- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 3.169,98 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
Spenden wurden angenommen für die Feuerwehren Döben, Grimma, Nerchau sowie die Jugendfeuerwehr.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden für den Weihnachtsmarkt 2018 in Höhe von insgesamt 1.475,00 Euro.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 252,20 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 916,30 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen für das Kinderreitfest, das Göschenhaus sowie die 800-Jahrfeier Großbardau.
- Annahme einer Spende für das Tierheim Schkortitz
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.500,00 Euro für das Tierheim Schkortitz, Marthaweg 41, 04668 Grimma. Die Finanzmittel werden für bauliche Verbesserungen im Bereich der Tierunterkünfte eingesetzt.
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 2 Ziffer 10 obliegt dem Verwaltungsausschuss der Beschluss zur Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen.