- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 750,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Grimma.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von jeweils einer Bank
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von drei Bänken in Höhe von 813,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
Drei Personen spendeten 271,00 Euro für die Materialkosten jeweils einer Bank, welche vom Bauhof Grimma hergestellt wurden.
- Annahme von Spenden für den Kindertag 2019
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden für den Kindertag am 2.6.2019 in Höhe von insgesamt 190,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden mit dem Verwendungszweck „Kindertag 2019“ wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 5.490,00 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen für das Grimmaer Kinderreitsfest, das Göschenhaus sowie die Pflege des Grabes von Renate Sturm-Franke.