- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schulen, Soziales, Kultur
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.365,00 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 200,00 Euro. Die Zuwendungen kommen der Kita „Schmetterling“, der Kita „Tausendfüssler“, der Kita „Zwergenland“ Grimma, der Kita „Spatzennest“ sowie dem Gram von reante Sturm-Franke zugute.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen
- Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 250,00 Euro für die Jugendfeuerwehren Grimma und Fremdiswalde.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme der Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden.
- Angebot der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH i. H. von 68.782,00 Euro zur Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplanes Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Verwaltungsausschuss stimmte dem Angebot der VCDB Verkehrs-Consult Dresden-Berlin GmbH in Höhe von 68.782,00 Euro zur Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplanes für die Stadt Grimma einschließlich der Ortsteile zu.
Für zentrale Teile der Stadt Grimma gibt es ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Darüber hinaus sind sowohl konkrete Vorhaben (Gestaltung Bahnhofsvorplatz/ -umfeld, Ansiedlung von Gewerbe im Gewerbegebiet
Nord III, Weiterentwicklung Umgehungsstraße etc.) als auch übergeordnete Planungsdokumente (Regionalplan, Nahverkehrsplan etc.) maßgebend für die Entwicklung der Stadt Grimma und damit auch für die Entwicklung der
Verkehrsströme und Mobilitätsbedürfnisse. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan wird eine Gesamtstrategie erarbeitet, wie der Verkehr in den nächsten Jahren entwickelt werden soll. Dabei geht es nicht nur um den fließenden Kfz-Verkehr, sondern auch um den ruhenden Verkehr, den Fußgängerverkehr, Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr.
Die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgt über den Zeitraum von 2 Jahren. Im Angebot sind zwei Bürgerbeteiligungen enthalten.