Grimma, Flurstück 695/64 mit einer Größe von ca. 217 qm zu einem Kaufpreis von 7.595,00 Euro. Verkäufer ist die FIMC Grundbesitz 1 GmbH, Luitpoldstraße 48b, 96052 Bamberg.
Das Grundstück ist für die Entwicklung des Bahnhofsvorplatzes zwingend notwendig, da es die Verbindung zwischen Bahnhofsvorplatz und Gewerbeeinheit darstellt. Das Grundstück soll die Zufahrt für vor dem Bahnhof angesiedelte Stellplätze für Pkw sein.
- Abwägungsbeschluss B-Plan Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße/Weberstraße"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 20.05.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 20.05.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße/Weberstraße"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ in der Fassung vom 23.05.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung. Die Begründung, der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wurden gebilligt.
- Abwägungsbeschluss für den B-Plan Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1, BA"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 24.05.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 24.05.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1, BA
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ der Stadt Grimma in der Fassung vom 18.06.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 102 der Stadt Grimma "Fischerlebniswelt Göttwitz"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fischerlebniswelt Göttwitz“ nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für einen Bereich mit den Flurstücken 65/2, 69/2, 76/6 (teilweise) und 116 (teilweise) der Gemarkung Göttwitz mit einer Fläche von ca. 7540 qm.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abzuschließen, der die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt.
Stadtrat vom 23. Mai 2019
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Sanierung Jagdhaus Kössern in Bauabschnitten 04668 Grimma, OT Kössern, Kösserner Dorfstraße 1
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Sanierung Jagdhaus Kössern in Teilen.
Kosten 1. BA: 294.845,32 €
Kosten 2. BA: 265.799,48 €
Kosten KKA: 48.775,00 €
Die in Abschnitten realisierten Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz, der Erfüllung der Auflagen aus dem Denkmalschutz und der Realisierung der Maßnahmen im baulichen Brandschutz sichern den weiteren Betrieb des ehemaligen Jagdschlosses als Kultur- und Ausstellungszentrum für den Ortsteil Kössern.
Die Gesamtleistungen begannen 2013 als Sofortmaßnahmen auf Grund der drohenden Schließung des Hauses für die öffentliche Nutzung und wurden im Baubeschluss 2015 durch die weiterführende Gesamtplanung fortgesetzt.
Die Fertigstellung und Abnahme der Leistungen für die Abschnitte 1 und 2 erfolgte im April 2016.
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt: Einbau Innentreppe, Demontage Außentreppe, Wärmeschutztechnische Verbesserung der Saaldecken, Statische Ertüchtigung des Dachtragwerkes, Neubau Fenster 1. OG, Restauratorische Untersuchungen Deckenmalerei, Neubau von Deckenbalken und Holzfußboden im kleinen Saal, Erweiterung der Brandmeldeanlage und Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr.
Im 3. Bauabschnitt wurden die Restaurierung der Decken, Neubau der WC Anlage, Umbau des Vestibüls, Einbau Aufzug und Bau der PKW Stellplätze erfasst. Die aktuelle Förderkulisse und die Finanzausstattung der Stadt Grimma ermöglichte bisher keine Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen.
Somit ergibt sich die Beschlussfassung in Teilen.
- Verkauf des Grundstücks An der Gärtnerei, Gemarkung Großbardau, Flurstück 1215/160
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks An der Gärtnerei, Gemarkung Großbardau, Flurstück 1215/160 mit einer Größe von 576 qm zu einem Kaufpreis von 28.800,00 € (entsprechend geltendem Bodenrichtwert von 50,00 €/qm).
- Benennung neues Stadion im Kasernengelände
Es informierte Michael Leipnitz, stellv. Leiter Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Benennung des neuen Sportareals in der Lausicker Straße in „Husaren-Sportpark Grimma“.
In den letzten Monaten waren alle Grimmaer aufgerufen sich an der Namensvergabe zu beteiligen. Insgesamt gingen 62 Vorschläge dazu ein. Der Beirat für Jugend, Kultur und Sport hatte aus den Namensvorschlägen fünf Favoriten ausgewählt, die auf der städtischen Homepage zur Abstimmung standen. Im Ergebnis bekam „Husaren-Sportpark Grimma“ die meisten stimmen.
Im August 2019 ist die feierliche Eröffnung des neuen Stadions geplant.
- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 der Stadt Grimma "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 2. Abschnitt"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nach § 8 Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich nordöstlich der Autobahnanschlussstelle Grimma mit den Flurstücken 122, 119, 118, 114/3, 110/a, 276, 277, 278, 279/7, 1037/4, 1036/2, 1035/6, 1034/6, 1032/3, 1045/10 (teilweise) und 1035/9 (teilweise) der Gemarkung Hohnstädt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha und soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach den §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der WEPCSM Entwicklungs-GmbH & Co.KG abzuschließen, der die Übernahme der Planungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt.
Stadtrat vom 25. April 2019
- Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
- Der Stadtrat Grimma beschloss die Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig mit den Gesellschaftern Landkreis Leipzig, die Städte Bad Lausick, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Frohburg, Geithain, Grimma, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Naunhof, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Trebsen, Wurzen, Zwenkau und Gemeinden Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Elstertrebnitz, Großpösna, Lossatal, Machern, Neukieritzsch, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Gesellschaftsvertrag der „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“. Redaktionelle Änderungen im Zuge der Beurkundung bleiben vorbehalten. Die Errichtung der neuen Gesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
- Die Stadt Grimma beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Anteil am Stammkapital von 1,6 %. Dazu leistet die Stadt Grimma eine Einlage von 400 Euro in das Stammkapital der Gesellschaft i. H. v. insgesamt 25.000 Euro.
- Der Bürgermeister wurde beauftragt, die für die Gründung und Finanzierung der Gesellschaft erforderlichen Verfahren einzuleiten, Beschlüsse zu fassen und Verträge zu schließen.
- Der Stadtrat Grimma nahm den Entwurf einer groben Geschäftsplanung für die Breitband GmbH Landkreis Leipzig zur Kenntnis.6. Der Stadtrat Grimma beschloss, dass die Finanzierung der Gesellschaft ausschließlich aus Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden soll. Es sind keine finanziellen Mittel vom Landkreis Leipzig geplant. Auch die Kommunen des Landkreises beteiligen sich kostenneutral.
- Mitgliedschaft im "Stadt und Schloss Mutzschen e.V."
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Mitgliedschaft der Stadt Grimma im „Stadt und Schloss Mutzschen e.V.“ gemäß beiliegender Satzung zum 01.05.2019.
Im Stadtrat vom 21.2.2019 informierte der Ortsvorsteher über die Gründung des o.g. Vereins. Daraufhin gab es breite Zustimmung das Anliegen des Vereins zu unterstützen. Die Stadt Grimma möchte deshalb dem Verein als ordentliches Mitglied beitreten. Maßgeblich ist dabei die Weiterentwicklung Mutzschens, inklusive einer Lösung für die Großküche als Gemeinschaftseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger und der Vereine. Der jährliche Zuschuss beträgt 500 Euro.
- Mitgliedschaft im "Förderverein für Jugendkultur und Zwischenmenschlichkeit"
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Mitgliedschaft der Stadt Grimma im „Förderverein für Jugendkultur und Zwischenmenschlichkeit“ gemäß Satzung zum 01.05.2019.
Im Stadtrat vom 21.2.2019 informierte Herr Oberbürgermeister Berger über die Anfrage von Tobias Burdukat, ob die Stadt Grimma Mitglied im o.g. Verein werden könnte. Daraufhin gab es breite Zustimmung das Anliegen des Vereins zu unterstützen. Die Stadt Grimma möchte deshalb dem Verein als ordentliches Mitglied beitreten. Maßgeblich ist dabei die Weiterentwicklung des „Dorfes der Jugend“. Das Projekt besitzt ein Alleinstellungsmerkmal in der Region und darüber hinaus in ganz Sachsen. Aktuell läuft gerade das Antragsverfahren für „Nationale Projekte des Städtebaus“. Der jährliche Zuschuss beträgt 60 Euro.
- Änderung zum Baubeschluss vom 02.03.2017 für den Ersatzneubau Kita "Parthenzwerge", OT Großbardau, Großbardauer Hauptstraße 3a, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 1.Änderung/ Ergänzung zum Baubeschluss zum Vorhaben: Ersatzneubau Kita „Parthenzwerge“. Der Erhöhung der Gesamtkosten um 69.794,03 Euro wurde zugestimmt.
Die Baubeschlussfassung erfolgte auf Grundlage der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (DIN 276) des Bauplanungsbüros Weidemüller.
Der Ersatzneubau war mit der Kostenberechnung von 2.275.503,69 Euro beschlossen. Die prognostizierten Kosten betragen 2.345.297,72 Euro. Es besteht eine Unterdeckung von 69.794,03 Euro.
Die Kostenerhöhung resultiert aus folgenden Ereignissen:
- Die Erschließungskosten mussten erhöht werden, da zum Gebäude eine Gasleitung verlegt wurde. Die Wärmeerzeugung wird mit einer Luft/Wasser Wärmpumpe und Gastherme erfolgen. Ursprünglich war eine Sole/Wasser Wärmepumpe gem. Baubeschluss angedacht und im Bauantrag beantragt. Dies wurde vom LRA aufgrund des Wasserschutzgebietes untersagt.
- Aufgrund der Verschiebungen im Bauablauf musste die Baustelle elektrisch beheizt werden, dadurch erhöhten sich die Medienkosten erheblich.
- Nachträge in den Kostengruppen 300/400/500
Das Vorhaben ist im Rahmen des Programms VwV Investkraft „Brücken in die Zukunft“ beantragt und im Maßnahmenplan aufgenommen. Der Mehrkostenantrag wurde in Höhe des Fehlbetrages gestellt. Aufgrund der Kostenerhöhung werden 52.345,52 Euro Fördermittel beantragt.
- Ergänzung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Einbau 2. Rettungsweg – Südflügel, Oberschule Grimma, Wallgraben 23, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 1. Ergänzung / Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vom 29.06.2017. Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich um 66.000 Euro auf 270.000,00 Euro.
Die Kostenberechnung wurde vom Planungsbüro Bauplanung Grunert nach Erstellung der Entwurfsplanung vorgelegt und Grundlage der Beschlussfassung. Im Rahmen der Genehmigungsabstimmungen mit dem Landratsamt konnte das anvisierte Bauzeitenfenster nicht eingehalten werden und die Ausschreibungs- und Realisierungszeiträume mussten verschoben werden. Die Maßnahme konnte im Rahmen des Förderprogrammes K Inv dargestellt werden und wurde im Maßnahmenplan bestätigt. Somit wurde im HH- Plan 2019 die Einnahme der Fördermittel geplant und der Einsatz der Eigenmittel konnte dargestellt werden.
Die durch die Förderpolitik provozierte Entwicklung in der Baubranche führte dazu, dass bei den Ausschreibungen der Bauleistungen keine wirtschaftlichen Angebote unterbreitet wurden. Die Baupreisentwicklung zog sich durch alle Gewerke. Trotz mehrfacher Ausschreibungen und Reduzierung durch Vereinfachen der Leistungen waren die Aufträge nicht im eingeschätzten Budget möglich.
Mit Schreiben vom 05.03.2019 von der Sächsischen Aufbaubank erhielt die Stadt Grimma die Information darüber, dass die im Rahmen des Programms VwV Invest Schule beantragte Einzelmaßnahme Innentreppe Oberschule Grimma noch nicht beschieden wird. Im Abgleich mit dem zur Förderung bestätigten Maßnahmenplan sind in der Antragslage Änderungen (Kosten) erfolgt, die eine neuerliche Freigabe der Maßnahme über den Landkreis erfordert. Im Mai werden die nicht beschiedenen Anträge an die Landkreise zurückgeleitet.
Die Bestätigung der Maßnahmenliste mit dem Gesamtbudget in Höhe von 1.034.867,77 Euro liegt vor. Die vorliegende, hier zu behandelnde Einzelmaßnahme, entspricht inhaltlich der Erstantragslage und ist mit aktualisierter Bestätigung der Maßnahmenliste bescheidfähig. Die exakte Terminplanung zur Maßnahmenkonferenz liegt seitens des Landkreises aktuell nicht vor, die Ausreichung der Zuwendungen im laufenden Haushaltjahr ist jedoch gesetzt. Der Landkreis sieht in der Maßnahme selbst kein Risikopotential, da die Maßnahmenliste mit dem SMK und dem Lasub abgestimmt ist.
Da der Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt, erfolgt die Deckung der notwendigen Eigenmittel zunächst aus den nicht benötigten Mitteln für den Breitbandausbau. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermittel in beantragter
Höhe bestätigt werden und somit 49.500 € aus der Kostenerhöhung abdecken.
- Ergänzung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Schulaußenanlage Grundschule Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss in Ergänzung des Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 21.02.2019 die Realisierung der Baumaßnahme im Jahr 2019.
Mit Schreiben vom 05.03.2019 von der Sächsischen Aufbaubank erhielt die Stadt Grimma die Information darüber, dass die im Rahmen des Programms VwV Invest Schule beantragte Einzelmaßnahme Grundschule Hohnstädt noch nicht beschieden wird. Im Abgleich mit dem zur Förderung bestätigten Maßnahmenplan sind in der Antragslage Änderungen (Kosten) erfolgt, die eine neuerliche Freigabe der Maßnahme über den Landkreis erfordert. Im Mai werden die nicht beschiedenen Anträge an die Landkreise zurückgeleitet.
Seitens des Fördermittelgebers besteht die Bestätigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Die Bestätigung der Maßnahmenliste mit dem Gesamtbudget in Höhe von 1.034.867,77 Euro liegt vor. Die vorliegende, hier zu behandelnde Einzelmaßnahme, entspricht inhaltlich der Erstantragslage und ist mit aktualisierter Bestätigung der Maßnahmenliste bescheidfähig.
Die exakte Terminplanung zur Maßnahmenkonferenz liegt seitens des Landkreises aktuell nicht vor, die Ausreichung der Zuwendungen im laufenden Haushaltjahr ist jedoch gesetzt.
Der Landkreis sieht in der Maßnahme selbst kein Risikopotential, da die Maßnahmenliste mit dem SMK und dem LaSuB (Landesamt für Schule und Bildung) abgestimmt ist.
Die hier beschlossene Baumaßnahme ist nur in den Schulferien im Sommer realisierbar. Dies bedingt die Ausschreibung und Vergabe der Leistung im April 2019, und somit vor Bestätigung der Einzelmaßnahme.
Die Finanzierung erfolgt aus bereits beantragten Fördermitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes II in Höhe von 202.500 Euro und aus Eigenmitteln in Höhe von 67.500 Euro.
- Baubeschluss Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Zschoppach, Dorfteichstraße 1, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage der Entwurfsplanung die Errichtung des „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Zschoppach“.
Die von der Feuerwehr aktuell genutzten Gebäude entsprechen nicht den Anforderungen an den Standort gem. Feuerwehrbedarfsplan und ermöglichen keine wirtschaftlich darstellbare Erweiterung der baulichen Anlage, sodass die Anlagen entsprechend abzubrechen sind. Die Lage des Standortes wird vom Ordnungsamt (Fachamt) bestätigt. Als Ersatzbau wird daher der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen am vorhandenen Standort vorgesehen.
Die Planungsleistung für den Neubau des Gerätehauses ist mit Beschluss TA 237/2018 vom 03.09.2018 an das Büro Weidemüller Hochbauplanung vergeben. Nach Vorstellung der Grundrissvarianten im Technischen Ausschuss am 07.01.2019 wurde die eingeschossige Lösung zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Am 26.03.2019 erfolgte die Vorstellung der Entwurfsplanung in einem gemeinsamen Termin der Wehrleitung der FFW Zschoppach und Vertreter des Ortschaftsrates durch das Ordnungsamt. Die Änderungsempfehlungen wurden zur Prüfung aufgenommen.
Die Vorstellung der Variantenuntersuchung zur Technischen Gebäudeausrüstung erfolgte am 01.04.2019 im Technischen Ausschuss, die Variante 1 wurde als Vorzugsvariante herausgearbeitet und wird in der weiteren Planung umgesetzt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist im Dezember 2019, die Fertigstellung ist für Februar 2021 geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenberechnung auf 1.413.696,20 Euro brutto.
- Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Instandsetzung der Historischen Stadtmauer Grimma nach Hochwasser 2013, 7. Bauabschnitt, Mühlstraße 3, 7, 9, 11/13, 15 und Baderplan 1, 04668 Grimma, TO: Mauerwerk - SVA 109/19, Vergabenummer: 2019-13-0003, Planung: IB Schneider, Badergasse 1, 04680 Colditz
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Baugenossenschaft Grimma eG, Wallgraben 18, 04668 Grimma, mit einer Auftragssumme in Höhe von 226.104,02 Euro brutto, zu vergeben. Die
Kostenberechnung von IB Schneider beträgt 232.599,30 Euro brutto.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum Bebauungsplans Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 20.03.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die in dem Abwägungsprotokoll vom 20.03.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ in der Fassung vom 20.03.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung.
Die Begründung, der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wurden gebilligt.
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "Wohnbebauung Seelingstädter Straße" der Stadt Grimma als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Wohnbebauung Seelingstädter Straße“ in der Fassung vom 21.03.2019 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und erneut zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Seelingstädter Straße und umfasst die Flurstücke 385, 386, 389, 390, 393, 395, 396, 397, 399, 401, 402, 403, 405, 406 und 407 der Gemarkung Hohnstädt. Derzeit stellt das Plangebiet eine anthropogen genutzte Außenbereichsfläche dar. Ziel des Bebauungsplans ist eine Nachverdichtung auf den Flächen südwestlich der Seelingstädter Straße durch die Ausweisung von Wohnbauflächen unter Ausnutzung der bereits in der Straße vorhandenen Erschließungsanlagen. Die zukünftige Bebauung soll der existierenden Nutzung auf den Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite entsprechen. Die Planung dient auch der Abrundung des Ortsrandes südwestlich der Seelingstädter Straße.
Stadtrat vom 21. März 2019
- Memorandum of Understanding (Absichtserklärung) zwischen der VNG AG, GRUMA Automobile GmbH, FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Landkreis Leipzig und der Stadt Grimma hinsichtlich eines gemeinsamen Projektes einer Wasserstoffelektrolyse zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sowie einer Wasserstofftankstelle und eines Wasserstoffkompetenzzentrums am Standort Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat Grimma ermächtigte Oberbürgermeister Matthias Berger, für die Große Kreisstadt Grimma das zum Beschlussvorschlag beiliegende „Memorandum of Understanding“ (Absichtserklärung) zu unterzeichnen.
In der Absichtserklärung zwischen den beteiligten Unternehmen sowie dem Landkreis Leipzig und der Großen Kreisstadt Grimma ist der Wille verankert, im Landkreis Leipzig bzw. am Standort Grimma eine Wasserstoffelektrolyse zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sowie eine Wasserstofftankstelle und ein Wasserstoffkompetenzzentrum zu errichten. Das gesamte Projekt bietet für Grimma die Chance, Standort und Zentrum einer zukunftsträchtigen Technologie zu werden.
Wie aus der Absichtserklärung hervorgeht, befinden sich alle Beteiligten derzeit noch in Verhandlungen über den konkreten Inhalt der Zusammenarbeit. Somit verbinden
sich mit der Absichtserklärung auch noch keine konkreten Rechte und Pflichten. Der Bedeutung und dem Umfang des beabsichtigten Projektes für die Beteiligten und
für die Region entsprechend sahen sich die Vertragspartner aber veranlasst, das hohe gemeinsame Interesse mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zu unterstreichen.
Weitere Rückfragen richten Sie bitte an die VNG AG, Pressereferent Christian Roos, Tel.: 0341/ 4435946.
- Berufung der Ortswehrleitung der Feuerwehr Nerchau
Es informierte Katrin werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Patrick Hirsch als Ortswehrleiter und Kamerad Steve Kullig als stellvertretendem Ortswehrleiter der Feuerwehr Nerchau zu.
- Gleichstellungsbeauftragte
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat hat die Bestellung von Frau Renate Mußbach als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grimma zum 31.03.2019 widerrufen.
- Der Stadtrat bestellte Frau Ines Rudolph zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Grimma ab 01.04.2019.
Gemäß § 64 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Grimma ist für die Stadt eine/r Gleichstellungsbeauftragte/r zu bestellen.
Bisher ist Frau Renate Mußbach als Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Grimma bestellt. Frau Mußbach wird zum 31.03.2019 in Rente gehen und steht deshalb für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellung von Frau Mußbach ist deshalb zu widerrufen.
Für die Nachbesetzung der Gleichstellungsbeauftragten, welche im Stellenplan mit 0,5 Stellenanteil ausgewiesen ist, konnte Frau Rudolph gewonnen werden. Frau Rudolph gehört der Verwaltung schon seit vielen Jahren an und kennt u.a. durch ihre Arbeit im Sozialbereich auch die Belange der Beschäftigten in der Verwaltung und die der Bürger unserer Stadt. Sie hat ausreichend Erfahrungen, bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Grimma, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben, diese zu erkennen und sich entsprechend einzubringen.
- Zweckvereinbarung Ausbildung
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, eine Zweckvereinbarung zur Verbundausbildung zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadt Colditz abzuschließen. Die Zweckvereinbarung gilt vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Landesdirektion.
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße" der Stadt Grimma.
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt sowie Herr Friedmar Thiele, ESF Projektentwicklung.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ in der Fassung vom 11.03.2019 samt Begründung und Umweltbericht und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
Weitere Informationen und Bildmaterial stellt Ihnen gern Herr Friedmar Thiele, ESF Projektentwicklung, zur Verfügung. Anfragen bitte per E-Mail an mail@esf-projektentwicklung.de
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1. BA" der Stadt Grimma als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ in der Fassung vom 21.03.2019 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 "Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 der Innenentwicklung „Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau“ in der Fassung vom 21.03.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 563/4, 564/12 und 564/20 der Gemarkung Nerchau auf einer Fläche von ca. 18.519 m². Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
- Ergänzung zum Baubeschluss vom 16.07.2015 für den Neubau der Oberschule Böhlen
Es informierte Holger Krüger, stellvertretender Leiter Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 2. Ergänzung zum Baubeschluss die Kosten nach Berechnung vom 11.02.2019 auf Grundlage der bestätigten Genehmigungsplanung.
Die Stadt Colditz wird gem. Beschluss vom 22.10.2018 (Beschlussnummer 423/2018) keine weiteren juristischen Mittel gegen den Neubau einlegen. Das Urteil ist seit den 25.10.2018 rechtskräftig.
Die Baukosten wurden von allen an der Planung tätigen Büros entsprechend überarbeitet und von S&P, dem beauftragten Architekturbüro, plausibilisiert und zusammengefasst. Grundlage bildet die Genehmigungsplanung und die Preise aus dem Jahr 2018, welche an vergleichbaren Bauleistungen erfasst wurden.
Die ausgewiesenen Mehrkosten sind im HH-Plan noch nicht erfasst und werden nach Zuwendungsbescheid in den Haushaltplan 2020 aufgenommen.
- Verkauf des Grundstücks Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 2 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/21
Es informierte Holger Krüger, stellvertretender Leiter Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Grimma, Pöhsig, Zum Gewerbegebiet 2 der Gemarkung Pöhsig, Flurstück 176/21 zu. Der Kaufpreis beträgt 46.660 Euro.
Stadtrat vom 21. Februar 2019
- Berufung der Ortswehrleitung der Feuerwehr Mutzschen
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Markus Beiler als Ortswehrleiter und dem Kameraden Tobias Weis als stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Mutzschen zu.
Am 18.1.2019 fand die Wahl der Ortswehrleitung in der Feuerwehr Mutzschen gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 54 Stimmberechtigten waren 51 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleitstet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Zur Wahl des Ortswehrleiters stellten sich Kamerad Markus Beiler und Kamerad Enrico Pfütze. Auf Kamerad Markus Beiler entfielen 28 Stimmen und auf Kamerad Enrico Pfütze 23 Stimmen. Zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiters stellte sich nur Kamerad Tobias Weis. Auf ihn entfielen 46 Stimmen. Gemäß § 16 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
- Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Zschoppach
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl des Kameraden Michael Palm zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zschoppach zu.
Am 11.1.2019 fand die Wahl des Ortswehrleiters in der Feuerwehr Zschoppach gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 33 Stimmberechtigten waren 22 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleitstet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Michael Palm entfielen 22 Stimmen. Gemäß § 16 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma ist er vom Stadtrat zu berufen.
- Technischer Ausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
- Der Stadtrat Grimma bestellte den Technischen Ausschuss gemäß den Regelungen des § 42 SächsGemO neu.
Sach- und Rechtslage:
- Die Besetzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates Grimma bestimmt sich nach den Regelungen des § 42 SächsGemO.
Da die Bestellung eines solchen Ausschusses immer widerruflich erfolgt, kann eine Neubesetzung jederzeit auch während der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vorgenommen werden. Das Vorliegen bestimmter Gründe ist nicht erforderlich. Es gelten die gleichen Regelungen wie nach der Kommunalwahl, es sind also Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Dabei kann die Neubesetzung des Ausschusses immer nur im Ganzen erfolgen, die Neubestellung lediglich einzelner Ausschussmitglieder ist dagegen nicht rechtswirksam. Damit setzt die Neubestellung auch den Widerruf des bisherigen Technischen Ausschusses durch Beschluss im Stadtrat voraus. (Beschluss 1.)
- Durch den bedauerlichen Tod des Stadtratsmitgliedes Herr Jörg Diecke (Die Linke.) ist dessen Sitz im Technischen Ausschuss unbesetzt. Die Fraktion schlägt deshalb vor, dass dieses Mandat zukünftig durch die Stadträtin Frau Martina Keller ausgeübt wird.
Für die Bestellung des Technischen Ausschusses stehen nach § 42 Abs. 2 SächsGemO die Einigung, das Wahl- oder das Benennungsverfahren zur Verfügung. Da nach der letzten Kommunalwahl die Besetzung des Ausschusses durch Einigung erfolgte, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bestellung der Ausschussmitglieder nunmehr genauso vorgenommen werden kann. Ebenso wird angenommen, dass die Fraktionen (außer bezüglich Frau Keller) keine Änderung der Ausschussbesetzung wünschen.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Zusammensetzung des Technischen Ausschusses:
Mitglied | Stellvertreter | Fraktion |
Dossin, Hans-Jörg | Kretschmar, Steffen | BfG |
Mohr, Wolfgang | Dr. Zeidler, Thomas | BfG |
Schrempel, Karsten | Donner, Christian | BfG |
Grimm, Steffen | Martin, Malte | CDU |
Richter, Steffen | Hempel, Conrad | Allianz Stadt + Land Grimma |
Keller, Martina | Dr. Krahnert, Sabine | Die Linke. |
Heine, Johannes | Aurich, Bernd | Freie Wählervereinigung |
- Verwaltungsausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
- Der Stadtrat Grimma bestellte den Verwaltungsausschuss gemäß der Regelungen des § 42 SächsGemO neu.
Sach- und Rechtslage:
- Die Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma bestimmt sich nach den Regelungen des § 42 SächsGemO.
Da die Bestellung eines solchen Ausschusses immer widerruflich erfolgt, kann eine Neubesetzung jederzeit auch während der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vorgenommen werden. Das Vorliegen bestimmter Gründe ist nicht erforderlich. Es gelten die gleichen Regelungen wie nach der Kommunalwahl, es sind also Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Dabei kann die Neubesetzung des Ausschusses immer nur im Ganzen erfolgen, die Neubestellung lediglich einzelner Ausschussmitglieder ist dagegen nicht rechtswirksam.
Damit setzt die Neubestellung auch den Widerruf des bisherigen Verwaltungsausschusses durch Beschluss im Stadtrat voraus. (Beschluss 1.)
- Durch den bedauerlichen Tod des Stadtratsmitgliedes Herr Jörg Diecke (Die Linke.) ist die Stellvertretung von der Stadträtin Frau Dr. Sabine Krahnert im Verwaltungsausschuss nicht geregelt. Die Fraktion schlägt deshalb vor, dass die Stellvertretung zukünftig durch die Stadträtin Frau Martina Keller erfolgt.
Für die Bestellung des Verwaltungsausschusses stehen nach § 42 Abs. 2 SächsGemO die Einigung, das Wahl- oder das Benennungsverfahren zur Verfügung. Da nach der letzten Kommunalwahl die Besetzung des Ausschusses durch Einigung erfolgte, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bestellung der Ausschussmitglieder nunmehr genauso vorgenommen werden kann. Ebenso wird angenommen, dass die Fraktionen (außer bezüglich Frau Keller) keine Änderung der Ausschussbesetzung wünschen.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses:
Mitglied | Stellvertreter | Fraktion |
Dr. Zeidler, Thomas | Dossin, Hans-Jörg | BfG |
Kretschmar, Steffen | Donner, Christian | BfG |
Schrempel, Karsten | Mohr, Wolfgang | BfG |
Linke, Frank | Mannschatz, Verena | CDU |
Dietel, Dietmar | Kniesche, Ute | Freie Wählervereinigung |
Dr. Krahnert, Sabine | Keller, Martina | Die Linke. |
Wick, Jürgen | Hempel, Conrad | Allianz Stadt + Land Grimma |
- Entgeltordnung 2019 zur Marktsatzung der Stadt Grimma
Es informierte Marlen Sandmann, Sachgebietsleiterin Marketing und Tourismus.
Der Stadtrat beschloss die Entgeltordnung zur Marktsatzung der Stadt Grimma für das Jahr 2019.
Gem. § 4 Abs. 1 SächsGemO können die Gemeinden weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzung regeln soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Die Entgeltordnung regelt die Standgelder und Markttage für den Frische- und Sachsenmarkt im Jahr 2019.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen (Bushaltestelle/-wendeschleife Böhlen) mit Nebenanlagen (öffentliche Freifläche mit Stellplätzen) in Verbindung mit dem Neubau der Oberschule Böhlen
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Durchführung der Baumaßnahme „Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen (Bushaltestelle, -wendeschleife) mit Nebenanlagen (öffentliche Freifläche mit Stellplätzen)“ mit Gesamtausgaben in Höhe von 554.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln in Höhe von 369.000 Euro und aus Eigenmitteln in Höhe von 185.000 Euro.
Der Stadtrat beschloss weiterhin die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 141.000 Euro. Diese werden finanziert in Höhe von 141.000 Euro durch überplanmäßige Einnahmen aus Fördermitteln der RL ÖPNV und RL Ländliche Entwicklung.
- Erwerb des Grundstücks Paul-Gerhardt-Straße 8, Gemarkung Grimma, Flurstück 348
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb des Grundstücks Grimma, Paul-Gerhardt-Straße 8, Gemarkung Grimma, Flurstück 348 mit einer Größe von 260 qm zu einem Kaufpreis von 18.000 Euro (inkl. Maklercourtage, Steuern und Nebenkosten). Die Stadt Grimma nutzt das gegenständliche Grundstück bereits seit kurz nach dem Hochwasserereignis 2002 als Park- und Grünfläche. Kommunale Wegebeziehungen laufen über das Grundstück.
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurde der Stadt Grimma das Grundstück über ein regionales Maklerbüro angeboten. Aufgrund der bisherigen Nutzung wurde ein Erwerb angestrebt.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Klosterkirche Instandsetzung nach HOWA 2013, Klosterstr. in 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5 (2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Klosterkirche – Instandsetzung nach Hochwasser 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 194.417,17 Euro.
Ziel der Maßnahme war die nachhaltige Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Bereiche des Gebäudes.
Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
Gebäude Innen:
- Trocknung des Mauerwerks und Entsalzung der Oberflächen
- Entsalzung und restauratorische Sanierung der Natursteinelemente
- Erneuerung von Innenputzflächen nach historischem Vorbild bis ca. 3,00 m über OK
Fußboden:
- Reinigung und Aufarbeitung der Holztüren
- Instandsetzung der ELT-Installation
Gebäude Außen:
- Entsalzung und Sanierung der Natursteinelemente
- Erneuerung des Außenputzes einschließlich Anstrich der Fassade
- Klempnerarbeiten im Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten
Die festzustellenden Kosten liegen unter der angemeldeten Schadenssumme. Die Einsparungen wurden weitestgehend durch günstige Ergebnisse in der Ausschreibungsphase erzielt.
Die Ausführung der Leistung erfolgte 2013 unmittelbar nach dem Hochwasser bis Dezember 2017.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Schulaußenanlage Grundschule Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss Finanzierung und Bau der Schulaußenanlage in Höhe von 270.000,00 Euro. Die Maßnahme ist im Haushalt mit 207.000,00 Euro in der Maßnahme Nummer 211102 17003 erfasst, die Finanzmittel für den Differenzbetrag in Höhe von 63.000,00 Euro wird aus den Maßnahme Nummern 211102 15004 und 536001 19001 finanziert.
Schwerpunkt des Vorhabens sind Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Dies umfasst die Sicherung der Einfriedung des Areals, die Möglichkeit der sicheren Nutzung des Geländes und der Spielgeräte unter Einhaltung der entsprechenden sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Fläche vor dem Gebäude ist durch die Baumaßnahmen der Vergangenheit und des Alters entsprechend verschlissen und wird durch den Einbau von neuen Pflasterbelag ersetzt. In Abstimmung mit allen Nutzern am Haus erfolgt die Gestaltung. Der giebelseitig (westlich) geführte Weg dient der Haupterschließung und wird ebenfalls befestigt. Die Notwendigkeit der Befahrung durch die Feuerwehr wurde mit dem Ordnungsamt erläutert und nicht als zwingend beurteilt. Die Zuwegung bleibt erhalten um die Erschließungsmöglichkeiten am Haus zu erhalten. Die aktuell an mehreren Standorten deponierten Müllbehälter werden zentral in dem Nebengebäude untergebracht. Die baulich notwendigen Maßnahmen sind in diesem Vorhaben erfasst. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst. Auf dem südlichen Bereich des kommunalen Grundstückes sind entsprechende Zäune zur Sicherung gegen Absturz vorzusehen, Hochbeete, eine Pflasterfläche und Fahrradständer einzurichten. Im Bereich des östlichen Giebels erfolgt die Anpflanzung von Kleingehölz. Im Bereich des Gartens wurde unter Mitwirkung einer Elterninitiative die Zaunanlage straßenseitig im vergangenen Jahr in Teilen instandgesetzt. Weiterführend sind einzelne Spielgeräte im Bereich des Gartens teilweise durch Umsetzungsmaßnahmen von anderen Standorten errichtet wurden. Diese Maßnahmen sind im vorliegenden Konzept berücksichtigt und werden durch den Bau eines Baumhauses ergänzt. Eine Kletteranlage aus Steinen mit aufliegenden Stämmen wird zurück gebaut. Der Schulgarten wird neu gefasst und ein Gartenhaus ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.
Bauzeit: Realisierungsbeginn: Juli 2019, Fertigstellung: Dezember 2019
Stadtrat vom 25. Januar 2019
- Wahlen zum Stadtrat Grimma und den Ortschaftsräten
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat Grimma wählte den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Großen Kreisstadt Grimma.
Nach den Regelungen der §§ 8 u. 9 KomWG und § 21 KomWO hat die Kommune im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dies erfolgt durch Wahl im Stadtrat Grimma, Anwendung finden dabei die Regelungen der §§ 36 bis 40 SächsGemO.
Die im Stadtrat Grimma vertretenen Parteien und Wählervereinigungen wurden durch die Verwaltung nach § 9 Abs. 1 KomWG zwecks Benennung von Beisitzern bzw. Stellvertretern angefragt. Im Übrigen soll die Besetzung des Gemeindewahlausschusses durch Bedienstete der Stadtverwaltung erfolgen. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie 2 bis 6 Beisitzern und deren Stellvertretern.
Eine offene Wahl war möglich, da kein Mitglied des Gemeinderates Widersprach (§ 37 Abs. 1 SächsGemO).
Entschädigung werden entsprechend der Wahlentschädigungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma gewährt.
Der Stadtrat benannte folgende Personen mit den angegebenen Funktionen zur Wahl in den Gemeindewahlausschuss:
Frau Kerstin Ulbricht, Vorsitzende
Frau Martina Lehnigk, Stellvertretende Vorsitzende
Herr Peter Müller, Beisitzer
Herr Harry Rauch, Stellvertreter
Frau Doreen Wohllebe, Beisitzer
Frau Annett Haferkorn, Stellvertreter
Frau Evelyn Horn, Beisitzer
Frau Liane Schwarm, Stellvertreter
Herr Karsten Wilkert, Beisitzer
Herr Andreas Reichert, Stellvertreter
- Beauftragung zur Durchführung des Vergabeverfahrens zum Netzbetrieb für den Breitbandausbau der Stadt Grimma
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung Grimma, die Vergabe des Netzbetriebes vorzubereiten und durchzuführen unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des Freistaates Sachsen.
Nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access Breitbandversorgung (NGARahmenregelung) sind Gebiete mit einer Unterversorgung förderfähig, weil telekommunikationstechnisch in diesem Bereich nur ein Standard erreicht wird, der technisch nicht als Existenzminimum anzusehen ist.
In der Stadtratssitzung am 23.08.2018 wurde bereits die Entscheidung zur Durchführung des Breitbandausbaus im Betreibermodell getroffen. Gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bedarf es eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens.
Innerhalb eines Grobkonzeptes wurde eine Kostenschätzung vorgelegt, welche in dem Bereich der EU-weiten Ausschreibung liegt. Folgende Europaweite Vergabeverfahren werden unterschieden:
- Offenes Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblicher Dialog
Als Vergabeverfahren wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) in der im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung geltenden Fassung gewählt. Diese Vergabeart wurde ausgewählt aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität bzw. dem rechtlichen und finanziellen Rahmen und der einhergehenden Risiken zusammenhängt und so nicht ohne vorherige Verhandlung vergeben werden kann.
Der Ausschreibung sollen u.a. die Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Pacht), Effektive Datenraten, Endkundenpreise zu Grunde gelegt werden.
Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes für das Breitbandprojekt liegt vor. Der Antrag an das Land Sachsen wurde per 19.12.2018 gestellt.
- Beauftragung zur Durchführung des Vergabeverfahrens zur Planung des Breitbandnetzes der Stadt Grimma
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung Grimma, die Vergabe der Planung des Breitbandnetzes nach dem Vergabeverfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorzubereiten und durchzuführen unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des Freistaates Sachsen.
Nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) sind Gebiete mit einer Unterversorgung von weniger als 30 Mbit förderfähig. Die förderfähigen Gebiete sind in einem Markterkundungsverfahren ermittelt worden. Unmittelbar nach der Ausschreibung des zukünftigen Betreibers des Netzes ist die Planung für das Netz auszuschreiben. Die geschätzten Kosten für die Planung liegen über dem Schwellenwert, für den eine europaweite Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Art des Vergabeverfahrens ist festzulegen.
Als Vergabeverfahren wird das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vorgeschlagen. Bei dieser Vergabeart erfolgt eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Nach Prüfung der Eignung werden die Firmen ausgewählt, die ein Erstangebot abgeben können. Hier besteht dann die Möglichkeit, Vertragsinhalte und den Preis zu verhandeln. Da die Planung des Netzes sehr viele verschiedene Aspekte zu bedenken hat und auch moderne Technologien berücksichtigt werden sollen, ist es angeraten, im direkten Gespräch die Kompetenzen und technischen und organisatorischen Voraussetzungen der einzelnen Bieter zu hinterfragen und entsprechend zu bewerten. Die Kriterien der Eignungsprüfung sind bereits mit der ersten öffentlichen Bekanntmachung zu benennen und nicht mehr verhandelbar. Unterstützung bei der Durchführung der Bietergespräche soll extern über die Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsrat Recht aus Hamburg erfolgen.
Die Fördermittel für die Planung und den Bau des Netzes sind vom Bund bereits vorläufig bewilligt (endgültiger Bescheid ergeht erst nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse), der Antrag auf Fördermittel beim Freistaat Sachsen wurde im Dezember 2018 gestellt.
- Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Grimma im Rahmen des Breitbandausbaus
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschließt die Abbildung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Stadt Grimma
im Rahmen des Breitbandausbaus in der Haushaltssatzung als Regiebetrieb.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2019
Es informierte Alexander Hein, stellvertretender Leiter Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2019.
Gemäß § 74 SächsGemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt unter Angabe der jeweiligen Gesamtbeträge, sowie die Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Weiterhin ist anzugeben der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze für das Haushaltsjahr. Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan für das Haushaltsjahr beziehen.
- Veräußerung des Grundstücks Schulstraße 55-57, Gemarkung Grimma, Flurstücke 214 und 215/3
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Schulstraße 55-57, Gemarkung Grimma, Flurstück 214 und Flurstück 215/3 zu einem Kaufpreis von 43.500 Euro.
Stadtrat vom 20. Dezember 2018
- Rechtsverordnung zur Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet Grimma für das Jahr 2019
Es informierte Wolfgang Möller, stellv. Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über die Festlegung verkaufsoffener Sonntage im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma für das Jahr 2019.
Auch im Jahr 2019 sind verkaufsoffene Sonntage geplant. Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen nur von montags bis samstags geöffnet werden. Die Gemeinden können abweichend vom § 3 I SächsLadÖffG die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch eine Rechtsverordnung gestatten, gem. § 8 I 1 SächsLadÖffG. Diese verkaufsoffenen Sonntage 2019 wären:
- Europäische Tage des Kunsthandwerks (ETAK) am 7. April 2019
- 29. Grimmaer Stadtfest am 29. September 2019
- Herbstfest in Grimma am 6. Oktober 2019
- Adventsmarkt in Grimma am 1. Dezember 2019
Des Weiteren werden die Kommunen gem. § 8 II SächsLadÖffG ermächtigt, die Verkaufsstellen aufgrund von besonderen regionalen Ereignissen, an einem weiteren Sonntag je Kalenderjahr zwischen 12 und 18 Uhr zu öffnen. Die aufgrund regionaler Ereignisse festgelegten verkaufsoffenen Sonntage 2019 wären:
- Sommerblumenfest in Hohnstädt am 5. Mai 2019 für Verkaufsstellen in der Hengstbergstraße und in der Nordstraße
- Blütenfest in Dürrweitzschen am 19. Mai 2019 für die Verkaufsstellen und den Hofladen im Ortsteil Dürrweitzschen
- Handwerkliche Produktschau am 3. November 2019 für Verkaufsstellen An den Gerichtswiesen und am Broner Ring
- Grimmaer Weihnachtsmarkt am 15. Dezember 2019 für Verkaufsstellen in der Innenstadt von Grimma (Markt und angrenzende Straßen bis Schwanenteichpark)
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurde mit dem Gewerbeverein, dem PEP, OBI und der Genossenschaft die Vorschläge beraten und abgestimmt.
- Aufhebung Beschluss-Nr. SR 655/2018 - Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschlusses vom 21.06.2018 mit der Nr. SR 655/2018 - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000,00 Euro in der Maßnahmenummer 545101 18001 für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, finanziert durch vorhandene Mittel aus den Einnahmen der Gewerbesteuer im Produktkonto 611001/601300.
Nach aktuellen Hochrechnungen ist im Haushaltsjahr 2018 nicht mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu rechnen. Für die Finanzierung der Kehrmaschine ist daher eine andere Finanzierungsquelle in Anspruch zu nehmen. Dazu wurde im Verlauf der Stadtratssitzung vom 20.12.2018 ein entsprechender Beschluss eingebracht.
- Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 160.000,00 Euro in der Maßnahmenummer 545101 18001 für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, finanziert durch vorhandene Mehreinnahmen aus den Einzahlungen aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen (Grundstücke) in dem Produktkonto 111302.682100/506100.
Auf dem Bauhof Grimma-West befindet sich die derzeitige Kehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen MTL – B 582. Der Unimog der Marke Mercedes Benz ist vom Baujahr 2002 und gehört damit zu den ältesten Fahrzeugen im Fuhrpark des Bauhofs. In den vergangenen 5 Jahren wurden Mittel von mehr als 50.000 Euro eingesetzt, um die Fahrbereitschaft aufrecht zu erhalten. Gegenwärtig ist die Substanz des Fahrzeugs durch Rost angegriffen und wurde schon mehrfach ausgebessert. Auf Grund des Zustands wird die Kehrmaschine weniger eingesetzt, das Verhältnis zwischen Betriebsstunden und Reparaturkosten weicht daher immer weiter ab. Für die Sauberhaltung des Gemeindegebietes im Bereich der Straßen und Plätze ist die Nutzung einer Kehrmaschine unumgänglich. Ein Ausfall des Fahrzeugs würde die Beauftragung an Fremdfirmen nach sich zu ziehen, um den augenblicklichen Standard aufrecht zu erhalten.
- Vergabe von Bauleistungen
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Objekt: Ersatzneubau Sportstätten Grimma, Lausicker Straße 8, 04668 Grimma
TO: Sonstige Freianlagen - SVA 624/18
Planer: snp Architekten+Ingenieure, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig und IB Heinrich, Cranachstraße 19, 04177 Leipzig
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistung unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. §8 SächsVergabeG an die Firma Wilhelm & Co Straßen- und Wegebau GmbH, Bahnhofstr. 19A, 04668 Grimma zu einer Auftragssumme von 225.194,51 Euro brutto.
Stadtrat vom 22. November 2018
- Aktualisierung der Bekanntmachungssatzung
Der Stadtrat Grimma beschloss die Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma.
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Die konkrete Form der kommunalen Bekanntmachung hat die Stadt gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachung durch entsprechenden Stadtratsbeschluss festzulegen. Die gegenwärtig gültige Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma stammt aus dem Jahr 2012. Zur Satzung gehört eine Anlage mit den Standorten der Bekanntmachungstafeln in den einzelnen Ortschaften.
Seitens des Ortschaftsrates Mutzschen gab es den Wunsch, die dortige Bekanntmachungstafel zukünftig an der Unteren Hauptstraße 9 anzubringen. Die Verwaltung möchte dem Anliegen entsprechen, was aber rechtlich zwingend die Änderung der Bekanntmachungssatzung voraussetzt. Gleichzeitig wurde auch der eigentliche Satzungstext geprüft und entsprechend der Notwendigkeit geringfügig geändert.
- Vergabe: Winterdienst 2018/2019 auf kommunalen Straßen
Es informierte Dirk Hahmann, Tiefbauamtsleiter.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Winterdienstleistungen 2018/2019 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen an die Firmen: Straßenbau Kunze GmbH Grimma; Fuhrbetrieb Harry Lehne Grimma; NM – Nerchau-Mutzschener Agrar und Service GmbH Mutzschen; Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH Mutzschen; Reinmut Jassmann Nimbschen; KÖG Kleinbardau Landwirtschafts GmbH; Dienstleistungs- und Handelsbetrieb Schicketanz GbR Fremdiswalde; Ragewitzer Agrarproduktion GmbH & Co. Pöhsig; Agrarproduktion Leipnitz GmbH; Döbold Baustoff- & Rekultivierungs GmbH Großbothen.
Im Haushaltsplan 2018 sind im Ergebnishaushalt 130.000 Euro für den Räumdienst vorgesehen. Davon sind zum Ende des Monats September noch 46.875,64 Euro verfügbar. Im Planjahr 2019 sind im gleichen Produktkonto ebenfalls Mittel in Höhe von 130.000 Euro angemeldet.
- Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe zur Durchführung der Brandverhütungsschauen mit der Gemeinde Otterwisch
Es informierte Helga Preissler, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben zur Durchführung der Brandverhütungsschauen mit der Gemeinde Otterwisch zum 31.12.2019.
Die Große Kreisstadt Grimma hat im Jahr 2012 mit der Gemeinde Otterwisch eine Zweckvereinbarung zur Durchführung von Brandverhütungsschauen abgeschlossen.
Grundlage dafür war die personelle Aufstockung im Ordnungsamt mit einem Brandmeister und einem Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz.
Nunmehr wird der Sachbearbeiter für Brand- und Katastrophenschutz ebenfalls zum Brandmeister ausgebildet. Dies ist deshalb notwendig, weil sich die gesetzliche Ausgangslage sich insoweit geändert hat, als dass nun noch mehr Objekte in die wiederkehrende Brandverhütungsschau einzubeziehen sind. Aufgrund der längeren angespannten personellen Situation in den nächsten zweieinhalb Jahren im Ordnungsamt SG Brandschutz muss die Zweckvereinbarung aufgehoben werden. Es kann kein kontinuierlicher und zeitlicher Ablauf der Brandverhütungsschauen seitens der Stadt Grimma in der Gemeinde Otterwisch gewährleistet werden.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellungen für Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdienste in Kindertageseinrichtungen und im Gymnasium
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zahlungen von Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdiensten in Höhe von 200.000 Euro. Zudem beschloss der Stadtrat die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zahlungen von Reinigung, Hausmeister- und Wirtschaftsdiensten für das Gymnasium St. Augustin in Höhe von 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Schulen, Soziales und Kultur und dem Hochbauamt. Die Ursache für den starken Anstieg der Kosten in 2018 sind die stufenweisen Preiserhöhungen der Dienstleister seit 2016, welche in der Planung angedacht waren, aber nicht berücksichtigt werden konnten.
- Verkehrswertgutachten Sanierungsgebiet "Kasernengelände Grimma, Teil 1"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma erkennt die vom Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig ermittelten besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet „Kasernengelände Grimma, Teil 1“ an.
Der Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig hat gemäß Auftrag der Stadt Grimma die Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet „Kasernengelände Grimma, Teil 1“ vorgenommen. Der Ermittlung lagen die Ausgaben für das Sanierungsgebiet, welche im Zeitraum zwischen 1994 und 2016 entstanden sind, zu Grunde. Insgesamt wurden rd. zwölf Millionen Euro für Grunderwerb, Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung, Rückbau/Freilegung/Untergrundverdichtung/Baugrunduntersuchung, Erschließung und Vermessung und sonstige Leistungen im Sanierungsgebiet aufgewandt.
Die sanierungsbedingten Bodenwerte im Gebiet wurden für vier differenzierte Zonen (getrennt nach Lage und Gewerbe-/Mischnutzung) vom Gutachterausschuss bestimmt. Die dabei ermittelten Beträge der sanierungsbedingten Wertveränderungen belaufen sich in einer Spanne von 7,9 % und 221 % bzw. zwischen 2,20 EUR/m² und 33,20 EUR/m².
Die Stadt ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge gesetzlich verpflichtet, ein Ermessen besteht nicht. Der Ausgleichsbetrag entsteht mit Abschluss der Sanierung.
Im weiteren Ablauf ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes aufzuheben und ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss dessen werden die Grundstückseigentümer über den zu entrichtenden Ausgleichsbetrag unterrichtet. In diesem Zusammenhang ist ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Ermittlung des maßgeblichen Anfangs- und Endwerts maßgeblichen Verhältnisse sowie der anzurechnenden Beträge zu geben. Im Anschluss werden die jeweiligen Bescheide mit den berücksichtigungsfähigen Tatbeständen ausgearbeitet und den Grundstückseigentümern zugestellt. Die im Anschluss zu vereinnahmenden Ausgleichsbeträge werden an die Bewilligungsstelle zurückgeführt.
- Billigung und Beteiligung der Stadt Grimma am Projektaufruf 2018/19 des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigt die Beteiligung der Stadt Grimma am Projektaufruf 2018/19 und Einreichung einer Skizze des Projektes „Dorf der Jugend“ in der Alten Spitzenfabrik.
Das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus ruft bis zum 30 November 2018 zur Einreichung von investiven und konzeptionellen Projekten auf. Es werden Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert.
Das „Dorf der Jugend“ will eine sich selbst tragende und selbstständige von und mit Jugendlichen gelebte Jugendkultur in Grimma etablieren und damit seinen Beitrag zur Jugend- und Gemeinwesenarbeit im ländlichen Raum leisten. Zentrum des Projektes bildet die „Alte Spitzenfabrik“ in Grimma, wo jugendkulturelle, künstlerische, handwerkliche, kreative und zivilgesellschaftliche Aktivitäten möglich sind und Jugendliche selbstbestimmt zueinander finden können. Das denkmalgeschützte und somit historisch wie baulich sehr attraktive Fabrikgebäude bildet dafür ideale Rahmenbedingungen. Der Fokus der Förderung liegt im Rahmen des Antrages deshalb auf einer grundhaften Instandsetzung der Gebäude und nicht auf einer vollständigen fertigen Sanierung.
Stadtrat vom 25. Oktober 2018
- Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Kössern
Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Conny König zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kössern zu. Am 7.9.2018 fand die gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt.
- Nachbesetzung des Beirates der Stiftung "St. Georgenhospital"
Es informierte Sandra Rückert, Justiziarin.
Der Stadtrat bestellte Herrn Jens Ranft, Leiter des Jugendamtes des Landkreises Leipzig, als Mitglied in den Beirat (Stiftungsrat) der Stiftung „St. Georgenhospital“. In der Satzung der Stiftung „St. Georgenhospital“ ist geregelt, dass der Stiftungsrat (Beirat) aus fünf natürlichen Personen besteht: dem Sozialamtsleiter/in der Stadt Grimma kraft Amtes, einem Vertreter der evangelischen Kirche, einem Vertreter der katholischen Kirche und zwei weitere Personen, die nicht dem Stadtrat und Vorstand angehören, aber vom Stadtrat zu bestellen sind.
- Jahresrechnung 2013
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat stellte die Jahresrechnung der Großen Kreisstadt Grimma der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2013 fest. Die Jahresrechnung 2013 wurde gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Grimma geprüft.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau von zehn Spielplätzen
Es informierte Dirk Hamann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Neubau beziehungsweise die Sanierung von Spielplätzen in den Ortsteilen Golzern, Kössern, Leipnitz, Kleinbardau, Schkortitz, Böhlen, Großbardau, Zschoppach und Fremdiswalde. Neun Spielplätze befinden sich im LEADER-Gebiet Leipziger Muldenland. Die Gesamtkosten für die neun Spielplätze belaufen sich auf 217.300 Euro. Aus LEADER-Fördermitteln werden 173.840 Euro (80 %) erwartet. Die restlichen Kosten in Höhe von 43.460 Euro sollen aus Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes (Kommunal-Pauschale) fließen. Der zehnte Spielplatz in Roda befindet sich im LEADER-Gebiet Zweistromland. Hier wird mit Gesamtkosten in Höhe von 18.300 Euro gerechnet. Die Förderung aus dem EU-Topf (LEADER) beträgt 13.725 Euro (75%). Die restlichen 4.575 Euro sollen aus der Kommunal-Pauschale des Freistaates fließen.
Im Gemeindegebiet müssen Spielplätze auf Grund ihres Zustandes und der damit verbundenen Sicherheitsbedenken zurückgebaut werden. Für Ersatz von Spielanlagen oder Neubauten fehlten bislang die Eigenmittel im Haushalt. Durch LEADER besteht die Möglichkeit Vorhaben im ländlichen Raum mit Erhalt von Fördermitteln durchzuführen. Die restlichen benötigten Eigenmittel sollen aus der pauschalen Zuweisung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes des Freistaates Sachsen finanziert werden. Diese beträgt im aktuellen Haushaltsjahr 70.000 Euro, wovon 48.035 Euro für die zehn Spielplätze genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Sven Reuter „frei räume“ und in Gesprächen mit den entsprechenden Ortschaftsräten wurden gewisse standardisierte Spielplätze erarbeitet, vorgestellt und die Kosten dafür geschätzt.
- Skateranlage am Dornaer Weg
Es informierte Dirk Hamann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von mindestens 20.400 Euro, maximal bis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von 24.084,15 Euro für die Asphaltierung einer Fläche für die Skateranlage am Dornaer Weg. Diese überplanmäßigen Mittel werden finanziert durch pauschale Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes (Kommunal-Pauschale).
In der Weingartener Straße in Grimma befand sich im so genannten „Teletubbiesland“ eine Skateranlage. Diese wurde in der regelmäßigen Prüfung aller Spielplätze als in einem sehr schlechten Zustand eingestuft und musste daher demontiert werden. Nach Überlegungen der Stadt im Dialog mit dem „Dorf der Jugend“ wurde eine Sanierung der Anlage als nicht sinnvoll erachtet. Der dortige Bereich liegt abseits der Öffentlichkeit, so dass in der Vergangenheit viele Schäden durch Vandalismus zu verzeichnen waren. Dies würde sich bei einer Sanierung auch zukünftig nicht ändern. Aus diesem Grund ist in Absprache mit dem Verein „Dorf der Jugend“ auf dem Gelände des Dornaer Wegs eine Fläche durch die Firma Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH asphaltiert worden. Die Geräte der Skateranlage werden durch den Verein instandgesetzt und nach Prüfung auf der Asphaltfläche platziert. Die dortigen Gegebenheiten stehen unter Beobachtung des Vereins, so dass Vandalismusschäden im Vergleich zum vorherigen Platz fast auszuschließen sind.
Die Kosten für die Asphaltierung betragen 24.084,15 Euro und wurden aus dem Gesamtbudget des Tiefbauamtes vorfinanziert. Nun sollen diese Kosten in Höhe von 20.400 Euro von den pauschalen Zuweisungen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes finanziert werden.
Die Höhe der zu beschließenden Mittelbereitstellung gilt vorbehaltlich der Abrechnung zuvor genannter Maßnahmen, die ebenfalls aus den pauschalen Zuweisungen finanziert werden.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung „Abwasserbeseitigung/Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände“
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Zuschüsse an den Versorgungsverband Grimma-Geithain in Höhe von 70.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Schulen, Soziales und Kultur.
Gemäß der Verbandssatzung leisten die Verbandsmitglieder jährlich eine Umlage für die nicht gedeckten Betriebs- und Unterhaltungskostenanteile der Abwasserbeseitigung für die angeschlossenen Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten. Die Gesamtausgaben in Höhe von 447.390,95 Euro stehen den im Haushalt 2018 geplanten Mitteln von 370.000 Euro gegenüber. Nach Kenntnisnahme dieser Verbindlichkeiten war die Planungsphase für den Grimmaer Haushalt 2018 bereits vollzogen. Eine Anmeldung der Mittel erfolgte auf Grundlage der in den Vorjahren getätigten Ausgaben. Die Ursache für den starken Anstieg der Umlage ist nach Aussagen des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain eine Steigerung der Betriebskosten auf Grund der Anpassung des Betriebsführungsentgeltes sowie eine verbesserte Bestandsermittlung und somit eine neue Gewichtung der Mitgliedsgemeinden (Umlage wird nach dem Belegenheitsprinzip ermittelt).
Ein Ausgleich dieser Mehrausgaben im eigenen Budget des Tiefbauamtes ist nicht möglich, da dieses bereits durch zahlreiche Maßnahmen für die Beseitigung der Sturmschäden aus Oktober 2017 und Januar 2018 aufgebraucht worden ist.
- Vergabe von Bauleistungen Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude „Roggenmühle“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Innenputzarbeiten an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb aus Niedercrinitz für eine Auftragssumme 223.328,30 Euro (brutto). Die Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro Kupsch & Schmutzler lag bei 137.300 Euro. Den Zuschlag für die Außenputzanlagen erhielt ebenfalls die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb aus Niedercrinitz für eine Auftragssumme von 54.226,80 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des genannten Ingenieurbüros lag für diese Maßnahme bei 37.900 Euro.
- Bebauungsplan Nr. 01 "Gerichtswiesen“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
- Aufhebung Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen"
Der Stadtrat der Stadt Grimma hebt den Beschluss SR 565/2017 - Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ auf. Der Bebauungsplan wurde seitens der Stadt Grimma nach dem vorangegangenen Satzungsbeschluss am 10.04.2018 beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung eingereicht. Daraufhin bekam die Stadt Grimma ein Anhörungsschreiben vom 18.05.2018 zur Genehmigung. Die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung hatte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Bebauungsplanverfahrens formell keine Beanstandungen, jedoch materieller Art. Nach intensiver Prüfung des Rechtsamtes der Landkreisverwaltung ergaben sich Beanstandungen im Abwägungsmaterial und -vorgang hinsichtlich der Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen, des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen sowie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig. Ausschlaggebend war, dass seitens dieser drei Träger öffentlicher Belange die Bebauungsplanänderung gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen würde und die Abwägung der Stadt Grimma nicht anerkannt wurde. Vor diesem Hintergrund und zur Verhinderung einer Ablehnung des Bebauungsplanes, wurde mit ergänzenden Unterlagen eine ergänzende Beteiligung in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum 25.08.2017 dieser Träger öffentlicher Belange vorgenommen und der Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes vorerst zurückgezogen. Diese erneute Beteiligung erzielte von allen Trägern eine positive Stellungnahme zur angedachten Bebauungsplanänderung.
- Ergänzende Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen" der Stadt Grimma aus dem Beteiligungsverfahren
Der Stadtrat prüfte die ergänzenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“.
Er nahm die Abwägung vor und beschloss die in dem Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Erneuter Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen".
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß Baugesetzbuch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ in der Fassung vom 26.07.2017, ergänzt am 10.09.2018, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.
Die Ergebnisse der Abwägung sowie der erweiterten, beschränkten Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig erneut zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Verwaltungsrechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen
Es informierte Matthias Berger, Oberbürgermeister.
Der Stadtrat Grimma erteilte dem Vergleichsvorschlag zur Beendigung des vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anhängigen Verwaltungsrechtsstreit 4 B 258/18, betreffend die Haushaltssatzung 2018, seine Zustimmung.
Stadtrat vom 20. September 2018
- Vergabe der Bauleistung für die Baumaßnahme Radwegausbau „Grimma – Borna“/Abschnitt Großbothen bis Gemarkungsgrenze Glasten
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben Neubau Radroute Grimma – Borna, Abschnitt Großbothen bis Gemarkungsgrenze Glasten an die Firma Reif Baugesellschaft mbH & Co.KG aus Schkeuditz für eine Auftragssumme von 296.000 Euro.
Grimma wird als erste Kommune mit dem Radwegebau zwischen den Mittelzentren Grimma und Borna beginnen. Der Stadtrat befürwortete die Vergabe der Bauleistung für den Abschnitt zwischen der Windmühlenstraße in Großbothen und der Anschlussstelle im Glastener Forst. Der rund drei Kilometer lange Bauabschnitt in der Gemeinde Grimma führt von Großbothen über den alten Bahndamm vorbei an Kleinbardau nach Glasten (Stadt Bad Lausick). In Kleinbothen schließt der Radweg an den gut ausgebauten Mulderadweg nach Grimma an. Die Kosten für diesen Abschnitt betragen rund 432.000 Euro. Die Kommunen erhalten vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine 90prozentige Förderung aus dem Straßenbau. Die Gesamtlänge beträgt insgesamt bis nach Borna 33 Kilometer. Die ersten Gespräche zum Radweg begannen vor zehn Jahren, als sich der Muldentalkreis und der Landkreis Leipziger Land vereinigten. Die Vorplanung für den verbindenden Weg vor lag 2011 vor und wurde aus Mitteln der Kreisfusion gezahlt.
Der Zuwendungsbescheid wurde im August 2018 erteilt und beinhaltet Gesamtausgaben in Höhe von 431.900 Euro, wovon 361.180 Euro als förderfähig anerkannt werden und mit 90 Prozent in Höhe von 325.062 Euro gefördert werden. Bei den nicht zuwendungsfähigen kosten handelt es sich um den hinausgehenden Anteil über die Regelbreite am Radweg sowie den Kosten für die anteilige Baustelleneinrichtung dafür.
- Konzessionsvertrag Gas Ortsteil Seidewitz
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Konzessionsvertrages Gas für den Ortsteil Seidewitz.
Es handelt sich dabei um ein sehr „kleines“ Leitungsnetz mit einer Länge von ca. zwei Kilometern Die jährliche Konzessionsabgabe aus dem Netz zugunsten der Großen Kreisstadt Grimma beträgt ca. 95 Euro. Die Stadt Grimma schloss im Jahr 2015 den Konzessionsvertrag Gas mit der Stadtwerke Döbeln GmbH ab. Damals Konzessionärin der Leitungen in Bockelwitz. Ab 2019 vergibt die Stadt Leisnig die Konzession am Gasnetz Bockelwitz nunmehr an die MITGAS GmbH vergeben.
Die Stadtwerke Döbeln GmbH ist deshalb an die Stadt Grimma herangetreten, einer Übertragung der Konzession an die MITGAS GmbH aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.
Für die Große Kreisstadt Grimma ergeben sich durch den vorgesehenen Übergang des Vertrages keine Nachteile, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bleiben unverändert bestehen. Mit dem Eintritt der MITGAS GmbH übernimmt ein der Großen Kreisstadt bekannter, leistungsfähiger und zuverlässiger Netzbetreiber die in Rede stehende Konzession.
- Verkauf der Grundstücke Bahrener Straße 3 - 5, Rittergut
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf der Grundstücke Bahrener Straße 3-5 mit einer Größe von 4.431 m² zu einem Kaufpreis von 23.150 Euro, entsprechend vorliegender Verkehrswertgutachten. Erwerber ist der Reit- und Fahrverein Grimma e.V.
Der Reit- und Fahrverein Grimma e.V. möchte die Grundstücke für die Absicherung der Zukunftsfähigkeit des Vereinslebens erwerben. Es sollen hierdurch die langfristigen Perspektiven erhalten und ausgebaut werden, sprich ein Reiterhof mit Ferienprojekten und passenden Veranstaltungen.
Der Reit- und Fahrverein Grimma e.V. strebt eine bauliche Sicherung der historischen Gebäude binnen zwölf Monaten an.
Er geht eine konstruktive Investitionsverpflichtung für das Dach und die Fassade als baulich gebotene denkmalgerechte Instandhaltungsmaßnahme ein. Die konstruktive Investitionsverpflichtung wird auf zwei Jahre mit einem Werteerhalt von 200.000 Euro dinglich festgesetzt. Bei Nichterreichung der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktrittsrecht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma vereinbart.
- Veräußerung eines Grundstücks nahe Oberwerder 3
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks „nahe Oberwerder 3“ zu einem Kaufpreis von 14.200 Euro.
Die Erwerberin möchte zur Komplettierung der bereits bestehenden Wohn- und Gewerbeanlage das kommunale Grundstück erwerben. Das Grundstück wurde zum vollen Bodenrichtwert von 20 Euro/qm veräußert. Die bestehenden Dienstbarkeiten werden durch den Erwerber übernommen. Durch das Ordnungsamt der Stadt Grimma wurde vorgegeben, das bei einer geplanten Einfriedung des Grundstücks eine nutzbare Restbreite der anliegenden Straße von 3,50 m verbleibt. Dies wird im Kaufvertrag aufgenommen.
- Tausch von Grundstücksteilflächen in Mutzschen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbau.
Der Stadtrat stimmte dem Tausch einer kommunalen Grundstücksteilfläche (455 qm) in der Mutzschener Bahnhofsstraße gegen Teilflächen der benachbarten Grundstücke (211 qm + 75 qm) zu.
Die Stadt Grimma tauscht eine Teilfläche von etwa 455 qm gegen die Flächen einer Grundstücksgemeinschaft. Die sich ergebende Flächendifferenz in Höhe von 169 qm wird von Seiten der Grundstücksgemeinschaft in Höhe von 5.070 Euro vergütet. Der Wertausgleich basiert auf dem jeweils geltenden Bodenrichtwert von 30 €/qm. Vermessungsleistungen werden gegeneinander aufgerechnet.
Ein bisher rechtlich ungesicherter Bereich der Löschwasserentnahmestelle (75 qm) geht somit in das Eigentum der Stadt Grimma über. Ebenso wird das Eigentum an dem Geh- und Radweg (211 qm) hergestellt. Die Tauschfläche der Stadt Grimma wird bereits vom Tauschpartner als Stellfläche genutzt. Die verbleibende Fläche von ca. 770 qm wird im Rahmen eines Pachtvertrags verpachtet.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung „Energetische Sanierung Kita Sonnenschein in Grimma-Süd“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Energetische Sanierung der Kita Sonnenschein. Die Gesamtbausumme beträgt: 449.142,04 Euro. Der Beginn der Arbeiten zur energetischen Sanierung war im Mai 2016. Die energetische Sanierung umfasste folgende Maßnahmen: Anbringung einer Wärmedämm-Fassade und Erneuerung der noch vorhandenen, alten Fenster, Anbringung eines Sonnenschutzes an der Südseite des Gebäudes, Erneuerung des Blitzschutzes im Fassadenbereich, teilweise barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses durch Anbau einer Rampe.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung „Brandschutzmaßnahmen
Kindertagestätte "Zwergenland" in Grimma-West“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der für die Baumaßnahme Brandschutzmaßnahmen der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Grimma-West. Die Gesamtbausumme beträgt: 157.557,75 Euro. Der Beginn der Arbeiten zur brandschutztechnischen Sanierung war im Juli 2015. Die energetische Sanierung umfasste folgende Maßnahmen: Einbau von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Panikbeschlägen, Verkofferung von Leitungen und das sachgerechte Verschließen von Wanddurchbrüchen, Einbau einer Notlichtanlage und Gefahrenmeldeanlage, malermäßige und bodenbelagsmäßige Anarbeitung der neu verschlossenen Bereiche.
- Erste Ergänzung zum Baubeschluss „Neubau Oberschule Böhlen“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der 1. Ergänzung zum Baubeschluss die Erhöhung der Baukosten und die Freigabe von Geldmitteln für die weiterführende Planung.
Historie:
Der Baubeschluss der Stadt Grimma für den Neubau Oberschule Böhlen mit Gesamtkosten von 8,4 Millionen Euro erfolgte im Sommer 2015. Die Baugenehmigung lag ein Jahr später vor. Im September 2016 stellte die Stadt Colditz einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Die Nichtigkeit des Bebauungsplans war das Ziel. Zwei Monate später erhebt Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung. Im Dezember 2016 stellt die Stadt Colditz vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen Antrag auf Anordnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Baugenehmigung. Ziel ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches. Erst im Juni 2018 weist das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Antrag der Stadt Colditz zurück, die Revision wird nicht zugelassen. Die 1-monatige Beschwerdefrist gegen die Nichtzulassung der Revision beginnt nach dem Zugang des schriftlichen Urteiles des OVG Bautzen.
Derzeitig liegt das Urteil des OVG Bautzen nicht vor, die Beschwerdefrist hat dementsprechend noch nicht begonnen. Eine Beschwerde zum Beschluss des OVG Bautzen von der Stadt Colditz ist möglich, die Zulassungsbedingen sind jedoch sehr hoch.
Ist-Stand:
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Leipzig wird erst entschieden, wenn vom OVG Bautzen das o.g. Urteil vorliegt, die erteilte Baugenehmigung vom 15.07.2016 hat damit vorläufig Bestand.
Mit Beschlussfassung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Neubau im 3. Quartal 2021 in Nutzung zu übergeben. Um den Bauablaufplan zu realisieren, ist es notwendig die entsprechende Planungsleistung zu beauftragen. Das Honorar dieser Leistung für alle Planer beträgt 480.000 Euro brutto.
Durch die Verzögerungen veränderte sich dementsprechend der Baubeginn des Neubaus. Die prozentuale Baukostensteigerung wurde mit dem Baukostenindex (BKI) ermittelt. Die Preissteigung beträgt ca. 14 Prozent ausgehend von 3. Quartal 2015 zum 3. Quartal 2019. Aufgrund dieser statistischen Steigerung wurde die Kostenermittlung vom Baubeschluss angepasst.
Um die Erhöhung der Baukosten zu finanzieren wird nach der Beschlussfassung ein Mehrkostenantrag bei der SAB gestellt, die Beurteilung erfolgt durch eine baufachliche Stellungnahme des SIB mit einem abschließenden Änderungsantrag.
- Bindung Pachtvertrag für die Flächen am Roten Vorwerk
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe des Pachtvertrages für die Flächen am Roten Vorwerk mit einer Pachtfläche von 40,5 Hektar mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu einem jährlichen Pachtzins von 7.087,13 Euro an den Pächter. Der Pächter und die „Kartoffelkäferbande Grimma e.V.“ regeln die Nutzung der Flächen für das jährliche Fest der Biker selbständig.
- Erste Ergänzung zum Baubeschluss "Stadion der Freundschaft" - Instandsetzung nach Hochwasser 2013
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss mit der ersten Ergänzung zum Baubeschluss die Erhöhung der Baukosten um 120.000 Euro.
Gemäß Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank aus dem Jahr 2016 wurde dem Ersatzneubau der „Sportstätte Grimma“ nach dem Hochwasser in der Lausicker Straße unter Auflagen zugestimmt und die Finanzmittel am Neustandort gebunden. Der Zuwendungsbescheid beauflagt den teilweisen Rückbau der Sportanlage am Standort in der Friedrich-Oettler-Straße, mit dem Ziel, eine Schulsportanlage mit der Nutzung als Vereinssportstätte für den Bereich Leichtathletik zu erhalten. Zur Realisierung wurden hier 486.000 Euro ausgewiesen.
In Folge der Baupreisentwicklung ist eine Kostensteigerung angezeigt.
Die im Vorfeld der Ausschreibung erhobene Kostenermittlung auf Grundlage der Ausführungsplanung weist eine Kostensteigerung von ca. 25 Prozent aus. Die neuen Gesamtkosten belaufen sich afu rund 606.000 Euro.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbebauung Neichener Straße in Nerchau“
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung.
Der Stadtrat prüfte die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 92 „Wohnbebauung Nerchau, OT Nerchau“.
Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll formulierten Entscheidungen und die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohnbebauung Neichener Straße, Nerchau".
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 92 „Wohnbebauung Neichener Straße, Nerchau“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Grimma "Loreley Bahren"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklung
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 „Loreley Bahren“. Das Plangebiet umfasst über einhundertdreißig Flurstücke.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den beteiligten Grundstückseigentümern einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
Im Mai 2015 hat das Bauaufsichtssamt des Landkreises vierzehn Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Gebiet der Siedlung Loreley in Bahren angeschrieben und mitgeteilt, dass ihr dauerhaftes Wohnen in diesem Gebiet möglicherweise illegal wäre. Es wurde die Vorlage von Baugenehmigungen gefordert. Sofern dies nicht möglich wäre, müsste die weitere Wohnnutzung untersagt werden, weil es sich bei dem Gebiet der Siedlung Loreley um einen Außenbereich handelt. Mit der weiteren Wohnnutzung sei die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten. Außerdem könnten Belange des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes einer dauerhaften Wohnnutzung entgegenstehen.
Die Stadt Grimma möchte als Trägerin der Planungshoheit durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes Planungsrecht für dieses Gebiet schaffen. Zwischen dem Oberbürgermeister und dem Landrat ist vereinbart worden, dass das Bauordnungsamt die Verfahren gegen die Grundstücksbesitzer (mit Ausnahme derjenigen, deren Gebäude offenkundig im Überschwemmungsgebiet liegen) aussetzen wird.
Die Stadtverwaltung möchte durch die Aufstellung eines Bebauungsplans dieser Vereinbarung nachkommen. In der Siedlung Loreley wird seit fast einhundert Jahren eine beträchtliche Anzahl von Grundstücken baulich genutzt; etwa ein Viertel zu Wohnzwecken und drei Viertel zur Wochenenderholung. In dem Bebauungsplan soll die Art der baulichen Nutzung für die jeweiligen Flurstücke als Wohn- oder Sonderbaufläche Wochenendhaus festgesetzt werden, um somit Rechtssicherheit zur Nutzung der einzelnen Grundstücke herzustellen. Zusätzlich sollte die maximal zulässige Grundflächenzahl geregelt werden, insbesondere auch, um den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes in hohem Maße gerecht zu werden.
In dem Bebauungsplan soll zugleich deutlich gemacht werden, dass die vorhandene, als ortsüblich zu bezeichnende Erschließung von den Anliegern akzeptiert wird und dass Veränderungen, etwa in der Breite oder beim Unterbau der Straßen, von der Gemeinschaft der Anlieger anteilig entsprechend der örtlichen Regelungen (mit-) finanziert werden muss. Die Kosten der Planung werden von den beteiligten Grundstückseigentümern übernommen. Die anteiligen Kosten für die kommunalen Grundstücke in diesem Gebiet betragen 4.354 Euro.
- Der Tagesordnungspunkt „Bildung eines Beirates "Grimma 2050 - Stadt der Zukunft" wurde vertagt.
Stadtrat vom 23. August 2018
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Breitbandausbau für 51 Millionen Euro
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss den Bau und die Finanzierung eines Glasfasernetzes für das Gemeindegebiet Grimma im Betreibermodell im Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung „Digitale Offensive Sachsen (DiOS)“ soll dabei umfänglich mit in Anspruch genommen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Ausbau betragen 51 Millionen Euro. Bundes- und Landesfördermittel von rund 38 Millionen Euro wurden in Aussicht gestellt. Ein Darlehen über 13 Millionen soll die restlichen Kosten tilgen.
Der Breitbandausbau in Deutschland hatte in der Vergangenheit viele Gesichter. Vornehmlich hat es die Telekom AG immer wieder geschafft, mit ihren Vectoring-Versprechungen die Politik und die Verfasser der Förderrichtlinien dahingehend zu beeinflussen, dass flächendeckend nicht auf zukunftsfähigen Glasfaserausbau, sondern auch auf Versorgung mit Kupferkabel gesetzt wurde. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie zum Breitbandausbau ist nunmehr eine Trendwende eingeleitet. Das vom Bund formulierte Ausbauziel heißt 1 Gbit/s. Damit können die Kommunen jetzt den Glasfaserausbau in ihren „weißen Flecken“ vorantreiben. Dazu gibt die Förderrichtlinie den Rahmen. Die Stadt Grimma hat sich nunmehr entschieden, die Ausbautätigkeiten fest in der eigenen Hand zu halten.
Beim Betreibermodell errichtet die Kommune ein passives Breitbandnetz und verpachtet dieses im Anschluss an einen privaten Betreiber. Mit dem erzielten Pachtzins und den gegebenenfalls gewährten Fördermitteln sollen die Investitionskosten refinanziert werden. Der Betreiber stattet seinerseits das passive Breitbandnetz mit aktiven Bestandteilen aus. Es sind drei Leistungen auszuschreiben, die Planung des Netzes, der Bau des Netzes und die Betreibung des Netzes. Das Netz wird für die Kommune gebaut und verbleibt auch für mindestens 20 Jahre im Eigentum der Kommune. Die Kommune hat als Netzeigentümer die Möglichkeit, den Betreiber nach eigenen Kriterien auszusuchen und generiert die Pachteinnahmen. Im Betreibermodell reduzieren die im Rahmen der Förderung generierten Pachteinnahmen die zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese Reduzierung ist durch eigene Vorfinanzierung, entweder fremdfinanziert oder aus Eigenmitteln zu kompensieren. Insofern hat die Kommune trotz des Eigentums am Netz doch auch Risiken zu tragen. Zum einen ist das Risiko der Insolvenz des Betreibers zu nennen. Das ist relativ überschaubar, denn in einem solchen Fall müsste man die Betreibung ohnehin neu ausschreiben. Zum anderen muss die Kommune unter Umständen eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen. Das letzte Risiko liegt in der Bewertung des Glasfasernetzes in 20 Jahren. Diese Bewertung ist für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Betreibermodells wichtig und darf nicht außer Acht gelassen werden. Trotzdem ist das Betreibermodell das Modell, welches der Stadt Grimma die Möglichkeit gibt, die Daseinsvorsorge zu leben und gestaltend einzugreifen. Es werden alle gleichmäßig versorgt und es entsteht kein Flickenteppich in der Versorgung.
- Aufhebung des Beschlusses SR 01.17-V 400: Geförderter Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Grimma, Festlegung der Gebiete
Es informierte beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat hob den Beschluss SR 01.17 – V 400 auf. Nach der Förderrichtlinie DiOS in Sachsen in Kombination mit der damaligen Förderrichtlinie des Bundes wurde das gesamte Stadtterritorium durch die Firma Innok@GmbH einer Untersuchung unterzogen, um die Situation im Jahre 2016 hinsichtlich des Breitbandausbaus zu erfassen.
Private Anbieter wurden im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens öffentlich aufgefordert, eine Eigenausbauerklärung abzugeben, mit dem Inhalt, die in den nächsten drei Jahren beabsichtigten Investitionen im Breitbandausbau im Stadtgebiet aufzuzeigen. Die Deutsche Telekom, enviaTEL GmbH, primacom und die Drahtlos-DSL GmbH hatten dazu Erklärungen abgegeben.
Im Ergebnis wurde damals festgestellt, dass für das Territorium der Stadt Grimma drei Gebiete als unterversorgt anzusehen waren. Der Ausbau der unterversorgten Gebiete sollte im Fördermodell „Wirtschaftlichkeitslücke“ erfolgen.
Im Nachgang zeichnete sich immer mehr ab, dass die Ausrichtung des Breitbandausbaus im Rahmen der „Wirtschaftlichkeitslücke“ einen Ausbau mit VDSL, Vectoring nach sich ziehen würde. Das ist aber nicht zukunftsfähig und stellte aus Sicht der Verwaltung keine nachhaltige Daseinsvorsorge dar. Insofern gab es ein Umdenken. Nunmehr sind durch Verwaltungsausschuss und Statdrat mehrere Beschlüsse gefasst wurden, die Breitbandversorgung neu zu denken. Die Beratungsfirma Wirtschaftsrat Recht und der Vorplaner DIMAnet GMbH unterstützen den weiteren Verfahrensweg. Der Beschluss SR 01.17 – V400 ist aufzuheben, weil das damalige Markterkundungsverfahren durch Zeitablauf ohnehin nicht mehr förderwirksam ist und sich die grundsätzliche Betrachtung in Sachen Breitbandförderung geändert hat.
- Planung des Breitbandausbaus in der Stadt Grimma und deren Ortsteile
Es informierte beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Stadtrat beschloss außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 48.490 Euro für die Vorplanungen im Rahmen der Vorbereitung des Förderverfahrens zum Breitbandausbau. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerträgen aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 37.550 Euro sowie aus dem Budget des Haupt- und Personalamtes in Höhe von 10.940 Euro.
Die Stadt Grimma hat sich im Zuge des geplanten Breitbandausbaus des gesamten Stadtgebietes mit dem Partner Wirtschaftsrat Recht auf den Weg gemacht, Fördermittel des Bundes und des Landes Sachsen zu generieren. Dazu bedarf es eines Markterkundungsverfahrens. Dieses wurde zwischenzeitlich von der Beraterfirma Wirtschaftsrat Recht aus Hamburg erfolgreich durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren ist Voraussetzung für jegliche Förderung in Sachen Breitbandausbau in Deutschland. Um einen erfolgreichen Fördermittelantrag zu stellen und natürlich um die finanzielle Tragweite des Projekts abschätzen zu können, muss eine Vorplanung für die entsprechenden Tiefbau- und Ausbaumaßnahmen stattfinden.
- Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Mit der Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine vom Typ VIAJET 6 R/H wurde die Firma FAUN Viatec GmbH mit Sitz in Grimma zum Preis in Höhe von 153.272 Euro (brutto) beauftragt. Die Kehrmaschine ist gebraucht, weist 331 Betriebsstunden und einen Kilometerstand von 13.400 km aus. Die Bruttoendsumme ist gegenüber einem Neukaufswert in Höhe von 238.000 Euro ein sehr attraktives Angebot.
- Beschluss zur Fortführung der Vereinbarung der Kommunen in der LEADER-Region Leipziger Muldenland zur Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. und des Regionalmanagements
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Die Stadt Grimma führt die bis 31.12.2020 bestehende Vereinbarung zur Finanzierung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zum Betreiben des LEADER Regionalmanagements mit den darin aufgeführten Beträgen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 fort. Die Stadt Grimma stellt dem Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. damit für die Dauer bis 31.12.2024 zum Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zum Betreiben des LEADER-Regionalmanagements einen finanziellen Anteil zur Verfügung. Auf Basis der LEADER-Entwicklungsstrategie stehen der LEADER-Region Leipziger Muldenland bis zum Ende der aktuellen Förderperiode ca. 22 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Kommunen der LEADER-Region haben 2015 den Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. mittels Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen dazu legitimiert, die LEADER-Entwicklungsstrategie bis zum Ende der aktuellen Förderperiode umzusetzen. Die derzeitige Finanzierungsvereinbarung aller Kommunen zur Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. läuft bis einschließlich des Jahres 2020. Für die Zeit bis 31.12.2024 (Beginn einer neuen Förderperiode 2024 geplant) ist die Finanzierung des Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. und des LEADER-Regionalmanagements sicherzustellen, da ein Träger des LEADER-Prozesses und ein Regionalmanagement Voraussetzungen
für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm sind.
- Vergabe von Bauleistungen: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V.; ehemalige Roggenmühle
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Bauleistungen Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten an die Firma: Dachdeckerei K. & G. Keller GbR aus Grimma-Großbothen für eine Auftragssumme von 177.541,66 Euro (brutto). Die Kostenberechnung lag bei 233.324,84 Euro.
- Billigung und erneute verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ samt Begründung, Umweltbericht und Ausgliederungsverordnung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Thümmlitzwald-Muldetal“ und bestimmt diesen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichxx
Technischer Ausschuss
Technischer Ausschuss vom 1. Februar 2021
- Antrag auf sonstige Abweichung nach § 67 Abs. 2 der SächsBO i. V. m. Stellungnahme zum Bauantrag (Einvernehmen gem. § 36 BauGB) -Lückenbebauung Wohnhaus
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Marktgasse 5, Flurstück 157 Gemarkung Grimma wurde den Abweichungen i. V. m. der Lückenbebauung Wohnhaus - Errichtung rückseitige Dachneigung mit 22,5 Grad und Verwendung von Doppelmuldenfalzziegeln, Abstände der Gauben zum First mit 2,70 m und der Verzicht auf die Einfassung der Fenster mit Faschen bzw. Gewänden sowie Dachgesims als Kasten - von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zugestimmt.
- Antrag auf sonstige Abweichung nach § 67 Abs. 2 der SächsBO i. V. m. Stellungnahme zum Bauantrag (Einvernehmen gem. § 36 BauGB) -Errichtung einer teilweise hinterleuchteten Stele (Nr. 2) als Teil eines kooperativen Wegeleitsystems
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Leipziger Straße (Flurstück 757 der Gemarkung Grimma) wurde der Abweichung - Errichtung Stele Nr. 2, Anbringung nicht an der Stätte der Leistung sowie Anbringung der Werbung nicht an Gebäudewänden bis zur Brüstungshöhe des 1. OG sowie in Schaufenstern - von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zugestimmt.
- Vergabe von Bauleistungen Baumaßnahme: Neubau Oberschule Böhlen, Wiesenthaler Straße 3 in 04668 Grimma OT Böhlen TO: Bodenbelagsarbeiten - Vergabenummer: 2020-13-0079, Auftragsnummer: SVA 649/20
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma: Roland Malke, Parkett- und Bodenleger e.K., Markt 4, 04668 Grimma zu einer Auftragssumme in Höhe von 147.396,42 Euro brutto.
- Vergabe von Planungsleistung Objekt: Neubau Feuerwehr OT Kössern Förstgener Straße 20 - Flurstück 393/2 und 392/2 04668 Grimma TO: Gebäudeplanung gem. HOAI § 33
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistung an das Planungsbüro: IB Klemm & Hensen GmbH, Fabrikstraße 18, 04178 Leipzig. Vorläufige Honorarermittlung: 87.202,77 Euro netto/ 103.771,30 Euro brutto.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Instandsetzung der Außenanlage - Grundschule Mutzschen Dr.-Robert-Koch-Str. 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung gem. Hauptsatzung § 5 (2) Punkt 4 für die Baumaßnahme: „Instandsetzung der Außenanlage – Grundschule Mutzschen“. Die Gesamtbausumme beträgt 124.474,16 Euro.
- Verkauf des Grundstücks Grimma, Nahe Vorwerkstraße 46, Gemarkung Grimma, Flurstück 1667/10
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf des Grundstücks Nahe Vorwerkstraße 46, Gemarkung Grimma, Flurstück 1667/10 mit einer Größe von 113 qm zu einem Kaufpreis von 3.400,00 Euro.
- Bauantrag zur Errichtung eines 51,30 m hohen Stahlgittermastes inklusive der notwendigen Infrastruktur für eine Mobilfunkbasisstation in Fremdiswalde, Flurstück 734 Gemarkung Fremdiswalde. Bauherr: DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte gegen den Bauantrag zur Errichtung eines 51,30m hohen Stahlgittermastes inklusive der notwendigen Infrastruktur für eine Mobilfunkbasisstation in Fremdiswalde, Flurstück 734 Gem. Fremdiswalde.
- Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage durch: - Zubau eines Fermenters (Beton-Rundbehälter mit Gasspeicher); Gegenstand des Bauantrags sowie - Neuerrichtung eines Feststoffdosierers - Errichtung einer HTK/- und NawaRo-Lagerfläche - Errichtung einer Fahrzeugwaage in Grimma, Wasserwerksweg 8, Flurstücke 1318/3, 1319/2- 1319/5 Bauherr: BALANCE Erneuerbare Energien GmbH, Braunstraße 7, 04347 Leipzig
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage durch: - Zubau eines Fermenters (Beton-Rundbehälter mit Gasspeicher) sowie - Neuerrichtung eines Feststoffdosierers - Errichtung einer HTK/- und NawaRo-Lagerfläche - Errichtung einer Fahrzeugwaage in Grimma, Wasserwerksweg 8, Flurstücke 1318/3, 1319/2 - 1319/5 nicht zu.
- Antrag Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur Errichtung einer Produktions- und Montagehalle auf dem Grundstück Gerichtswiesen 19, 04668 Grimma, Flurstück 1231/63 Gem. Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag Vorlage in der Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Produktions- und Montagehalle auf dem Grundstück Gerichtswiesen 19, 04668 Grimma, zu.
Technischer Ausschuss vom 7. September 2020
- Vergabe der Vermessungsleistung für die Gemeindeverbindungsstraße Köllmichen-Merschwitz-Jeesewitz
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Vermessungsleistung an das Vermessungsbüro Andreas Löcher aus Grimma für eine Auftragssumme von ca. 72.200 Euro.
Nach erfolgtem Ausbau der Gemeindeverbindungstraße in den Jahren 2012/2013 ist in diesem Jahr die Finanzierung für die Schlussvermessung und den Grunderwerb im Haushalt eingestellt und gesichert. Es wurden 3 Angebote abgefordert, von denen das Vermessungsbüro Löcher aus Grimma das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vermessungsleistung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
- Verkauf eines Grundstücks in Kuckeland
Esa informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf eines 2.920 Quadratmeter großen Grundstücks in Kuckeland zu einem Kaufpreis von 5.110 Euro an den Pächter der Fläche.
Der Erwerber nutzt das Grundstück bereits in Teilen seit 2017 zur Beweidung und Grünfuttergewinnung und als Standort für eine vollbiologische Pflanzenkläranlage im Rahmen eines Pachtvertrages. Der Standort wird nicht mehr als Feuerlöschteich benötigt. An der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft ein Fließgewässer als Zulauf zum Thümmlitzbach. Der bestehende Zulauf- und Ablaufgraben wird im Rahmen einer Dienstbarkeit in einer Breite von drei Metern rechtlich gesichert. Eine Verrohrung ist nicht gestattet. Der Verkauf erfolgt oberhalb des geltenden Bodenrichtwertes.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 68 "Brühl-West, Grimma Großbardau"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Flurstück 989/2 der Gemarkung Großbardau, Brühl, die Änderung der im Bebauungsplan „Brühl-West, Grimma-Großbardau“ festgesetzten Dachneigung.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 30°-45° als Mindest- und Höchstmaß festgesetzt. Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Flurstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Das geplante Haus hat eine Dachneigung von 25° in der Südost- und Nordwestansicht und 30° in der Südwest- und Nordostansicht. Die Grundzüge der Planung werden durch die geplante Änderung der Dachneigung nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Informationen über Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
- Vergabe Flachdach im Zuge des Ersatzneubaus Oberschule Böhlen
Die Vergabe der Bauleistung „Flachdach“ an der neuen Oberschule in Böhlen erfolgte an die Firma Dachbau Mohr aus Grimma für eine Auftragssumme von 60.178,11 Euro. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Die Kostenberechnung des Planungsbüros lag bei 41.789,23 Euro. Aufgrund des Bauablaufes war es notwendig, die Leistungen noch im Juli zu beauftragen.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muldenstraße"
Für das Grundstück Am Grünen Winkel 36 wurde die Änderung der im Bebauungsplan „Muldenstraße“ festgesetzten Dacheindeckung von naturrot zu grau/anthrazit entschieden. Die Bauherren beabsichtigen eine Dachsanierung ihres Hauses. Es ist geplant, das Dach des Haupthauses neu einzudecken in der Farbe grau/anthrazitfarben. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Dacheindeckung mit naturroten Materialien in Ziegelform erfolgen soll. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde einer Befreiung bereits schon einmal zugestimmt. Das Bauvorhaben sollte nicht verzögert werden.
Aus vorgenannten Gründen war eine Eilentscheidung begründet.
Technischer Ausschuss vom 27. August 2020
- Beauftragung von Planungsleistungen für die "Objektplanung Freianlagen Uferpromenade Grimma"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für die
„Objektplanung Freianlagen Uferpromenade Grimma“ an das Planungsbüro Kraushaar Lieske Freiraumplanung aus Dresden für eine Honorarsumme von 100.322,95 Euro. Für die Baumaßnahme Gestaltung Muldeufer (Uferpromenade Grimma) sind Planungsleistungen für die Objektplanung gemäß § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 3 bis 9 zu vergeben.
Die Kostenschätzung für die Objektplanung liegt im Unterschwellenbereich. Die Firma Freiraumplanung Kraushaar Lieske gab das wirtschaftlichste Angebot ab. Das Bauvorhaben ist im Fortsetzungsantrag (FSA) 2020 im Programm (Städtebaulicher Denkmalschutz) SDP „Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer“ verankert. Für die Jahre 2020/2021 gilt eine Förderung von 80 Prozent, ab 2022 beträgt die Förderung 2/3 der Kosten.
- Bauantrag zur Erweiterung eines Schulgebäudes - 2. Bauabschnitt in Großbardau
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Erweiterung eines Schulgebäudes – 2. Bauabschnitt in der Pestalozzistraße 2/4 in Großbardau zu. Bauherr ist das Evangelische Schulzentrum Muldental e.V., Großbardau. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 792.777 Euro bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung. Demnach ergeben sich keine einzuhaltenden Festsetzungen. Die Parkplatzsituation wird durch das Ordnungsamt geprüft. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich an das bestehende Schulgebäude an. Das Farbkonzept wird mit der Schule und der Stadt Grimma noch abgestimmt.
- Zulassung der Abänderung und Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes des Kiessandtagebaus Großbardau-SO
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadteintwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag vom 30. Juni 2020 auf Zulassung der Abänderung und Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes des Kiessandtagebaus Großbardau-SO zu.
Der fakultative Rahmenbetriebsplan für den Betrieb des Kiessandtagebaus Großbardau-SO wurde am 03. August 1998 durch das Bergamt Borna zugelassen. Die Zulassung ist bis Ende des Jahres befristet. Der Aufschluss des Tagebaus erfolgte im Jahr 1999. Derzeit arbeitet die Döbold Baustoff- und Rekultivierungs GmbH nach einem gültigen Hauptbetriebsplan.
Gegenstand des Antrages sind im Wesentlichen: die Verlängerung der Geltungsdauer der Zulassung des fakultativen Rahmenbetriebsplanes, da die Gewinnungstätigkeiten hinter den ursprünglichen Planungen zurückliegen sowie die Abänderung im Sinne der Verringerung der ursprünglich geplanten Abbaufläche wegen fehlendem Kiessand und u.a. in diesem Zusammenhang die Abänderung der Wiedernutzbarmachung.
Der beantragte Geltungszeitraum läuft vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2044, wobei eine Verlängerung der Abbauzeit um ca. 14 Jahre beantragt wird (bis ca. 2034). Die Gesamtlaufzeit inklusive Wiedernutzbarmachung soll um 24 Jahre verlängert werden.
Das Ziel der Widernutzbarmachung ist die vollständige Wiederverfüllung des ausgekiesten Bereiches mit bergbaufremden Abfällen zur Verwertung sowie die Wiederherstellung von landwirtschaftlicher Nutzfläche auf dem überwiegenden Teil der Betriebsfläche.
Als Ausgleichsmaßnahmen soll die Anlage einer Sukzessionsfläche als Habitat für den Artenschutz im Südwesten des Kiessandtagebaus erfolgen. Weiterhin wird die natürliche Sukzession auf der bereits verkippten östlichen Anschlussfläche durch die Anpflanzung weiterer Strauchgruppen unterstützt. Als zusätzliche außerhalb liegende Maßnahme wird die Bepflanzung des sogenannten Mühlengrundstücks am südlichen Ortsausgang von Großbardau vorgenommen.
Technische Ausschuss vom 8. Juni 2020
- Vergabe von Bauleistungen Gebäudeleittechnik im Zuge des Ersatzneubaus Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiuterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Bauleistungen Gebäudeleittechnik an die Firma MSR-Gebäudeautomation aus Limbach-Oberfrohna für eine Auftragssumme von 112.703,63 Euro. Die Planung übernahm das die GEATec Ingenieurgesellschaft UG i.L. aus Markkleeberg. Die Kostenberechnung belief sich auf 130.582,10 Euro.
- Vergabe von Fliesenlegerleistungen im Zuge der Sanierung der Kindertagesstätte Sonnenschein in Grimma-Süd
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiuterin Hochbauamt.
Die Heizungsanlagen in der Kindertagesstätte Sonnenschein in Grimma-Süd werden derzeit erneuert. Der technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Fliesenlegerarbeiten an die Firma Fliesenleger-Meisterbetrieb Matthias Hiemer aus Mockrehna für eine Auftragssumme von 65.554,21 Euro. Die Planung übernahm das Architektur- & Statikbüro Beyer / Lätzsch aus Grimma. Die Kostenberechnung belief sich auf 71.300 Euro.
- Bauantrag für die befristete Nutzungsänderung Möbelhaus Friedrich
Es informieret Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag für die befristete Nutzungsänderung des Möbelhauses Friedrich als Montagehalle für die Firma Elektro Beckhoff im Gewerbepark Gerichtswiesen zu. Die Nutzungsänderung ist auf fünf Jahre befristet. Zudem wurde dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die befristete Nutzung des Möbelhauses Friedrich als Montagehalle für die Dauer von fünf Jahren zugestimmt.
Der befristete Änderungsantrag dient dem Zwecke der Sicherheit zum Kauf des Möbelhauses und zur Planungssicherheit für die Firma Beckhoff das Möbelhaus umnutzen zu können und den Betriebsstandort Grimma weiter auszubauen. Der Grimmaer Standort ist für die Firma Beckhoff ein sehr wichtiger Standort, da er mit der Montage von Verteilerschränken als Zulieferbetrieb für die anderen Standorte der Firma dient. Die Firma Beckhoff muss den Standort in Grimma schnellstens weiterentwickeln können. Ist es an diesem Standort nicht möglich, müssen Alternativen geschaffen werden. Das könnte auch eine Neuansiedlung an einem anderen Standort bedeuten.
Mit dem Vorhaben sollen 70 Arbeitsplätze in der Montagehalle und nochmal 70 Arbeitsplätze direkt nebenan am Standort der Firma Beckhoff gehalten bzw. zum Teil neu geschaffen werden.
In das Möbelhaus-Gebäude soll der Verteilerschrankbau verlegt werden. Die Montage und Lagerung von Verteilerschränken sind nicht lärmintensive Maßnahmen. Es sind keine baulichen Erweiterungen sowie keine Veränderungen außerhalb des Gebäudes vorgesehen. Die Rohbaukosten betragen 500.000 Euro. Das Möbelhaus Friedrich möchte in Grimma neu bauen.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 62 "Beiersdorf - Neue Grimmaer Straße" für die Errichtung einer Indoor-Spielhalle mit Gastronomie
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss lehnte die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 62 „Beiersdorf – Neue Grimmaer Straße“ ab. Der Bauherr möchte eine Indoor-Spielhalle mit Gastronomie errichten. Die Dachneigung sowie die Eindeckung des Daches weichen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 62 „Beiersdorf – Neue Grimmaer Straße“ ab.
Technischer Ausschuss vom 6. April 2020
- Vergabe von Gerüstbauarbeiten im Zuge des Ersatzneubaus der Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Hochbauamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Gerüstbauleistungen im Zuge des Ersatzneubaus der Oberschule Böhlen an die Firma XERVON GmbH aus Köln für eine Auftragssumme von 62.200 Euro. Die Kostenberechnung der Planungsfirma S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei rund 71.000 Euro. Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Es gingen neun Angebote ein. Das Angebot der Firma XERVON GmbH ist nach Auswertung der einzelnen Wertungsstufen das wirtschaftlichste Angebot.
- Erweiterung Bauvorhaben „Generationenwohnen“ in Großbothen
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Für das Grundstück Colditzer Landstraße 30 in Großbothen wurde im September 2019 der Beschluss zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und der Wiederaufbau einer angrenzenden Ruine gefasst. Nunmehr erfolgte im Februar 2020 erneut ein Antrag auf Vorbescheid, dessen Planung nochmals durch drei Reihenhäuser zu je drei Wohneinheiten erweitert wurde. Diese sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da sie im Außenbereich angeordnet sind.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum erweiterten Bauvorhaben gemäß Bauvoranfrage nicht erteilt wird.
- Antrag auf sonstige Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mutzschen"
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschließt, dass dem Antrag auf sonstige Abweichung vom Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mutzschen“, aktuell gültig in der Fassung der 3. Änderung, die abschnittsweise Überschreitung der Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung durch eine ungebundene Deckschicht und Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung für die Freilagerfläche zugestimmt wird.
Im Gewerbegebiet Mutzschen soll eine Freilagerfläche zur Lagerung von nicht gefahrstoffbelasteten Großwerkzeugen und Hebemitteln hergestellt werden. Die Nutzung steht im Zusammenhang mit dem Grundstück Zum Storchennest 5 und den umliegenden Flurstücken, wo sich die Firmen DB Schenker und Vestas Deutschland GmbH befinden. Die beantragte abschnittsweise Überschreitung der Baugrenzen und die Überschreitung der Grundflächenzahl sind städtebaulich vertretbar. Die Flächen werden als ungebundene Deckschicht ausgeführt.
- Antrag auf Teilbeklebung der Geschäftsfenster in der Hohnstädter Straße
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Für das Grundstück Hohnstädter Straße 21 wurde eine Teilbeklebung der Geschäftsfenster mit Fensterfolie und Folienschrift beantragt. Der Technische Ausschuss stimmte der Lockerung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zu.
Für das Geschäft Barber Shop Grimma in der Hohnstädter Straße 21 in Grimma liegt ein Antrag auf Anbringung von Werbeanlagen samt Wandbemalung, Werbeausleger, Fensterfolie mit Schrift vor. Nach Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma ist ein Abkleben von Fenstern unzulässig. Da die Folienbeklebung (Folie 30 cm hoch mit weißer Schrift, milchige Folie 5 cm hoch und ein Logo ca. 36 cm Durchmesser in den Geschäftsfenstern im Erdgeschoss) flächig untergeordnet in der Schaufensteranlage wirkt, bleibt das Erscheinungsbild des Gebäudes gewahrt. Einer Befreiung der Gestaltungssatzung konnte somit stattgegeben werden.
Technischer Ausschuss vom 25. November 2019
- Verkauf von Leichtbauhallen (Halle 2+3) von dem Standort der Papierfabrik Golzern
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf von zwei Leichtbauhallen der ehemaligen Papierfabrik Golzern zu einem Verkaufspreis von 5.728,60 Euro an die Kreativholztischlerei Dirk Lachmann, Große Seite 40, Glasten, 04651 Bad Lausick.
- Verkauf einer Leichtbauhalle (Halle 5) von dem Standort der Papierfabrik Golzern
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf einer Leichtbauhalle der ehemaligen Papierfabrik Golzern zu einem Verkaufspreis von 35.000 Euro an die LUBAK Bauunternehmung GmbH, An den Angerweisen 17, 04651 Bad Lausick.
- Bauantrag zum Neubau einer Aldi-Verkaufsstelle mit 62 Pkw-Stellplätzen in der Langen Straße 22, 24, 26, Flst. 438, 438/a, 439, 437, 433 Gem. Grimma – Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 96 - "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Neubau einer Aldi-Verkaufsstelle mit 62 Pkw-Stellplätzen in der Langen Straße 22, 24, 26 zu. Für das Grundstück Lange Straße 22, 24 und 26, Flst. 438, 438/a, 439, 437, 433 Gem. Grimma wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 96 beschlossen:
- Fassadengestaltung (Attika) mit Aluminiumverbundplatten (Alpolic)
- breitere Unterbrechungen in der Einfriedung zur Weberstraße (nördliche Zufahrt mit 10,00 m und südliche Zu- und Ausfahrt mit 10,65 m)
- Zustimmung erhielt der Teilrückbau der bestehenden Mauer (ehem. Gebäudewand) von 2,77 m auf 2,27 m Höhe, angrenzend an die Weberstraße 17.
Technischer Ausschuss vom 28. Oktober 2019
- Sanierung des westlichen Teils der Turmstraße
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, die Bauleistungen im Zuge der Sanierung des westlichen Teils der Turmstraße in Grimma an die Baugenossenschaft Grimma e.G. in Höhe von ca. 107.588 Euro zu vergeben. In Abstimmung mit der Wohnungsgenossenschaft Grimma, welche derzeit die Wohnungen in der Turmstraße saniert und der Kommunalen Wasserwerke (Verlegung von Trink – und Abwasserleitung) sowie der Stadt Grimma wird nach Beendigung der Baumaßnahmen die Sanierung der Turmstraße als notwendig erachtet. Die Sanierung soll im November 2019 realisiert werden. Die Wohnungsgenossenschaft beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten der Straßenbaumaßnahme. Der Anteil der Stadt wird über die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger anteilig finanziert.
- Bauantrag zur Umnutzung eines Containers von Verkaufsstätte zu Imbiss für den Straßenverkauf
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Umnutzung eines vorhandenen Containers von Verkaufsstätte zu Imbiss für den Straßenverkauf in den Gerichtswiesen zu. Für das Grundstück wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01, 3. Änderung – „Gerichtswiesen“ Grimma beschlossen. Mit Befreiungsantrag beantragte der Bauherr ein unbegrüntes Flachdach und die äußere Fassadengestaltung überwiegend aus Metall.
Der vorhandene, leerstehende und ursprünglich befristet genehmigte Container auf dem Grundstück soll als Imbiss für den Straßenverkauf umgenutzt werden. Der Container wird innen sowie außen entkernt. Anschließend ist eine Umgestaltung geplant. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn wird der vorhandene Vorbau aus Holz zurückgebaut. Der neue Vorbau ergibt mit der geplanten Umgestaltung des Containers ein einheitlicheres Bild.
Aus statischen Gründen ist die Begrünung des Containers nicht möglich. Weiterhin besteht der Container aufgrund seiner Bauweise nahezu komplett aus Metall. Als Kompensation sollen, wie bereits mit der Stadt Grimma abgestimmt, die Flächen neben dem Container begrünt und eine begrünte Sichtschutzwand hinter und neben dem Container errichtet werden, um die Metallflächen zu verdecken.
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Schulstraße 55/57 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen. Mit Befreiungsantrag beantragt der Bauherr die Neuerrichtung von einer Doppelgaube mit einem Abstand von 0,5 Meter und einer Einzelgaube mit einem Abstand von 0,85 Meter zum First, statt der vorgegebenen 3 Meter. Durch die vorhandene Dachkonstruktion des Nachbargebäudes, Vorgaben des Brandschutzes und zur Größe von Rettungsfenstern ist eine bautechnische Realisierung der beiden Gauben unter Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung nicht möglich. Weder das Erscheinungsbild des Gebäudes noch das Ortsbild werden durch die Unterschreitung der Vorgaben beeinträchtigt. Die Gauben sind in Proportion und Gliederung der Fassade und der im Erdgeschoss befindlichen Schaufenster sowie Ladeneingangstür angepasst. Beide Gauben ordnen sich optisch unter. Die Gestaltung des geplanten Neubaus wurde im Vorfeld mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmt.
Technischer Ausschuss vom 27. Juni 2019 - Sondersitzung
- Verkauf einer Leichtbauhalle (Halle 4) von dem Standort der Papierfabrik Golzern
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf einer Leichtbauhalle der ehemaligen Papierfabrik Golzern zu einem Verkaufspreis von 6.231,89 Euro an die Kreativholztischlerei Dirk Lachmann aus Glasten in Bad Lausick.
- Bauantrag zur Instandsetzung nach Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau im Erdgeschoss, Erweiterung Lagerfläche im Obergeschoss, Teilabbruch Ladenanbau im Erdgeschoss und Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE und Einbau Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16, Flurstück 83 Gem. Grimma sowie Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zum Einbau von zwei Toren in der Klosterstraße 16
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Markt 7 / Klosterstraße 16, Flst. 83 Gem. Grimma wurde folgende Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen: Es wird ein Tor in die Fassade eingebaut (§ 8 Abs. 10).
Technischer Ausschuss vom 3. Juni 2019
- Vergabe der Bauleistung "Instandsetzung Muldenstraße in Grimma"
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Bauleistung „Instandsetzung Muldenstraße in Grimma“ an die Firma „Erdmann Bau GmbH“, Mügelner Straße 7a, 04769 Mügeln, zum Angebotspreis von 67.899,95 Euro (brutto).
Die Fa. Erdmann Bau GmbH verlegt in der Muldenstraße im Auftrag der KWW neue Wasser- und Abwasserleitungen. Die Stadt Grimma beabsichtigt nun, sich am Deckenschluss anteilig zu beteiligen, so dass die Muldenstraße nach Abschluss der
Arbeiten über eine neue Asphaltdecke in voller Breite verfügt. Dazu gehört auch die Erneuerung von 8 Straßeneinläufen.
- Bauantrag zur Instandsetzung nach Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau, Erweiterung Lagerfläche, Teilabbruch Ladenanbau Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE, Einbau Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16, Flurstück 83 Gem. Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Teilvorhaben bzgl. der Instandsetzung nach dem Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau im Erdgeschoss, Erweiterung Lagerfläche im Obergeschoss, Teilabbruch Ladenanbau im Erdgeschoss und Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE zu. Dem Teilvorhaben zum Einbau Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16 wird nicht zugestimmt.
Die Stadtverwaltung Grimma ist mit Schreiben vom 28.03.2019 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 680.398,14 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände zum Teilvorhaben bzgl. der Instandsetzung nach dem Hochwasser 2013, geplanter Ladenumbau im Erdgeschoss, Erweiterung Lagerfläche im Obergeschoss, Teilabbruch Ladenanbau im Erdgeschoss und Umbau vorhandene Wohnung Markt 7 zu 2 WE.
Dem Teilvorhaben zum Einbau einer Garage mit Einbau von zwei Toren im Objekt Klosterstraße 16 wird nicht zugestimmt, da es dem einfachen Bebauungsplan Nr. 41 – Altstadtkern Grimma widerspricht und nicht den Festsetzungen der
Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma (Zone 1) entspricht. Gemäß 1.2.2 der textlichen Festsetzungen des B-Plans Nr. 41 sind an den straßenzugewandten Grundstücksgrenzen keine Garagen zulässig. Die Gestaltungssatzung setzt in § 8 Abs. 10 fest, dass in Zone 1 keine zusätzlichen Einfahrtstore in die Fassade eingebaut werden dürfen.
- Vergabe einer Bauleistung Neubau Oberschule Böhlen, Wiesenthaler Straße 3; 04668 Grimma, Herstellung Netzanschluss
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Bauleistung an die Firma Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH aus Markleeberg für eine Auftragssumme in Höhe von 64.342,29 Euro brutto.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft ist Betreiber und Eigentümer des Netzes.
Die Kostenberechnung lag bei 25.000,00 Euro brutto.
Durch den Fachplaner erfolgte die Abfrage beim Netzbetreiber im Rahmen der Leistungsphase 3 gem. HOAI. Die Abfrage zum Kostenangebot entsprechend des fortgeschrittenen Planungsstandes unter Beachtung der konkretisierten Standortbedingungen erfolgte mit Wiederaufnahme der Planungen.
Folgende Änderungen waren zu berücksichtigen:
- Längenänderung Verkabelung von 170 m auf 230 m
- Erhöhung des Kabelquerschnitts auf Grund Lasterhöhung von 150 mm² auf 240 mm²
- Konkretisierung der Positionierung des Kabels im Straßenprofil in den Randbereich des Straßenkörpers bedingt Erdstoffaustausch
- Kosten für die Sperrung und verkehrsrechtliche Anforderungen
- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06 - Beiersdorfer Straße III, Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma zu. Für das Grundstück Leibnizweg 13, Flurstück 1769/5 Gem. Grimma wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06 – Beiersdorfer Straße III, Grimma beschlossen:
- Traufständige Stellung des Wohnhauses / Firstrichtung parallel zur Straße
- Geländeaufschüttung bis zu 2,00 m
- Bauantrag zum Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus, Anbau von einer Balkonanlage in der Brückenstraße 4, Flurstück 16 Gem. Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus, Anbau von einer Balkonanlage in der Brückenstraße 4 zu.
Die Stadtverwaltung Grimma ist mit Schreiben vom 18.04.2019 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben.
Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 700.000,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände zum Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses sowie dem Anbau von einer Balkonanlage.
Nach Rücksprache mit dem Planer Herrn Herfurth entfallen die zwei straßenseitig geplanten Gauben im Spitzboden. Laut der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma § 6 Abs. 3 sind diese Gauben, welche einen Abstand von weniger als 1 m
zum First haben, nicht zulässig. Die geänderten Zeichnungen werden von Herrn Herfurth beim Bauaufsichtsamt nachgereicht.
Technischer Ausschuss am 23. Mai 2019 - Sondersitzung
- Errichtung einer Einfriedung in Form einer Mauer sowie einer Stellplatzanlage für Pkw in der Kreuzstraße 28, Flurstück 268 Gemarkung Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung in Form einer Mauer sowie einer Stellplatzanlage für zu.
Technischer Ausschuss vom 6. Mai 2019
- Neue Straßenbeleuchtungsanlagen in der "Gorkistraße" und der Straße "Am Kalkberg"
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gorkistraße und in der Straße am Kalkberg in Grimma durchzuführen. Die Kosten betragen für die Gorkistraße 27.900 Euro und für die Straße Am Kalkberg 34.450 Euro. Die Straßenbeleuchtung wird auf LED-Technik umgestellt.
Die Mitnetz-Strom beabsichtigt in diesem Jahr die Freileitungen in den beiden Straßen durch eine Erdverkabelung zu ersetzen. Da die Straßenbeleuchtungsanlagen derzeit an den Masten der Mitnetz-Strom angebracht sind, ist es erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt 19 Leuchten. Mit der Ingenieurleistung wurde das Ingenieurbüro für Elektroprojektierung Stoppe & Leistner aus Grimma beauftragt.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nimbschener Straße“
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Am Sandberg 18 in Großbardau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Änderung“. Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Die Garage schließt direkt an das Hauptgebäude an, das Dach soll als Attika-Flachdach mit bituminöser Abdichtung ausgeführt werden. Mit der beantragten Abweichung werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wurde solchen Befreiungen bereits schon einmal zugestimmt.
- Bauantrag zum Umbau / Erweiterung und Modernisierung des Wohnhauses in der Frauenstraße 19a
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Frauenstraße 19a in Grimma wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41, Altstadtkern Grimma sowie von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt beschlossen: Geringfügige Abweichung von der festgesetzten Baulinie und geringfügige Abweichung von der historischen Baukante der straßenbegleitenden Bebauung.
Das beantragte Bauvorhaben liegt in den Geltungsbereichen des Bebauungsplans Nr. 41 – Altstadtkern und der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma in der Zone I.
Mit Befreiungsantrag beantragte der Bauherr geringfügig von der festgesetzten Baulinie und von der historischen Baukante der straßenbegleitenden Bebauung abzuweichen. Der neue zweigeschossige Verbinderbau soll im Bereich des vorhandenen Wohnhauses 25 cm von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt errichtet werden. Die vorhandenen Garagen sollen abgerissen werden. Die Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Straße verläuft nicht geradlinig, sondern mit zwei abgewinkelten Grenzpunkten. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes keine Einwände. Die städtebauliche Ordnung bleibt erhalten. Die Anforderungen der Gestaltungssatzung insbesondere an die Gebäudegliederung, an die Fassade und an das Dach werden eingehalten.
- Vergabe von Bauleistungen: Landschaftsbauarbeiten Schulhofausbau der Grundschule Hohnstädt
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Landschaftsbauleistungen im Zuge des Schulhofausbaues an der Grundschule Hohnstädt an die Firma Baugenossenschaft Grimma eG aus Grimma für eine Auftragssumme von 140.376,64 Euro. Die Kostenberechnung des Landschaftsplanungsbüros Christian Köhler lag bei 160.000 Euro. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
Die Sanierung des Schulhofes und der Außenlangen an der Grundschule Hohnstädt können beginnen. Das verschlissene Pflaster wird ersetzt, die Wege erhalten eine neue Befestigung und die Einfriedung wird neugestaltet. Zukünftig verschwinden die Müllcontainer im Außenbereich. Diese werden im Nebengebäude untergebracht. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst. Direkt am Gebäude finden Hochbeete, eine Betonsteinpflasterfläche mit einer Europakarte und Fahrradständer einen Platz. Im Bereich des östlichen Giebels erfolgt die Anpflanzung von Kleingehölz. Im Bereich des Gartens wurde unter Mitwirkung einer Elterninitiative die Zaunanlage straßenseitig im vergangenen Jahr in Teilen instandgesetzt. Weiterführend sind einzelne Spielgeräte im Bereich des Gartens teilweise durch Umsetzungsmaßnahmen von anderen Standorten errichtet wurden. Eine Kletteranlage aus Steinen mit aufliegenden Stämmen wird zurück gebaut. Der Schulgarten wird neu gefasst. Ein Gartenhaus sowie ein Baumhaus sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Arbeiten beginnen im Juli 2019 und sollen zum Jahresende abgeschlossen sein.
- Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks nahe Keesebergweg 1
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Verkauf einer Grundstücksteilfläche des Grundstücks nahe Keesebergweg 1 in Nerchau zu. Der schmale Grundstücksstreifen von etwa 225 Quadratmetern wird zu einem Kaufpreis von 5.625 Euro veräußert. Der Erwerber möchte die bereits genutzte und eingezäunte Teilfläche des kommunalen Grundstücks erwerben. Es handelt sich hierbei um eine Grundstückzusammenlegung der Flächen zur Grundstückskomplettierung.
Technischer Ausschuss vom 25. April 2019 - Sondersitzung
- Errichtung einer Dachgaube in der Brückenstraße 8, Flurstück 40/1 Gemarkung Grimma, Bauherr: Steven Hahn, Grimma, Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag in der Brückenstraße 8, Flurstück 40/1 Gemarkung Grimma zu und es wurde folgende Befreiung von der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen: Gaubenbreite von 4,46 m (anstatt 2,17 m -> 1/3 von 6,50 m), drei Gaubenfenster (§ 6 Abs. 4).
Technischer Ausschuss vom 1. April 2019
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Großbothener Straße"
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 11 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Großbothener Straße“: Überschreitung der Garagen-/Stellplatzfläche für die Errichtung einer Garage. Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Garage zu errichten. Die Fläche zwischen der Garage und dem Wohnhaus soll überdacht werden. Die beantragte Abweichung ist städtebaulich vertretbar und stellt keine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit dar.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nimbschener Straße, 2. Änderung
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück An der Gärtnerei 1 in Großbardau folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Änderung“: Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe von 4,20 m um 0,49 m und
Flachdachausführung des direkt an das Hauptgebäude anschließenden Carports sowie die Errichtung eines Carports mit Flachdach, anschließend an das Hauptgebäude. Im Bebauungsplan wurde eine maximale Zweigeschossigkeit mit einer Traufhöhe von 4,20 m festgesetzt. Das geplante Wohnhaus soll 1,5-geschossig mit einem Satteldach ausgeführt werden. Die Traufhöhe beträgt 4,69 m. Um eine bessere Ausnutzung des Dachgeschosses zu erreichen, soll die Drempelhöhe 1,50 m betragen. Der anschließende Carport soll mit der Flachdachausführung aus optischen Gründen fortgeführt werden. Die beantragten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und stellen keine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit dar.
- Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus in der August-Bebel-Straße 38 in Grimma. Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zu und es werden folgende Befreiungen von der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen: liegendes Dachflächenfenster in der westlichen Dachfläche. Das beantragte Bauvorhaben in der August-Bebel-Straße 38 liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma in der Zone II. Das neu eingebaute Dachliegefenster befindet sich nicht auf der Dachfläche der Straßenfront. Wie in der Umgebungsbebauung bereits mehrfach realisiert, wurde auf der seitlichen Dachfläche ein Dachliegefenster, welchen in seinen Abmessungen kleiner ist als das darunterliegende Fassadenfenster, eingebaut. Das Objekt fügt sich damit harmonisch in die Dachlandschaft der Umgebungsbebauung ein. Die beantragte Abweichung stellt damit nur eine geringfügige Abweichung dar, welche nicht die Grundzüge der Satzung beeinträchtigt und dem Wohl der Allgemeinheit nicht entgegensteht.
Technischer Ausschuss vom 4. März 2019
- Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes: Errichtung eines filigranen Metallzaunes
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Wohngebiet Schaddeler Dreieck“, den Zaun als filigranen Metallzaun auszuführen, für das Grundstück in Großbothen, Wilhelm-Ostwald-Str. 37 zugestimmt wird. Im Bebauungsplan-Gebiet wurde die Grundstückseinfriedung mit Hecken oder Holzzäunen festgelegt. Der bereits eingebaute anthrazitfarbene Metall-Zaun fügt sich in die Umgebung ein und ist städtebaulich vertretbar.
- Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Großbothener Straße"
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 15 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Großbothener Straße“: Überschreitung der Baugrenze sowie der Garagen-/Stellplatzfläche für die Errichtung eines Carports. Der Bauherr beabsichtigt, einen Carport mit Flachdach auf dem Grundstück Großbothener Straße 15 zu errichten. Der Carport soll eine Grundfläche von 42 m² besitzen und an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die nachbarliche Zustimmung zur Grenzbebauung liegt vor.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 13 in Großbardau folgende nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: Bebauung außerhalb der überbaubaren Fläche mit einem Schuppen/ einer Gartenlaube. Die Grundstückseigentümer F haben das Grundstück Großbothener Straße 13 samt Haus und bereits errichtetem Schuppen im Jahr 2004 von den damaligen Bauherren erworben. Der Schuppen, welcher Gegenstand der Beschlussvorlage ist, steht an der südwestlichen Grundstücksgrenze und hat eine Fläche von 8,6 m². Die Grundstückseigentümer führen auf, dass der Standort des Schuppens optimal ist. Aus städtebaulicher Sicht wird dem Antrag zugestimmt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Großbothener Straße 13 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Großbothener Straße“: Abweichung vom Zufahrtsgebot und daraus folgende Abweichung von der Garagen-/Stellplatzfläche. Die Grundstückseigentümer nutzen derzeit die Fläche südlich ihres Wohnhauses als Stellplatz für ihren Wohnwagen zusätzlich zu der Garage auf der nördlichen Seite des Wohnhauses.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nimbschener Straße“
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für die Grundstücke Am Sandberg 37 und 39 in Großbardau folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße“: Errichtung von vier Flachdachgauben. Die Festsetzungen für den betreffenden Bereich) legen ausschließlich Walmdächer mit einer Dachneigung von 25°-35° fest. Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstücken Am Sandberg 37 und 39 ein Zweifamilienhaus zu errichten. Das Haus soll im Bungalowstil mit ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt werden. Es sollen vier Flachdachgauben errichtet werden. Die Dachneigung des Haupthauses beträgt 35°, die der Gauben max. 5°. Alle Abstände und Größenvorgaben werden entsprechend dem Bebauungsplan eingehalten. Lediglich für die Form der Gauben wird ein Antrag auf Befreiung gestellt.
- Bauantrag zum Anbau vier Doppel- und Einzelbalkonanlagen an ein vorhandenes Wohngebäude sowie die Errichtung eines Fahrradschuppens in der Bonhoefferstraße 6 – 14
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Anbau vier Doppel- und Einzel-balkonanlagen an ein vorhandenes Wohngebäude, Errichtung Fahrradschuppen in der Bonhoefferstraße 6 - 14 zu. Die Stadtverwaltung Grimma ist durch das Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihre Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen und zur gesicherten Erschließung des o.g. Bauvorhabens abzugeben.
Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 569.415,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus städtebaulicher Sicht keine Einwände. Die geplante Fassadengestaltung und der Fahrradschuppen wurden z.B. am Westring 34 - 48 bereits umgesetzt.
- Bauantrag zum Neubau Hyundai Autohaus mit PKW-Stellplätzen, Photovoltaik- und Werbeanlage in den Gerichtswiesen 33
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Neubau Hyundai Autohaus mit PKW-Stellplätzen, Photovoltaik- und Werbeanlage in den Gerichtswiesen 33 zu. Für das Grundstück werden folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschlossen: unbegrüntes Flachdach, äußere Fassadengestaltung mit Sandwichfassadenplatten (Metallblech Oberfläche, pulverbeschichtet), Verzicht auf Fassadenbegrünung. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 720.000,00 € bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden. Um dem Wunsch und den Forderungen nach energieeffizientem, regenerativem Bauen nachzukommen, beabsichtigt die Bauherrin das Errichten einer PV-Anlage zur Eigennutzung auf dem Flachdach. Dies ist mit der Ausführung eines Gründaches nicht vereinbar (Unbegrüntes Flachdach). Der Autohersteller hat klare Vorgaben hinsichtlich der äußeren Gestaltung seiner Vertrags-Autohäuser. Diese Corporate Identity bewirkt eine landesweite Wiedererkennung der Markung und ist nicht veränderbar.
Putzfassaden sind hierbei nicht umsetzbar. Da sich die Hauptansichtsseite als Glasfassade präsentiert und nur die abgewandten Fassaden vom Sandwich bestimmt sind, halten wir diese Abweichung für städtebaulich vertretbar (Äußere Fassadengestaltung mit Sandwichfassadenplatten). Eine Fassadenbegrünung ist hierbei nicht enthalten. Diese würde dazu führen, Fassadenteile zu verdecken, die jedoch wahrgenommen und erkannt werden sollen (Verzicht auf Fassadenbegrünung). Als Kompensation (Unbegrüntes Flachdach und Verzicht auf Fassadenbegrünung) beabsichtigt die Bauherrin ca. 200 m² mehr zu begrünen, als gem. B-Plan gefordert.
- Veräußerung einer Teilfläche Am Dorfteich in Kleinbardau
Der Technische Ausschuss beschließt den Verkauf einer Teilfläche der Grundstücke Nahe Am Dorfteich in Kleinbardau mit einer Größe von ca. 272 qm zu einem Kaufpreis von 5.440 Euro.
Der Erwerber möchte die Grundstücksteilflächen im Rahmen einer Grundstücks-komplettierung erwerben. Eine Ausschreibung macht sich aufgrund der Flächenlage nicht erforderlich. Der Bodenrichtwert gemäß Bodenrichtwertkarte beträgt 20 €/qm und wird auch geboten. Die Kosten für Vermessung und Kaufvertrag trägt der Erwerber.
Technischer Ausschuss vom 4. Februar 2019
- Vergabe von Planungsleistungen "Neubau Bushaltestelle und Buswendeschleife mit Parkplatz im Zuge des Neubaus der Oberschule in Böhlen
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für die Maßnahme „Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen (Bushaltestelle/-wendeschleife) mit Nebenanlagen (öffentliche Freifläche mit Stellplätzen) in Böhlen“ an das Planungsbüro DELTA Planungsgesellschaft mbH aus Delitzsch für eine Auftragssumme von 55.641,84 Euro (vorläufige Honorarermittlung). Die Finanzmittel für die Baumaßnahme einschließlich Planungsleistungen sind im Haushaltsplan verankert.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Brandschutztechnische Ertüchtigung Kita "Am Schwanenteich"- Hinterhaus
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Brandschutztechnische Ertüchtigung Kindertagestätte „Am Schwanenteich“ – Hinterhaus. Die Gesamtbausumme betrug 145.745,65 Euro. Die Ertüchtigung umfasste folgende Maßnahmen: Brandschutzverglasung, Brandschutzertüchtigung vorhandener Türen, Brandschutztechnisches Schotten der geschossübergreifenden Rohrdurchführungen, Komplettierung der Brandmeldeanlage gem. Vorschriften, Rauchmelder und Sicherheitsbeleuchtung. Die Stadt Grimma erhielt eine Förderung von 118.500 Euro aus dem Bundes-Programm Investkraft „Brücken in die Zukunft bauen“. Die Eigenmittel von 39.500 Euro trug die Gemeinde.
Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung §Entsorgung von Erdmassen Broner Ring“
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung für die Entsorgung von Erdmassen am Broner Ring. Die Kosten betrugen 129.459,45 Euro. Die fachgerechte Entsorgung der Erde wurde im Oktober 2018 durchgeführt, diese wurde vom Büro Pietzsch & Partner Umweltservice aus Markleeberg kontrolliert.
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks nahe Oberwerder
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks am Oberwerder mit einer Größe von ca. 137 qm zu einem Kaufpreis von 2.740 Euro. Der Erwerber kaufte das Grundstück im Rahmen einer Grundstückskomplettierung, um das Grundstück als Parkplatzfläche für seinen Gewerbebetrieb nutzen. Eine Ausschreibung machte sich aufgrund der Flächenlage nicht erforderlich. Der Bodenrichtwert beträgt 20 Euro/qm. Die Kosten für Vermessung und Kaufvertrag trägt der Erwerber.
Technischer Ausschuss vom 3. September 2018
Vergaben von Bauleistungen: Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V.; Sanierung ehemalige Roggenmühle
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Sanitärinstallationen an die Firma Tempotherm GmbH aus Bennewitz für eine Auftragssumme von 100.913,56 Euro (brutto).
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Leistungen Fenster und Außentüren an die Firma Tischlerei Michael Müller aus Burgstädt für eine Auftragssumme von 104.397,75 Euro (brutto).
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Heizungsinstallationen an die Firma Schuricht & Kurth GmbH aus Grimma für eine Auftragssumme von 99.663,22 Euro (brutto).
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Trockenbauarbeiten an die Firma RD Bauservice - Robert Dzillack aus Thallwitz für eine Auftragssumme von 131.979,58 Euro (brutto).
Vergaben von Bauleistungen: Ersatzneubau Sportstätten Grimma, Lausicker Straße
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Trockenbauarbeiten an die Firma Elch Trockenbau GmbH aus Leipzig für eine Auftragssumme von 58.986,31 Euro (brutto).
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Fliesenlegerarbeiten an die Firma Bert Hofmann GmbH aus Döbeln für eine Auftragssumme von 54.599,47 Euro (brutto).
Entsorgung von Erdmassen
- Der Technische Ausschuss beschloss die Entsorgung Erdmassen am Broner Ring an die Firma WEV GmbH aus Großpösna für eine Auftragssumme von 148.631 Euro (brutto).
Planungsleistungen Neubau Feuerwehr Zschoppach
- Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistung im Zuge des Neubaus Feuerwehr Zschoppach an das Planungsbüro Weidemüller aus Wurzen für eine vorläufige Honorarermittlung von 82.202,33 Euro (brutto). Die Feuerwehr Zschoppach soll in den nächsten Jahren neu gebaut werden. Es erfolgte eine Angebotsabfrage im freihändigen Verfahren. Die Angebote wurden hinsichtlich Honorar, Referenzen und Versicherung geprüft und ausgewertet. Das Büro Weidemüller bearbeitete bereits mehrfach ähnliche Objekte. Geplant ist eine phasenweise Beauftragung. Das Büro Weidemüller unterbreitete in der Gesamtbetrachtung der Auswertung das wirtschaftlichste Angebot.
Malermäßige Instandsetzung der Treppenhäuser im Gymnasium St. Augustin
- Der Technische Ausschuss beschloss, vorbehaltlich der Beschlussfassung des nächsten Verwaltungsausschuss zur Annahme der Spende des Augustinervereins, die Ausführung von Malerarbeiten in den Treppenhäusern im Klosterstraßenflügel des Gymnasiums St. Augustin. Auf Grund von starken Durchfeuchtungen durch defekte Regenentwässerungsleitungen an der Fassade im Bereich der Treppenhäuser, ist es zu starken Schäden an den Innenwandflächen der betreffenden Außenwände gekommen. Salzausblühungen am Mauerwerk sowie Farbabplatzungen sind die Folge. Im Rahmen der Konservierung und Sanierung der Fassade in Teilbereichen sind die defekten Regenentwässerungsleitungen erneuert worden. Abschließend ist die malermäßige Instandsetzung der Treppenhäuser vorgesehen. Im Internatsbereich sind in ausgewählten Bereichen Renovierungsanstriche erforderlich und in der geplanten Maßnahme mit vorgesehen. Aus der Kostenberechnung vom Architektur + Statikbüro Beyer – Lätzsch aus Grimma ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 49.950 Euro. Stimmt der Verwaltungsausschuss zu, trägt der Augustinerverein die Kosten.
Verkauf einer Teilfläche am Sportplatz Kleinbardau
- Der Technische Ausschuss stimmte dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 304/1 in Kleinbardau nahe dem Sportplatz mit einer Fläche von 154 Quadratmetern zu. Der Kaufpreis beträgt 3.080 Euro. Der Erwerber nutzt die Fläche. Es handelt sich hier um eine Komplettierung zum vorhandenen Grundstück. Eine Flächenbereinigung auch unter Beachtung von baulichen Abstandsflächen ist angestrebt.
Es informierte zu allen Beschlüssen Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt. Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich des widerspruchslosen Ablaufs der Einspruchsfrist gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss vom 12. Oktober 2020
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 250,00 Euro für die Feuerwehr Kössern.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spende wurden unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden im Rahmen der Corona-Krise
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 120,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden mit dem Verwendungszweck „Coronakrise-Gewerbe“ wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 7.157,99 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 32,98 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme einer Geldspende für die Restaurierung von Bänken
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Geldspende für die Restaurierung von Bänken im Seumepark in Höhe von 200,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendung wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Vergabe einer Leistung: Winterdienst 2020/2021 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe einer Leistung: Winterdienst 2020/2021 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen an die Firmen
Fuhrbetrieb Harry Lehne, Grimma
Wilhelm & Co Straßen- und Wegebau GmbH, Mutzschen
Reinmut Jassmann, Nimbschen
Dienstleistungs- und Handelsbetrieb Schicketanz GbR, Fremdiswalde
Ragewitzer Agrarproduktion GmbH & Co, Pöhsig
Agrarproduktion Leipnitz GmbH, Leipnitz
Döbold Baustoff- & Rekultivierungs GmbH, Großbothen
Erdbau J. Kießlich, Kleinbothen
Der Leistungsumfang wurde an zehn Firmen aus der Region, welche Winterdienstleistungen durchführen können, verschickt. Nach Prüfung von acht eingegangenen Angebotspreisen wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Vergabe an die o. g. Firmen vorzunehmen.
Verwaltungsausschuss vom 14. September 2020
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von Bänken
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von elf Bänken in Höhe von 2.981,00 Euro.
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 614,90 Euro.
- Annahme von Spenden für die Förderung der Unfallverhütung und der Allgemeinheit in Kleinbardau
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 2.300,00 Euro für die Förderung der Unfallverhütung und der Allgemeinheit in Kleinbardau.
- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte in Vertretung Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 929,80 Euro sowie eine Sachspende im Wert von 47,01 Euro.
- Beschluss zur Bereitstellung von Mitteln für die Gebäudeversicherungen
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Bereitstellung von 23.000 Euro für Gebäudeversicherungen.
Einhergehend mit Neubau und Sanierung städtischer Bauten wurde schrittweise auch die Versicherungshöhe angepasst. Da der OKV als Kommunalversicherer in der Regel bei Veränderungen nachrangig die Policen ausfertigt, war bei der Planung des Haushaltes die Höhe der Änderungen nicht bekannt. Für die kommenden Jahre ist die Veränderung im Finanzplan angemeldet. Ein ausreichender Deckungsschutz ist bei den zunehmenden klimatischen Wetterunbilden (Sturm/Hagel) unabdingbar.
Verwaltungsausschuss vom 18. Mai 2020
- Annahme von Spenden
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin des Amtes für Finanzen.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer zweckgebundenen Spende in Höhe von 1.500 Euro. Die Spende der Stadtwerke Grimma GmbH mit dem Verwendungszweck „Bewältigung Corona-Krise“ wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses bereits angenommen.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Geldspende für die Materialkosten von drei Bänken in Höhe von 813 Euro von der REWE Florian Schill OHG.
Laut Sächsischer Gemeindeordnung ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Anschaffung eines Schmalspurtraktors für den Bauhof
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertretende Amtsleiterin Tiefbauamt.
Die Vergabe zur Lieferung eines Schmalspurtraktors erfolgte an die Firma BayWA AG Technik Wurzen für eine Auftragssumme von 64.855 Euro.
Die Ersatzanschaffung wurde ausgeschrieben. Die Kostenberechnung belief sich auf 70.000 Euro. Das Vorgängermodell aus dem Jahr 1997 war verschlissen und nicht mehr funktionstüchtig.
Verwaltungsausschuss vom 20. April 2020
Grimma. Die Stadträte im Verwaltungsausschuss beschlossen in der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2020 die Annahme von Spenden:
- 100 Euro für die Jugendfeuerwehr Fremdiswalde
- 813 Euro für das Material zur Herstellung von drei Bänken
- 522,89 Euro Sachspende für den Einbau eines Rollos am Kassenhaus des Husarensportparks
- 050 Euro zur Bewältigung der Corona-Krise.
Zudem informierte Oberbürgermeister Matthias Berger über eine Vergabeentscheidung zur Lieferung eines Frontauslegermähgerätes für den Bauhof der Stadt Grimma. Die Firma BayWA AG Technik Wurzen erhielt den Zuschlag in Höhe von 52.955 Euro.
Verwaltungsausschuss vom 16. März 2020
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden für die Feuerwehr Mutzschen in Höhe von 892,50 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1700,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 1213,35 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von jeweils einer Bank
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Materialkosten für vier Bänke in Höhe von 1084,00 Euro, die vom Bauhof Grimma hergestellt werden.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Verwaltungsausschuss vom 10. Februar 2020
- Annahme einer Geldspende für die Restaurierung von Bänken
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Kultur, Soziales im Auftrag von Tiefbauamtsleiter Dirk Hahmann.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Geldspende für die Restaurierung von Bänken durch den Bauhof Grimma in Höhe von 300,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Kultur, Soziales.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von 50,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 868,03 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt 2019
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 4.638,63 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
Verwaltungsausschuss vom 13. Januar 2020
- Annahme von Spenden - Sachspende für das Gymnasium St. Augustin, Klosterstr. 1, 04668 Grimma - TO: Sanierung/Restaurierung Kunstraum/Zeichensaal (Raum 2.54)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme einer Sachspende in Höhe von 57.400 Euro zur Realisierung der Sanierung/Restaurierung des Kunstraum/Zeichensaal (Raum 2.54).
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 2 Ziffer 10 obliegt dem Verwaltungsausschuss der Beschluss zur Annahme von Zuwendungen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 5.492,32 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 776,95 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 50,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Spenden für die Förderung der Unfallverhütung und der Allgemeinheit in Kleinbardau
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 550,00 Euro für die Förderung der Unfallverhütung und der Allgemeinheit in Kleinbardau.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Vergabeentscheidung über Glasreinigung für die Verwaltungs- und Kulturgebäude der Stadtverwaltung Grimma für Los 1-6
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe der Glasreinigung für die Verwaltungs- und Kulturgebäude der Stadtverwaltung Grimma für 48 Monate unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. § 8 SächsVergabeG an die Firma: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co.KG, Cottaer Straße 2-4, 01159 Dresden.
Verwaltungsausschuss vom 2. Dezember 2019
Annahme von Spenden
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von jeweils
- 639,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 274,42 Euro für das Kinderreitfest, das Museum Göschenhaus sowie für Kindertagestätten der Stadt Grimma
- 670 Euro für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigesystems für den Standort Kleinbardau.
- 236,65 Euro für die Gemeindejugendfeuerwehr
- 542 Euro für Materialkosten zum Bau von zwei „Grimma-Bänken“
- 825 Euro für den Weihnachtsmarkt Grimma 2019
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehren der Stadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 20.745,66 Euro für die Beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehren der Stadt Grimma. Die Finanzierung erfolgt aus eingesparten Mitteln der Maßnahme „Anschaffung/Umrüstung von Atemschutztechnik“. Die Mittel teilen sich in Fördermittel in Höhe von 15.559,25 Euro und Eigenmittel in Höhe von 5.186,41 Euro auf.
Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen kann bei Verträgen, eine Nachbestellung ausgelöst werden, wenn 20 Prozent der Vertragssumme nicht überstiegen werden. Die zusätzlich beauftragten Bekleidungssätze der Kameraden liegen in diesem Bereich. Dadurch ist es möglich, alle Kameraden der Feuerwehren einheitlich einzukleiden und dies zum gleichen Betrag bei gleichbleibender Förderung. Eine erneute Ausschreibung der restlichen Bekleidung hätte zu höheren Kosten, zu einem anderen Hersteller und zur einer niedrigeren Förderung führen können.
Verwaltungsausschuss vom 4. November 2019
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte die Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 500 Euro von der Kloster Nimbschen Hotel und Event GmbH für die Jugendfeuerwehr Grimma.
- Annahme von Zuwendungen für das Stadtarchiv
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Sachspenden für das Stadtarchiv.
Der Spender hat sehr eng mit der Leiterin des Göschenhauses Frau Sturm-Franke zusammengearbeitet und einen erheblichen Bestand an Unterlagen zusammengetragen. Sein Wunsch ist die Scherung der Materialien außerhalb des Göschenhauses.
Eine geldwerte Schätzung ist nicht möglich. Die Unterlagen sind im Einzelnen noch zu sichten und auf ihre archivalische Bedeutung zu bewerten.
- Annahme von Zuwendungen für das Stadtarchiv
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von 200 Euro für das 30jährige Jubiläum des Jugendclub Bunker sowie Sachspenden im Wert von 541,93 Euro für das Kinderreitfest.
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von Bänken
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 1.976,00 Euro für die Anfertigung neuer Grimma-Bänke.
- Vergabe einer Leistung: Winterdienst 2019/2020 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe der Leistung: Winterdienst 2019/2020 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen an neun Firmen aus der Region.
Verwaltungsausschuss vom 17. Juni 2019
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 750,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Grimma.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von jeweils einer Bank
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von drei Bänken in Höhe von 813,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
Drei Personen spendeten 271,00 Euro für die Materialkosten jeweils einer Bank, welche vom Bauhof Grimma hergestellt wurden.
- Annahme von Spenden für den Kindertag 2019
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden für den Kindertag am 2.6.2019 in Höhe von insgesamt 190,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden mit dem Verwendungszweck „Kindertag 2019“ wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 5.490,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen für das Grimmaer Kinderreitsfest, das Göschenhaus sowie die Pflege des Grabes von Renate Sturm-Franke.
Verwaltungsausschuss vom 13. Mai 2019
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 500,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spenden wurden angenommen für die Jugendfeuerwehr Grimma.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.318,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 50,00 Euro.
Die Spenden gingen ein für das Kinderreitfest, das Grab von Renate Sturm-Franke, die Kita „Sonnenschein“ in Cannewitz, die Kita „Abenteuerland“ in Fremdiswalde sowie die Grundschule Mutzschen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der "Gorkistraße" in Grimma
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Finanzierung des Neubaus der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gorkistraße in Grimma in Höhe von 27.900,00 Euro.
Die Mitnetz-Strom beabsichtigt im Jahr 2019 alle Freileitungen in der Gorkistraße durch eine Erdverkabelung zu ersetzen. Da die Straßenbeleuchtungsanlage z.Z. an den Masten der Mitnetz-Strom angebracht ist, ist es erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Vorgesehen ist die Errichtung von acht Leuchten.
Mit der Ingenieurleistung wurde das Ingenieurbüro für Elektroprojektierung Stoppe & Leistner aus Grimma beauftragt.
- Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße "Am Kalkberg" in Grimma
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Finanzierung des Neubaus der Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße „Am Kalkberg“ in Grimma in Höhe von 34.450,00 Euro.
Die Mitnetz-Strom beabsichtigt im Jahr 2019 alle Freileitungen in der Straße „Am Kalkberg“ durch eine Erdverkabelung zu ersetzen. Da die Straßenbeleuchtungsanlage z.Z. an den Masten der Mitnetz-Strom angebracht ist, ist es erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Vorgesehen ist die Errichtung von elf Leuchten.
Mit der Ingenieurleistung wurde das Ingenieurbüro für Elektroprojektierung Stoppe & Leistner aus Grimma beauftragt.
- Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Änderung der Bahnunterführung Husarenstraße Grimma"
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 27.500 Euro für das Bauvorhaben „Änderung Bahnunterführung Husarenstraße Grimma“.
Die DB AG beabsichtigt den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Husarenstraße im Jahr 2025 durchzuführen. Auf der Grundlage der Planungsvereinbarung zwischen der DB AG und der Stadt Grimma ist eine Straßenplanung (Aufweitungsverlangen der Durchfahrtsbreite des Tunnels durch die Stadt), welche durch die Stadt Grimma beauftragt werden muss, notwendig.
Entsprechend des langen Planungsvorlaufes für die Gesamtmaßnahme ist eine Beauftragung der Ingenieurleistung für die Straßenplanung kurzfristig zu realisieren.
Verwaltungsausschuss vom 11. März 2019
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.365,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 200,00 Euro. Die Zuwendungen kommen der Kita „Schmetterling“, der Kita „Tausendfüssler“, der Kita „Zwergenland“ Grimma, der Kita „Spatzennest“ sowie dem Gram von reante Sturm-Franke zugute.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 250,00 Euro für die Jugendfeuerwehren Grimma und Fremdiswalde.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Angebot der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH i. H. von 68.782,00 Euro zur Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplanes Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Verwaltungsausschuss stimmte dem Angebot der VCDB Verkehrs-Consult Dresden-Berlin GmbH in Höhe von 68.782,00 Euro zur Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Grimma einschließlich der Ortsteile zu.
Für zentrale Teile der Stadt Grimma gibt es ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Darüber hinaus sind sowohl konkrete Vorhaben (Gestaltung Bahnhofsvorplatz/ -umfeld, Ansiedlung von Gewerbe im Gewerbegebiet
Nord III, Weiterentwicklung Umgehungsstraße etc.) als auch übergeordnete Planungsdokumente (Regionalplan, Nahverkehrsplan etc.) maßgebend für die Entwicklung der Stadt Grimma und damit auch für die Entwicklung der
Verkehrsströme und Mobilitätsbedürfnisse. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan wird eine Gesamtstrategie erarbeitet, wie der Verkehr in den nächsten Jahren entwickelt werden soll. Dabei geht es nicht nur um den fließenden Kfz-Verkehr, sondern auch um den ruhenden Verkehr, den Fußgängerverkehr, Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr.
Die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgt über den Zeitraum von 2 Jahren. Im Angebot sind zwei Bürgerbeteiligungen enthalten.
Verwaltungsausschuss vom 11. Februar 2019
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr Mutzschen
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 693,77 Euro als Sachspende für die Feuerwehr Mutzschen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Sachspenden im Wert von insgesamt 2.439,83 Euro.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Sachspenden im Gesamtwert von 2.981,64 Euro für die Kita „Zwergenland“ Mutzschen, die Kita „Schmetterling“, die Grundschule „Wilhelm Ostwald“ sowie den Hort „Parkgeister“ Mutzschen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Vergabe Ausstattung Möblierung für den Ersatzneubau des Kindergartens „Parthenzwerge“ in Großbardau
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe der Möblierung für den Ersatzneubau des Kindergartens „Parthenzwerge“ in Großbardau unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. §8 SächsVergabeG an die Firma Wehrfritz GmbH, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach zu einer Angebotssumme in Höhe von 82.377,45 Euro.
Verwaltungsausschuss vom 14. Januar 2019
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 3.169,98 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
Spenden wurden angenommen für die Feuerwehren Döben, Grimma, Nerchau sowie die Jugendfeuerwehr.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden für den Weihnachtsmarkt 2018 in Höhe von insgesamt 1.475,00 Euro.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 252,20 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 916,30 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen für das Kinderreitfest, das Göschenhaus sowie die 800-Jahrfeier Großbardau.
- Annahme einer Spende für das Tierheim Schkortitz
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.500,00 Euro für das Tierheim Schkortitz, Marthaweg 41, 04668 Grimma. Die Finanzmittel werden für bauliche Verbesserungen im Bereich der Tierunterkünfte eingesetzt.
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 2 Ziffer 10 obliegt dem Verwaltungsausschuss der Beschluss zur Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen.
Verwaltungsausschuss vom 12. November 2018
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden für die Gemeindejugendfeuerwehr in Höhe von 252,60 Euro. Die Spender sind Privatpersonen und die Sparkasse Muldental.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Finanzen.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.850,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 3.811,75 Euro. Die Spenden gingen ein für das Kinderreitfest, den Triathlon, das Dorffest Kössern, die Kita „Sonnenschein“, Kita „Sprungbrett“, Kita „Kleine Strolche“, Kita „Zwergenland“ Grimma, Kita „Bienenhaus“, Kita „Gans schön fit“ sowie die Horte Großbothen und „Parkgeister“ Mutzschen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.660,00 Euro für den Grimmaer Weihnachtsmarkt.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bauliche Unterhaltung
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 39.500,00 Euro. Für die Unterhaltungsmaßnahmen der baulichen Anlagen sind die Finanzmittel innerhalb eines Deckungskreises verfügbar. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität bei der Realisierung unvorhersehbarer notwendiger Leistungen. Durch ein erhöhtes Aufkommen der unvorhersehbaren Leistungen in Folge von Sturmschäden und sonstiger Versicherungsschäden ist jedoch das Budget des Deckungskreises erschöpft und die Antragstellung auf zusätzliche Finanzmittel notwendig.
- Mehraufwand für die Maßnahme "Naturnahe Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wagelwitz"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Grimma bewilligte für das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Aufwand in Höhe von 35.716,22 Euro für die Maßnahme "Naturnahe Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wagelwitz". Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerträgen in gleicher Höhe für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme.
Grundlage für die Mehreinnahme ist der 3. Vertrag zur Realisierung von Kompensationsmaßnahmen zwischen der Stadt Grimma und der Windfarm Mutzschen Nord GmbH, welcher am 23.11.2017 im Stadtrat beschlossen wurde. Für die Ausgleichsmaßnahme Mutzschener Wasser sind 2018 insgesamt 80.800,00 Euro eingegangen. Geplant waren 45.100,00 Euro. Das sind Mehreinnahmen von 35.716,22 Euro. Die genannte Summe der Mehreinnahmen soll als Mehrausgaben für die Unterhaltung des Mutzschener Wasser verwendet werden.
Verwaltungsausschuss vom 10. September 2018
- Annahme von Spenden
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 1.615,71 Euro für die Jugendarbeit der Grimmaer Feuerwehren.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen von insgesamt 6.081 Euro für die Ausgestaltung der Dorffeste Kössern und Böhlen, das Kinderreitfest Grimma sowie für das Gymnasium St. Augustin. Die Kindertagesstätte in Beiersdorf wurde mit einer Materialspende für den Aufbau eines Spielhügels im Wert von 1.258,84 Euro bedacht.
- Annahme einer Geldspende für das Gymnasium St. Augustin – Umwidmung
Es informierte Ute Hoppe, Hochbauamtsleiterin.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Umwidmung einer zweckgebundenen Geldspende vom Augustiner-Verein e.V. in Höhe von 50.000 Euro aus dem Jahr 2017 zur Realisierung von Maßnahmen zur malermäßigen Instandsetzung der Treppenhäuser im Klosterstraßenflügel und diverse Anschlussbereiche im Internatsflügel.
Ursprünglich waren die Spendengelder für die Sanierung der Fassade geplant. Da die Finanzierung der Fassadensanierung zu 100 Prozent aus dem Programm „Städtebauliche Erneuerung“ (SEP) erfolgt, werden sie nach Abstimmung mit dem Augustiner Verein e.V. für Malerarbeiten verwendet.
Auf Grund von Salzausblühungen am Mauerwerk sowie Farbabplatzungen in den beiden Treppenhäusern sind die Malerleistungen notwendig. Der Baubeschluss wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 3. September 2018 gefasst.
Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung sind Spendenannahmen durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.