- Errichtung einer Dachgaube in der Brückenstraße 8, Flurstück 40/1 Gemarkung Grimma, Bauherr: Steven Hahn, Grimma, Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag in der Brückenstraße 8, Flurstück 40/1 Gemarkung Grimma zu und es wurde folgende Befreiung von der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma beschlossen: Gaubenbreite von 4,46 m (anstatt 2,17 m -> 1/3 von 6,50 m), drei Gaubenfenster (§ 6 Abs. 4).