- Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Hohnstädt
Es informierte Wolfgang Möller, stellv. Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat berief Herrn Tilo Krauße zum Ortswehrleiter und Herrn Tino Kießig zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Hohnstädt.
Am 7. Februar 2020 fand die Wahl des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Feuerwehr Hohnstädt gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 40 Stimmberechtigten waren 33 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Tilo Krauße entfielen 32 Stimmen für die Wahl als Ortswehrleiter und auf den Kameraden Tino Kießig entfielen 30 Stimmen für die Wahl zum stellvertretenden Ortwehrleiter. Gemäß § 17 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
- Personalentscheidung
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
Der Stadtrat beschloss die Einstellung von Herrn Andy Seydel als Amtsleiter Ordnungsamt zum 1. April entsprechend Stellenplan.
- Vergabe von Planungsleistungen für das BV "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Grimma" - Planungsleistungen für Objektplanung Verkehrsanlagen/ Technische Ausrüstung Lph. 4-8 HOAI
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Könneritzstraße 31, 01067 Dresden.
Die für das Vorhaben zu bindende Planungsleistung im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen/ Technische Ausrüstung liegt unterhalb des EU Schwellenwertes von 221.000,00 (Stand Beginn Ausschreibung Dez. 2019) netto. Die Bindung der Leistung erfolgt somit im nicht förmlichen Verfahren. Es wurden drei Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote wurden hinsichtlich Honorar, Referenz und Leistungsfähigkeit geprüft und ausgewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist nach Auswertung der Angebote das Büro: VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Könneritzerstraße 31, 01067 Dresden. Die vorläufige Honorarsumme beträgt 198.595,71 Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgt über 90 Prozent Förderung des ZVNL.
- Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Grundhafter Ausbau Am Hengstberg"
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Grundhafter Ausbau Am Hengstberg“ an das Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig. Die Honorarermittlung liegt bei 160.816,92 Euro brutto.
- Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Grimma "Loreley Bahren"
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Loreley Bahren“ in der Fassung vom 09.12.2019 als Grundlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Nach dem Aufstellungsbeschluss liegt nun der Vorentwurf der genannten Planung vor. Die Planung ist frühzeitig mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung abzustimmen. Dazu zählen insbesondere das Landratsamt Landkreis Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie der Regionale Planungsverband Westsachsen. Gleichzeitig sollen die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, öffentlich unterrichtet werden. Dazu wird der Bebauungsplan für die Dauer von vier Wochen im Stadtentwicklungsamt öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben dann selbstverständlich die Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu äußern.
Die Vorplanung ist sodann aufgrund der Hinweise und Forderungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ggf. zu ändern bzw. zu qualifizieren und dem Stadtrat als Entwurf erneut vorzulegen.
Die Kosten der Planung werden von den beteiligten Grundstückseigentümern übernommen.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Gymnasium St. Augustin - Stammhaus, Klosterstr. 1 in 04668 Grimma, Konservierung und Sanierung der Fassade in Teilbereichen
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Gymnasium St. Augustin - Stammhaus; Konservierung und Sanierung der Fassade in Teilbereichen. Die Gesamtbausumme beträgt 802.228,51 Euro.
Der Zuwendungsbescheid der SAB zur Maßnahme liegt mit Datum vom 06.03.2018 in Höhe von 802.000 Euro vor.
Der Verwendungsnachweis zur durchgeführten Maßnahme wurde geführt und wird derzeit noch von der SAB abschließend geprüft.
Der Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung erfolgt daher vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises durch die SAB.
Ziel der Maßnahme war die Erneuerung / teilw. Instandsetzung der verbliebenen Altfenster und die überwiegend handwerkliche, teils konservatorisch sichernde Instandsetzung der am stärksten geschädigten Fassadenteile einschließlich Erneuerung der Verblechungen der Fassadenelemente
Während des Baus konnten die geschätzten Kosten der einzelnen Gewerke weitestgehend bestätigt werden. Die zum Fördermittelantrag vorab ermittelten Gesamtausgaben für die Baumaßnahme wurden um weniger als 0,3 % überschritten.
Die Ausführung der Leistung erfolgte im Zeitraum von 09/2017 bis 06/2019.
- Baubeschluss zur Instandsetzung der Außenanlage Grundschule Mutzschen, Dr.-Robert-Koch-Str. 6, Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Instandsetzung der Außenanlage gem. vorgelegtem Lageplan. Die Planung übernahm das Architektur- & Statikbüro Beyer & Lätzsch, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma.
Das Schulgebäude wurde in den 1960-er Jahren als Oberschule mit 18 Unterrichtsräumen in Form eines dreigeschossigen, teilunterkellerten Typenbaus errichtet. Die Außenanlagen wurden seit Ihrer Errichtung nicht grundhaft saniert und sind teilweise stark verschlissen.
Die Stadt Grimma übernahm das Gebäude als eine einzügige Grundschule gem. Schulnetzplanung, durch den Einbau des zweiten Fluchtweges konnte der Betrieb des Hauses gewährleistet werden. Das Raumkonzept für die Schule wurde abgestimmt.
Schwerpunkt der Instandsetzung der Außenanlagen sind Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Dies umfasst die Sicherung und Errichtung der Einfriedung des Areals und die Instandsetzung der befestigten Flächen. Die Treppenanlagen zur unbefestigten Hoffläche und im Hang zum Weg werden komplett einschließlich Geländer erneuert. Die Beleuchtung der Außenanlagen im Bereich Weg im Hang und Weg Südseite werden angepasst.
Aufgrund der geplanten gesamtkonzeptionellen Überplanung des Geländes wird sich innerhalb der Maßnahme auf den o.g. Umfang beschränkt. Die Grundzüge der Maßnahme wurden mit den Mitgliedern des Ortschaftsrates im Zuge der Gesamtentwicklung des Areals abgestimmt.
Nach Bestandserfassung und Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen erfolgte die Kostenberechnung. Danach liegen die Gesamtkosten bei 190.000,00 Euro brutto. Realisierungsbeginn ist voraussichtlich Juli 2020. Die Fertigstellung ist für Dezember 2020 geplant.
Die Maßnahme wird über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv) gegenfinanziert.
- Baubeschluss zum Schulhofausbau, Grundschule Wilhelm-Ostwald, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Schulhofausbau gem. Entwurfsplanung. Die Planung übernahm das Landschaftsarchitekturbüro Hainich, Hauptstr. 23, 04828 Püchau.
Das Gebäude der Grundschule Wilhelm-Ostwald wurde im Jahr 1987 errichtet. Zum Standort gehörte eine vorgelagerte Turnhalle und die entsprechende Außenfläche. Auf Grund der fortgeschriebenen Anforderungen wurde im Schulnetzplan der Betrieb einer zweizügigen (maximal dreizügigen) Grundschule (203 Schüler) mit Hortbetrieb gesetzt. In Folge wurde die Turnhalle zurückgebaut und ein Anbau an einen Gebäudeteil realisiert. Dieser Teil des Gebäudes wurde um ein Geschoss reduziert und der Baukörper wurde vollständig einer energetischen Sanierung unterzogen.
Des Weiteren wurden die Sanitäranlagen erneuert. Mit der Auflage des Förderprogramms wurde nun im nächsten Schritt der Schulhofausbau beantragt.
Das Areal des Grundstücks sichert die Flächenansprüche für Schule und Hort. Seit der Errichtung der Schule wurde der Schulhof in Teilbereichen bedarfsgerecht instandgehalten. Der Zustand der Platzentwässerung und der Waschbetonplatten bedingt jedoch der Erneuerung. Die Anforderungen, welche sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, sind durch Reparaturen nicht erfüllbar. Die in drei Ebenen angelegte Schulhoffläche ist durch Treppenanlagen begehbar, die dringend der Erneuerung bedürfen.
Die Anforderungen an die Fläche ergeben sich aus der Schul-, Pausen-, und Hortnutzung. So werden Möglichkeiten zum Bolzen, Basketball und Klettern geschaffen. Voraussetzung ist dafür die Instandsetzung der Grundstücksentwässerung und Anlage der entsprechenden Fallschutzbereiche.
Die baulich notwendigen Maßnahmen sind in diesem Vorhaben erfasst. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst.
Die Gesamtkosten liegen bei 370.000,00 Euro. Realisierungsbeginn ist voraussichtlich Juli 2020. Die Fertigstellung ist für Dezember 2020 geplant.
Die Maßnahme wird über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur (KInv) gegenfinanziert.
- Umstufung "stillgelegte Bahnlinie Neichen-Mügeln", hier betreffend Gemarkung Denkwitz, Flurstück 257/7, Gemarkung Thümmlitz, Flurstück 56 und Gemarkung Cannewitz, Flurstücke 288, 288a, 288b
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges (4a, lt. § 3 Abs. 4a SächsStrG) „stillgelegte Bahnlinie Neichen-Mügeln“ in die Kategorie beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b, lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG)
Die Umstufung ist erforderlich, da hierüber der neu entstehende Mulde-Elbe Radweg verlaufen soll. Die Einstufung ist für den Bezug von Fördermitteln zum Ausbau des Mulde-Elbe-Radweges erforderlich.
- Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Kultur, Soziales.
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen zum 01.03.2020.
Die Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Horten, die von der Stadt Grimma betrieben werden. Die Satzung wurde mit allen Kita- und Hortleiterinnen abgestimmt. Gleiches gilt für die Vertreter der Freien Träger und die Kindertagespflegeeinrichtungen.
Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die grundsätzliche Höhe der Elternbeiträge wird anhand der Betriebskostenentwicklung neu berechnet. Betriebskosten umfassen auch Personal- und Sachkosten. Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege. Elternbeiträge finden ihre Rechtsgrundlage letztlich im § 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII.
Die Entlohnung unseres Personals, der vor Ort tätigen Erzieherinnen und Erzieher konnte in den Kindertageseinrichtungen stetig verbessert werden. Aufgrund der dafür notwendigen Aufwendungen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten beabsichtigen wir unsere Elternbeiträge zum 01.03.2020 anzupassen.
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert. Dazu erhalten Sie umfassende Kommentierungen aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag bzw. des Landkreises.
Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge:
- in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 15,00 Euro (von 170,00 auf 185,00 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- in einem Kindergarten eine monatliche Steigerung um 3,00 Euro (von 107,00 Euro auf 110,00 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- und in einem Hort keine Steigerung – unverändert 64,00 Euro für eine 6-Stunden-Betreuung.
Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge, wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe. Bei Freien Trägern sind ebenfalls dieselben Elternbeiträge geplant.
Im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleiben wir mit dieser Anpassung auch weiterhin im niedrigen Preisbereich.