- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden für die Gemeindejugendfeuerwehr in Höhe von 252,60 Euro. Die Spender sind Privatpersonen und die Sparkasse Muldental.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Finanzen.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.850,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 3.811,75 Euro. Die Spenden gingen ein für das Kinderreitfest, den Triathlon, das Dorffest Kössern, die Kita „Sonnenschein“, Kita „Sprungbrett“, Kita „Kleine Strolche“, Kita „Zwergenland“ Grimma, Kita „Bienenhaus“, Kita „Gans schön fit“ sowie die Horte Großbothen und „Parkgeister“ Mutzschen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.660,00 Euro für den Grimmaer Weihnachtsmarkt.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bauliche Unterhaltung
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 39.500,00 Euro. Für die Unterhaltungsmaßnahmen der baulichen Anlagen sind die Finanzmittel innerhalb eines Deckungskreises verfügbar. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität bei der Realisierung unvorhersehbarer notwendiger Leistungen. Durch ein erhöhtes Aufkommen der unvorhersehbaren Leistungen in Folge von Sturmschäden und sonstiger Versicherungsschäden ist jedoch das Budget des Deckungskreises erschöpft und die Antragstellung auf zusätzliche Finanzmittel notwendig.
- Mehraufwand für die Maßnahme "Naturnahe Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wagelwitz"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Grimma bewilligte für das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Aufwand in Höhe von 35.716,22 Euro für die Maßnahme "Naturnahe Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wagelwitz". Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerträgen in gleicher Höhe für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme.
Grundlage für die Mehreinnahme ist der 3. Vertrag zur Realisierung von Kompensationsmaßnahmen zwischen der Stadt Grimma und der Windfarm Mutzschen Nord GmbH, welcher am 23.11.2017 im Stadtrat beschlossen wurde. Für die Ausgleichsmaßnahme Mutzschener Wasser sind 2018 insgesamt 80.800,00 Euro eingegangen. Geplant waren 45.100,00 Euro. Das sind Mehreinnahmen von 35.716,22 Euro. Die genannte Summe der Mehreinnahmen soll als Mehrausgaben für die Unterhaltung des Mutzschener Wasser verwendet werden.