- Neue Straßenbeleuchtungsanlagen in der "Gorkistraße" und der Straße "Am Kalkberg"
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gorkistraße und in der Straße am Kalkberg in Grimma durchzuführen. Die Kosten betragen für die Gorkistraße 27.900 Euro und für die Straße Am Kalkberg 34.450 Euro. Die Straßenbeleuchtung wird auf LED-Technik umgestellt.
Die Mitnetz-Strom beabsichtigt in diesem Jahr die Freileitungen in den beiden Straßen durch eine Erdverkabelung zu ersetzen. Da die Straßenbeleuchtungsanlagen derzeit an den Masten der Mitnetz-Strom angebracht sind, ist es erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt 19 Leuchten. Mit der Ingenieurleistung wurde das Ingenieurbüro für Elektroprojektierung Stoppe & Leistner aus Grimma beauftragt.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nimbschener Straße“
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück Am Sandberg 18 in Großbardau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Änderung“. Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Die Garage schließt direkt an das Hauptgebäude an, das Dach soll als Attika-Flachdach mit bituminöser Abdichtung ausgeführt werden. Mit der beantragten Abweichung werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wurde solchen Befreiungen bereits schon einmal zugestimmt.
- Bauantrag zum Umbau / Erweiterung und Modernisierung des Wohnhauses in der Frauenstraße 19a
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Frauenstraße 19a in Grimma wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41, Altstadtkern Grimma sowie von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt beschlossen: Geringfügige Abweichung von der festgesetzten Baulinie und geringfügige Abweichung von der historischen Baukante der straßenbegleitenden Bebauung.
Das beantragte Bauvorhaben liegt in den Geltungsbereichen des Bebauungsplans Nr. 41 – Altstadtkern und der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma in der Zone I.
Mit Befreiungsantrag beantragte der Bauherr geringfügig von der festgesetzten Baulinie und von der historischen Baukante der straßenbegleitenden Bebauung abzuweichen. Der neue zweigeschossige Verbinderbau soll im Bereich des vorhandenen Wohnhauses 25 cm von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt errichtet werden. Die vorhandenen Garagen sollen abgerissen werden. Die Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Straße verläuft nicht geradlinig, sondern mit zwei abgewinkelten Grenzpunkten. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen gibt es aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes keine Einwände. Die städtebauliche Ordnung bleibt erhalten. Die Anforderungen der Gestaltungssatzung insbesondere an die Gebäudegliederung, an die Fassade und an das Dach werden eingehalten.
- Vergabe von Bauleistungen: Landschaftsbauarbeiten Schulhofausbau der Grundschule Hohnstädt
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Landschaftsbauleistungen im Zuge des Schulhofausbaues an der Grundschule Hohnstädt an die Firma Baugenossenschaft Grimma eG aus Grimma für eine Auftragssumme von 140.376,64 Euro. Die Kostenberechnung des Landschaftsplanungsbüros Christian Köhler lag bei 160.000 Euro. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
Die Sanierung des Schulhofes und der Außenlangen an der Grundschule Hohnstädt können beginnen. Das verschlissene Pflaster wird ersetzt, die Wege erhalten eine neue Befestigung und die Einfriedung wird neugestaltet. Zukünftig verschwinden die Müllcontainer im Außenbereich. Diese werden im Nebengebäude untergebracht. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst. Direkt am Gebäude finden Hochbeete, eine Betonsteinpflasterfläche mit einer Europakarte und Fahrradständer einen Platz. Im Bereich des östlichen Giebels erfolgt die Anpflanzung von Kleingehölz. Im Bereich des Gartens wurde unter Mitwirkung einer Elterninitiative die Zaunanlage straßenseitig im vergangenen Jahr in Teilen instandgesetzt. Weiterführend sind einzelne Spielgeräte im Bereich des Gartens teilweise durch Umsetzungsmaßnahmen von anderen Standorten errichtet wurden. Eine Kletteranlage aus Steinen mit aufliegenden Stämmen wird zurück gebaut. Der Schulgarten wird neu gefasst. Ein Gartenhaus sowie ein Baumhaus sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Arbeiten beginnen im Juli 2019 und sollen zum Jahresende abgeschlossen sein.
- Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks nahe Keesebergweg 1
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Verkauf einer Grundstücksteilfläche des Grundstücks nahe Keesebergweg 1 in Nerchau zu. Der schmale Grundstücksstreifen von etwa 225 Quadratmetern wird zu einem Kaufpreis von 5.625 Euro veräußert. Der Erwerber möchte die bereits genutzte und eingezäunte Teilfläche des kommunalen Grundstücks erwerben. Es handelt sich hierbei um eine Grundstückzusammenlegung der Flächen zur Grundstückskomplettierung.