- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Beigeordnete Ute Kabitzsch.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden für die Feuerwehr Mutzschen in Höhe von 892,50 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1700,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 1213,35 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Geldspenden für die Materialkosten von jeweils einer Bank
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Materialkosten für vier Bänke in Höhe von 1084,00 Euro, die vom Bauhof Grimma hergestellt werden.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.