Ergebnisse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Grimma vom 26. März 2020
- Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Grimma-Süd wird fortgesetzt
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der nächste Bauabschnitt im Zuge der Sanierung der Kindertagestätte „Sonnenschein“ in Grimma-Süd kann beginnen. Der Stadtrat beschloss die Modernisierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung Heizungsinstallation. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro (brutto). Die Arbeiten sollen in diesem Jahr starten und bis 2021 angeschlossen sein.
Im jetzt zu realisierenden Bauabschnitt werden die Bereiche des Kindergartens baulich grundhaft in Stand gesetzt. Dazu werden diese entkernt und vollständig neu hergestellt. Neben Maurer- und Putzarbeiten, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten werden die Installationen einschließlich der Sanitäreinrichtungsgegenständen erneuert. Die Heizungs- und Sanitärinstallation sowie die Elektroinstallation sowie der Innenausbau, die Innentüren und Fußböden, sind noch im Zustand der Errichtung des Hauses. Die Wärmeversorgung des Hauses wird über Fernwärme realisiert, Leistungsgrenze ist die Hausanschlussstation. Es kam zu Ausfällen der Heizungsanlage, die nicht mehr zu reparieren ist.
Im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten bleibt die vorhandene Raumstruktur und Raumnutzung unverändert. Die geplanten Arbeiten sollen abschnittsweise während der Nutzung der Kindertagesstätte erfolgen. Abstimmungen hierzu sind bereits mit der Kita-Leitung und dem Träger der Einrichtung, die AWO Kinderwelt gGmbH, erfolgt.
Das Gebäude der Kindertagesstätte am Pulverturm 10 wurde 1981 erbaut. Die Sanierung des Hauses erfolgte über einen langen Zeitraum in Einzelmaßnahmen und abschnittsweise. Erforderlich waren im Inneren des Hauses Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (Einbau eines zusätzlichen Rettungsweges, Einbau von Brandschutztüren) und teilweise Erneuerung der Grundleitungen der Gebäudeinstallation. Das Flachdach wurde erneuert. Im Jahr 2011 konnten die Sanitärbereiche in der Kinderkrippe, jeweils ein Bereich im Erdgeschoss und erstes Obergeschoss mittels Fördermittel realisiert werden. Die Energetischen Sanierung im Bereich der Fassade erfolgte im Jahr 2018.
Die Planungsleistung für das Vorhaben realisiert das Architektur- & Statikbüro Beyer & Lätzsch aus Grimma.
- Oberer Bahnhof wird verkauft
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Oberer Bahnhof, Bahnhofstraße 2 in Grimma zu einem Verkaufspreis von 50.000 Euro. Erwerber ist die RE|SA Grundbesitz Management GmbH & Co. Oberer Bahnhof Grimma KG.
Der Erwerber folgte der formulierten Zielstellung der Stadt Grimma zur Entwicklung des Oberen Bahnhofs. Das Nutzungskonzept weist Flächen für Gastronomie, Handel und Dienstleistung aus. Vorabstimmungen zur baulichen Ausführung sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Landkreis Leipzig, SG Denkmalschutz durchgeführt worden.
Der Erwerber geht mit dem Erwerb des Objektes eine bauliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 950.000 Euro ein. Sollte die Investition nicht innerhalb von 36 Monaten nach Besitzübergang durchgeführt sein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig. Die Vertragsstrafe ist im Vorfeld als selbstschuldnerische Bürgschaft urkundlich zu vereinbaren. Der Erwerber stellt eine Bankbürgschaft in gleicher Summe in Aussicht, welche inhaltlich höher zu bewerten ist. Bei Nichterreichung der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktrittsrecht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma vereinbart. Einer Vorwegbelastung in Höhe von 2.000.000 Euro zuzüglich Nebenkosten wurde zugestimmt und beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Grimma "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld"
Es informierte Janine Wolf, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 107 „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“ in Grimma. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,5 Hektar.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Muldental in Fahrt“ soll der Bahnhofsvorplatz umgestaltet werden. Der Obere Bahnhof ist ein städtebaulich sensibles Gebiet. Er stellt das Tor zur Kernstadt aus Richtung Westen dar und unterliegt besonderen stadträumlichen Anforderungen. Mit dem Bebauungsplan soll das Gebiet städtebaulich neu geordnet und Baurecht geschaffen werden. Zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes liegt bereits eine Vorplanung eines Verkehrsplanungsbüros vor. Geplant ist dabei, die Errichtung von elf Bussteigen, die für 18 Meter lange Busse ausgelegt werden. Es ist geplant, für den Busbahnhof auf dem Bahnhofsvorplatz eine zweite Anbindung Richtung Norden an die Leipziger Straße neu, zu bauen. Damit soll eine flächensparende kompakte Bauweise des Busbahnhofs gewährleistet und der Verkehrsknotenpunkt in der Bahnhofsstr./Leipziger Str./Karl-Marx-Str. entlastet werden. Vor dem Hintergrund der räumlich insgesamt sehr beengten Verhältnisse auf dem Bahnhofsvorplatz ist es geplant, den Park & Ride Platz auf die westliche Seite der Gleisanlagen zu verlegen. Die Zufahrt zum Park & Ride Platz erfolgt von der Lausicker Straße, da eine Anbindung an die Leipziger Str. nicht genehmigungsfähig wäre. Die Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr sollen neu geführt und bestehende Umwegsituationen aufgelöst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen auch die Gebäude am Südrand des Vorplatzes städtebaulich neu geregelt werden. Ein weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Bahnhofspark als städtische Grünfläche dauerhaft zu erhalten und festzuschreiben. Da für die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes bereits eine Vorplanung, ein Artenschutzgutachten und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen, wurde mit dem Landratsamt Landkreis Leipzig, Kreisentwicklungsamt abgestimmt, dass auf die Erarbeitung eines Vorentwurfes verzichtet werden kann.
- Garten- und Landschaftsbaubetrieb kauft Grundstück im Gewerbegebiet Großbardau
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des 3.601 Quadratmeter großen Grundstücks Flurstück 240/8 im Gewerbegebiet "Am Weinberg" zu einem Verkaufspreis von 87.025 Euro. Erwerber ist die Keidel Immobilien GbR aus Großdeuben.
Die Keidel Immobilien GbR stellt die Immobilie für die Keidel Bauunternehmung GmbH und die GQS Garten- und Landschaftsbau GmbH zur Verfügung. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem errechneten Kaufpreis von 90.025 Euro abzgl. einer Beräumungspauschale von 3.000 Euro. Das Grundstück ist zugewachsen. Es muss für die Bebauung umfangreich beräumt werden.
Die Veräußerung erfolgt unterhalb des Bodenrichtwertes, oberhalb des Verkehrswertes der umgrenzenden Grundstücke. Eine Abstimmung hierzu ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt. Eine Vorwegbelastung in Höhe von 175.000 Euro zuzüglich Nebenkosten für den Erwerb und die Errichtung eines Funktionsgebäudes wird zugestimmt und beschlossen.
- Grundstück in Hohnstädt verkauft
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Ein 747 Quadratmeter großes Grundstück am Gänseberg wurde ausgeschrieben, fünf Bieter beteiligten sich. Die Erwerber, die den Zuschlag erhielten, wollen das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebauen. Der Kaufpreis lag bei 85.100 Euro. Die Bestellung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang ist nicht notwendig. Der auf dem Grundstück liegende Pachtvertrag wird mit übernommen. Die Pächterin hat mündlich den Willen geäußert, das Pachtgrundstück zum Ende des Jahres aufzugeben.
- Widmungen "Fliederweg" und "Holunderweg"
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmungen „Fliederweg“ und „Holunderweg“ für die neuen Straßen im zukünftigen Wohngebiet „Rappenberg“ in Grimma als Ortsstraßen.
Die beiden Straßen entstehen im neuen Wohngebiet Rappenberg (1. Bauabschnitt). Sie sind als Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb einer geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind, zu klassifizieren. Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentlichen Straßen erforderlich, mithin die formelle Widmung als Ortsstraße laut Sächsischen Straßengesetz durchzuführen.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2020
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für das Haushaltsjahr 2020.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt unter Angabe der jeweiligen Gesamtbeträge, sowie die Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Weiterhin ist anzugeben der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze für das Haushaltsjahr.