- Sanierung des westlichen Teils der Turmstraße
Es informierte Dirk Hahmann, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss, die Bauleistungen im Zuge der Sanierung des westlichen Teils der Turmstraße in Grimma an die Baugenossenschaft Grimma e.G. in Höhe von ca. 107.588 Euro zu vergeben. In Abstimmung mit der Wohnungsgenossenschaft Grimma, welche derzeit die Wohnungen in der Turmstraße saniert und der Kommunalen Wasserwerke (Verlegung von Trink – und Abwasserleitung) sowie der Stadt Grimma wird nach Beendigung der Baumaßnahmen die Sanierung der Turmstraße als notwendig erachtet. Die Sanierung soll im November 2019 realisiert werden. Die Wohnungsgenossenschaft beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten der Straßenbaumaßnahme. Der Anteil der Stadt wird über die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger anteilig finanziert.
- Bauantrag zur Umnutzung eines Containers von Verkaufsstätte zu Imbiss für den Straßenverkauf
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Umnutzung eines vorhandenen Containers von Verkaufsstätte zu Imbiss für den Straßenverkauf in den Gerichtswiesen zu. Für das Grundstück wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01, 3. Änderung – „Gerichtswiesen“ Grimma beschlossen. Mit Befreiungsantrag beantragte der Bauherr ein unbegrüntes Flachdach und die äußere Fassadengestaltung überwiegend aus Metall.
Der vorhandene, leerstehende und ursprünglich befristet genehmigte Container auf dem Grundstück soll als Imbiss für den Straßenverkauf umgenutzt werden. Der Container wird innen sowie außen entkernt. Anschließend ist eine Umgestaltung geplant. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn wird der vorhandene Vorbau aus Holz zurückgebaut. Der neue Vorbau ergibt mit der geplanten Umgestaltung des Containers ein einheitlicheres Bild.
Aus statischen Gründen ist die Begrünung des Containers nicht möglich. Weiterhin besteht der Container aufgrund seiner Bauweise nahezu komplett aus Metall. Als Kompensation sollen, wie bereits mit der Stadt Grimma abgestimmt, die Flächen neben dem Container begrünt und eine begrünte Sichtschutzwand hinter und neben dem Container errichtet werden, um die Metallflächen zu verdecken.
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Schulstraße 55/57 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen. Mit Befreiungsantrag beantragt der Bauherr die Neuerrichtung von einer Doppelgaube mit einem Abstand von 0,5 Meter und einer Einzelgaube mit einem Abstand von 0,85 Meter zum First, statt der vorgegebenen 3 Meter. Durch die vorhandene Dachkonstruktion des Nachbargebäudes, Vorgaben des Brandschutzes und zur Größe von Rettungsfenstern ist eine bautechnische Realisierung der beiden Gauben unter Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung nicht möglich. Weder das Erscheinungsbild des Gebäudes noch das Ortsbild werden durch die Unterschreitung der Vorgaben beeinträchtigt. Die Gauben sind in Proportion und Gliederung der Fassade und der im Erdgeschoss befindlichen Schaufenster sowie Ladeneingangstür angepasst. Beide Gauben ordnen sich optisch unter. Die Gestaltung des geplanten Neubaus wurde im Vorfeld mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmt.