- Beschluss der Satzung über die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die neue Satzung zur Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Grimma.
Bisher gab es keine Regelung über die Durchführung der Ausbildung der Feuerwehren auf Stadtebene. Die Satzung regelt die Ausbildungsorganisation und deren Durchführung, die angebotenen Lehrgangsarten und die Ausbildungsleiter. Die näheren Ausführungen zu der Ausbildungsorganisation und -durchführung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Beides wurde mit den Gemeindewehrleitern und im Gemeindefeuerwehrausschuss abgestimmt.
- Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 4000 für die Ortsfeuerwehr Großbothen laut Brandschutzbedarfsplan.
In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde für 2019/2020 festgelegt, dass für die Ortsfeuerwehr Großbothen ein Tanklöschfahrzeug 4000 beschafft werden muss, um die schlechte Löschwasserversorgung in diesem Bereich zu kompensieren. Die Feuerwehr verfügt derzeit über 24 Kameraden und sichert somit die Tageseinsatzbereitschaft für das neue Tanklöschfahrzeug ab. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 mit 335.000 Euro veranschlagt. Die Festbetragsförderung beträgt 215.000 Euro. Die Lieferung des Fahrzeugs wird voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen.
- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bau einer Feuerlöschzisterne
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Errichtung einer Feuerlöschzisterne in Höhe von 60.000 Euro in Papsdorf. Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahme zum Bau eines Feuerlöschteichs in Draschwitz. Es werden 45.000 Euro Fördermittel generiert und 15.000 Euro Eigenmittel eingesetzt.
2019 wurde investiv der Neubau des Löschteiches in Draschwitz geplant. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass eine Sanierung ausreichend ist. Diese wurde bereits durchgeführt und der Löschteich mit einer neuer Folie versehen. Im derzeitigen Planungsstand ist der Löschteich Papsdorf, der sich auf einem Privatgelände befindet und starke Beschädigungen aufweist. Daher ist vorgesehen, an der Stelle des Dorfteiches eine Zisterne einzubringen. Dazu sollen die Gelder aus Draschwitz für Papsdorf verwendet werden.
- Umbau des Bahnhofsvorplatzes
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
- Der Stadtrat beschloss das Planungsbüro VCDB aus Dresden mit der Neuplanung des Bahnhofsvorplatzes in der Leistungsphase 3 zu beauftragen.
- Die Verwaltung wurde ermächtigt, die zum Um- und Neubau notwendigen Grundstücke 695/59 und 695/64 der Gemarkung Grimma zu erwerben.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Mulde-Elbe-Radroute, 1. Bauabschnitt Mutzschen – Wagelwitz, TO: Straßenbau, Entwässerung, Planung: Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH aus Döbeln
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Bauunternehmung EZEL Torgau GmbH aus Süptitz zu einer Auftragssumme in Höhe von 381.600,69 Euro brutto zu vergeben.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen in Verbindung mit dem Neubau Oberschule Böhlen, TO: Ertüchtigung Kreisstraße K 8307 mit Medienverlegungen und vorgezogene Leistungen zur Erschließung Neubau Oberschule Böhlen, Planung: DELTA- Planungsgesellschaft mbH aus Delitzsch
Es informierte Kerstin Flegel, stellv. Leiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/Thüringen, Bereich Nordsachsen, Gruppe Zwenkau zu einer Auftragssumme in Höhe von 444.166,11 Euro brutto zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Grimma und die Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH vergeben die Leistung der Ertüchtigung Kreisstraße für die Erschließung Neubau Oberschule Böhlen gemeinsam. Die Grundlage bildet eine gemeinsam abgeschlossene Vereinbarung, welche die einzelnen Leistungen in sogenannte Teillose aufgliedert. Die Stadtverwaltung Grimma ist Auftraggeberin für die Teillose: Los 1 (prozentual anteilig), Los 2 und Los 5.
- Beschluss zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittelausgaben und 5. Ergänzungsbeschluss zum Baubeschluss vom 24.06.2010 Umbau / Sanierung "Altes Seminar" am St. Augustin Gymnasium in 04668 Grimma, Klosterstraße 3-5, Teil: Außenanlagen (Teilobjekt 4)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Bereitstellung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 205.000 Euro und die vorgelegte Projektanpassung bezüglich der Außenanlagen.
Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln (164.000 Euro) und dem Bestand der liquiden Mittel (41.000 Euro).
Entsprechend des Projektes zur Sanierung und des Umbaus des Alten Seminars erfolgte am 17.10.2017 die Beschlussfassung zur Schlussrechnung für die Teilobjekte 1 bis 3 gem. Baubeschluss. Die Abrechnung der Außenanlage (Teilobjekt 4) erfolgte zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da diese Bauleistungen nur in Abhängigkeit mit der Realisierung der Baumaßnahme an der Hochwasserschutzanlage zu erbringen sind. Der gesamte Muldeuferbereich ist bis zur Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage gesperrt.
Die Schlussrechnung des Bund – Länder – Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP) erfolgte bereits. Somit erfolgt die Finanzierung des Teilobjektes 4: Außenanlagen über das Programm „Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer“. In diesen Programmteil fließen die bereits getätigten Kosten für die Außenanlage, sowie die noch zu erbringenden Leistungen für die Fertigstellung der PKW Stellplätze, den Bau des barrierefreien Zugangs sowie den Pausenhof ein.
Mit den Bauarbeiten soll im August 2019 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für November 2019 vertraglich fixiert.
- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für die Rückzahlung von Fördermitteln
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Eilentscheidung: Der Oberbürgermeister beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln aus der Richtlinie (RL) Hochwasserschäden 2013 für die Maßnahme „St. Augustin, Stammhaus“ in Höhe von 264.594,27 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bestand der liquiden Mittel der Stadt Grimma.
Der Verwendungsnachweis für die Verwendung der Fördermittel gem. RL Hochwasserschäden 2013 wurde am 25.02.2019 bei der SAB zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erstreckt sich auf Grund des Sachzusammenhanges auf die Instandsetzung des Stammhauses und den Ersatzneubau in der Colditzer Straße (Seumehaus, gem. Antragstellung). Die Gesamtzuwendung wurde auf 7,4 Mio. Euro beschieden und die Auszahlungen seitens der SAB erfolgten auf der Grundlage des vorgelegten Zahlungsverkehrs (Originalrechnungen) innerhalb einer Belegliste (Vorgabe SAB).
Die Auszahlungsanträge wurden seitens der SAB regelmäßig kontrolliert. Es erfolgten Abzüge und vorbehaltliche Freigaben mit dem Verweis auf die abschließende Verwendungsnachweisprüfung.
Die SAB forderte im Schreiben vom 17.05.2019 die Stadt auf, vorsorglich eine Rückzahlung von 264.594,27 Euro vorzunehmen. Die SAB verweist auf die umfangreiche Prüfung und den damit verbundenen erheblichen Zeitaufwand und den somit auflaufenden Zinssatz. Die Forderungssumme resultiert aus den Einsparungen innerhalb der Gesamtinvestition von 5,6 Mio. Euro und noch ausstehender Klärungen von Kosten hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit im Sinne des Bescheides.
- Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Sanierung und Erweiterung des Gymnasium "St. Augustin" - "Altes Seminar", Klosterstraße 3-5, 04668 Grimma, TO: Außenanlagen, Planung: Architektur & Statikbüro Beyer / Lätzsch aus Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Straßenbau Kunze GmbH aus Grimma zu einer Auftragssumme in Höhe von 430.183,31 Euro brutto.
- Verkauf des Grundstücks Schäferweg 3, Gemarkung Cannewitz, Flurstücke 76/14 und 76/b
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Schäferweg 3, Gemarkung Cannewitz, Flurstück 76/14 und Flurstück 76/b mit einer Größe von 287 qm zu einem Kaufpreis von 14.000 Euro.
- Ankauf einer Grundstücksteilfläche nahe Bahnhofsvorplatz, Gemarkung Grimma, Flurstück 695/64
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb einer Teilfläche des Grundstück Nahe Bahnhofsvorplatz, Gemarkung Grimma, Flurstück 695/64 mit einer Größe von ca. 217 qm zu einem Kaufpreis von 7.595,00 Euro. Verkäufer ist die FIMC Grundbesitz 1 GmbH, Luitpoldstraße 48b, 96052 Bamberg.
Das Grundstück ist für die Entwicklung des Bahnhofsvorplatzes zwingend notwendig, da es die Verbindung zwischen Bahnhofsvorplatz und Gewerbeeinheit darstellt. Das Grundstück soll die Zufahrt für vor dem Bahnhof angesiedelte Stellplätze für Pkw sein.
- Abwägungsbeschluss B-Plan Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße/Weberstraße"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 20.05.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 20.05.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 96 "Großflächiger Einzelhandel Lange Straße/Weberstraße"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ in der Fassung vom 23.05.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung. Die Begründung, der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wurden gebilligt.
- Abwägungsbeschluss für den B-Plan Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1, BA"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 24.05.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 24.05.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 100 "Wohngebiet Rappenberg, 1, BA
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 100 „Wohngebiet Rappenberg, 1. BA“ der Stadt Grimma in der Fassung vom 18.06.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 102 der Stadt Grimma "Fischerlebniswelt Göttwitz"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fischerlebniswelt Göttwitz“ nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für einen Bereich mit den Flurstücken 65/2, 69/2, 76/6 (teilweise) und 116 (teilweise) der Gemarkung Göttwitz mit einer Fläche von ca. 7540 qm.
Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abzuschließen, der die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und grundsätzliche Inhalte der Planung regelt.