- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Nebengebäude Seumehaus (Übungsschule), Sanierung nach HOWA 2013, Colditzer Str. 34, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin – Nebengebäude Seumehaus (Übungsschule), Sanierung nach HOWA 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 3.156.021,91 Euro.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die Sanierung des Nebengebäudeteils des Gymnasium St. Augustin – Seumehaus (Übungsschule) zur Schaffung von Räumen, die am Stammhaus auf Grund der Nutzungsuntersagung des Kellergeschosses ausgelagert werden mussten.
Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
- Entkernung des Bestandsgebäudes und Abbruch eines bestehenden Verbindungsbaus
- Maurer- u. Putzarbeiten, sämtliche Leistungen der Ausbaugewerke
- Einbau eines Personenaufzuges, Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen
- Naturstein- und Außenputzarbeiten
- Arbeiten im Bereich der Außenanlagen
- Ertüchtigung der BMA im Gebäudeteil, an dem das neu geschaffene Schulgebäude angebunden wurde.
Die Ausführung der Leistung erfolgte von Januar 2016 bis Ende 2017.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Stammhaus, Klosterstr. 1 in 04668 Grimma, Instandsetzung nach HOWA 2013
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin – Stammhaus, Instandsetzung nach Hochwasser 2013.
Die Gesamtbausumme beträgt 2.505.497,70 Euro.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die nachhaltige Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Bereiche des Gebäudes. Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
- Rückbau der gesamten Kellernutzung, Reinigung der Kellerflächen
- Abbruch der gesamten Fußbodenkonstruktion, der Vormauerungen und aller Putzbekleidungen, aller Trockenbauverkleidungen, einschl. Wandbeläge, Abbruch von Schächten und Abmauerungen, Reinigen der Hohlräume
- Putzabbruch an Innenwänden im Erdgeschoss und an Kellerwänden und Decken
- Rückbau von zerstörten ELT- und HLS-Installationen
- Reinigen der Abwasseranlagen
- Technische Bautrocknung
- Sanierung der Innen- und Außentüren
- Errichtung und Beplankung der Trockenbauwände
- Einbau von Gußasphaltestrich mit Dämmung
- Fliesenarbeiten
- Natursteinarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Malerarbeiten
- Verlagerung der der Warmwasserbereitung ins DG, Verlagerung der Heizkreisverteiler aus KG in die darüber liegenden Etagen
- Instandsetzung der Sanitärinstallation und der Elektroinstallation
- Erneuerung der Abwasserleitungen im Innenhof einschließlich Reparatur der Pflaster- und Pflanzflächen
Die Ausführung der Leistung erfolgte 2013 unmittelbar nach dem Hochwasser bis Dezember 2017.
- Jahresrechnung 2014 der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat stellte die Jahresrechnung der Großen Kreisstadt Grimma gemäß § 88 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2014 fest.
Gemäß § 88 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (kamerale Fassung), ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung 2014 wurde gemäß § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Grimma geprüft und der Prüfbericht vom 19.09.2019 der Stadtverwaltung Grimma vorgelegt.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Grimma
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.038.868,00 Euro für die Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Grimma. Diese überplanmäßigen Mittel werden finanziert aus Fördermitteln vom LaSuV in Höhe von 2.125.910,00 Euro, Fördermitteln vom ZVNL in Höhe von 1.860.196,00 Euro sowie Eigenmitteln in Höhe von 52.762,00 Euro, finanziert aus Mehrerträgen Gewerbesteuer.
Die höheren Gesamtkosten ergeben sich aus der aktuellen Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro entsprechend dem jetzigen Planungsstand.
Der für den Umbau notwendige Grunderwerb ist in den Gesamtkosten noch nicht enthalten, da der Betrag dafür noch nicht bekannt ist. Eine Förderung ist wahrscheinlich, der Fördersatz jedoch noch nicht bekannt.
Damit liegen die geplanten Gesamtkosten bei 7.348,868,00 Euro, in die 4.375.910,00 Euro Fördermittel vom Land Sachsen, 2.136.406,00 Euro vom ZVNL und 836.552,00 Euro Eigenmittel der Stadt einfließen.
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen" der Stadt Grimma
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan Nr. 01 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen“ erneut zu ändern (5. Änderung). Das festgesetzte Sondergebiet SO2 (großflächige Einzelhandelbetriebe) soll hinsichtlich seiner Festsetzungen textlich und zeichnerisch in ein Gewerbegebiet GE (produzierendes Gewerbe) geändert werden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1231/22, 1231/47 und 1231/49 der Gemarkung Grimma (Gerichtswiesen 7) auf einer Fläche von ca. 7.130 m². Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der ArBe II GmbH & Co. KG abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für die Planung regelt.
Die Firma Elektro Beckhoff GmbH (Gerichtswiesen 9) plant eine Erweiterung der Niederlassung und Produktionsfläche im Gewerbegebiet Gerichtswiesen. Aufgrund von fehlenden Kapazitäten am derzeitigen Standort soll das Möbelhaus Friedrich erworben, umgenutzt und im Gebäude umgebaut werden. Es sind keine baulichen Erweiterungen sowie keine Veränderungen außerhalb des Gebäudes vorgesehen. In das Gebäude Gerichtswiesen 7 soll der Verteilerschrankbau verlegt werden. Die geplante Montage und Lagerung von Verteilerschränken sind nicht lärmintensive Arbeiten. Auch der Zulieferverkehr bleibt gleich bzw. wird sich verringern. Mit der angedachten Umstrukturierung und Erweiterung können bis zu 30 neue Arbeitsplätze entstehen, gleichzeitig neue Büroräume in den Gerichtswiesen 9 geschaffen und somit der Standort Grimma gesichert werden.
Hierzu beantragte der Bauherr die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 um auf den Flurstücken 1231/22, 1231/47 und 1231/49 der Gemarkung Grimma ein Gewerbegebiet (GE) auszuweisen zu können. Entsprechend der im Baugesetzbuch festgelegten Vorgehensweise und der im Vorfeld zwischen der Stadt Grimma, dem Eigentümer sowie dem Bauherrn abgestimmten Umnutzung soll nunmehr der Bebauungsplan Nr. 01 „Gewerbegebiet Gerichtswiesen“ der Stadt Grimma für den Bereich des Möbelhauses Friedrich geändert werden, um damit das entsprechende Planungsrecht zu schaffen.
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 "Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30“. Die Planung ist ohne Vorhabenbezug auszuarbeiten. Die vorhandene und zukünftig mögliche Entwicklung ist in ihrer Nutzungsart und räumlichen Ausdehnung festzusetzen. Der Eingriff in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie ins Landschaftsbild ist erneut zu bilanzieren und ggf. durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen zu kompensieren.
Der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Grimma am 19.03.2015 gefasste Beschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Beschluss-Nr.SR 03.15-V130) wird entsprechend geändert.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit der Immobilienverwaltung Viehweg GmbH & Co. KG abzuschließen, der die Übernahme der Planungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt. Hierfür ist der bereits geschlossene städtebauliche Vertag vom 21.01.2016 durch einen neuen zu ersetzen.