- Vergabe von Gerüstbauarbeiten im Zuge des Ersatzneubaus der Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Hochbauamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Gerüstbauleistungen im Zuge des Ersatzneubaus der Oberschule Böhlen an die Firma XERVON GmbH aus Köln für eine Auftragssumme von 62.200 Euro. Die Kostenberechnung der Planungsfirma S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei rund 71.000 Euro. Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Es gingen neun Angebote ein. Das Angebot der Firma XERVON GmbH ist nach Auswertung der einzelnen Wertungsstufen das wirtschaftlichste Angebot.
- Erweiterung Bauvorhaben „Generationenwohnen“ in Großbothen
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Für das Grundstück Colditzer Landstraße 30 in Großbothen wurde im September 2019 der Beschluss zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und der Wiederaufbau einer angrenzenden Ruine gefasst. Nunmehr erfolgte im Februar 2020 erneut ein Antrag auf Vorbescheid, dessen Planung nochmals durch drei Reihenhäuser zu je drei Wohneinheiten erweitert wurde. Diese sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da sie im Außenbereich angeordnet sind.
Der Technische Ausschuss beschloss, dass das Einvernehmen der Gemeinde zum erweiterten Bauvorhaben gemäß Bauvoranfrage nicht erteilt wird.
- Antrag auf sonstige Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mutzschen"
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Der Technische Ausschuss beschließt, dass dem Antrag auf sonstige Abweichung vom Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mutzschen“, aktuell gültig in der Fassung der 3. Änderung, die abschnittsweise Überschreitung der Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung durch eine ungebundene Deckschicht und Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung für die Freilagerfläche zugestimmt wird.
Im Gewerbegebiet Mutzschen soll eine Freilagerfläche zur Lagerung von nicht gefahrstoffbelasteten Großwerkzeugen und Hebemitteln hergestellt werden. Die Nutzung steht im Zusammenhang mit dem Grundstück Zum Storchennest 5 und den umliegenden Flurstücken, wo sich die Firmen DB Schenker und Vestas Deutschland GmbH befinden. Die beantragte abschnittsweise Überschreitung der Baugrenzen und die Überschreitung der Grundflächenzahl sind städtebaulich vertretbar. Die Flächen werden als ungebundene Deckschicht ausgeführt.
- Antrag auf Teilbeklebung der Geschäftsfenster in der Hohnstädter Straße
Es informierte Janine Wolff, Stadtentwicklungsamtsleiterin.
Für das Grundstück Hohnstädter Straße 21 wurde eine Teilbeklebung der Geschäftsfenster mit Fensterfolie und Folienschrift beantragt. Der Technische Ausschuss stimmte der Lockerung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma zu.
Für das Geschäft Barber Shop Grimma in der Hohnstädter Straße 21 in Grimma liegt ein Antrag auf Anbringung von Werbeanlagen samt Wandbemalung, Werbeausleger, Fensterfolie mit Schrift vor. Nach Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma ist ein Abkleben von Fenstern unzulässig. Da die Folienbeklebung (Folie 30 cm hoch mit weißer Schrift, milchige Folie 5 cm hoch und ein Logo ca. 36 cm Durchmesser in den Geschäftsfenstern im Erdgeschoss) flächig untergeordnet in der Schaufensteranlage wirkt, bleibt das Erscheinungsbild des Gebäudes gewahrt. Einer Befreiung der Gestaltungssatzung konnte somit stattgegeben werden.