- Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig
Es informierte Helga Preissler, Leiterin Haupt- und Personalamt.
- Der Stadtrat Grimma beschloss die Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig mit den Gesellschaftern Landkreis Leipzig, die Städte Bad Lausick, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Frohburg, Geithain, Grimma, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Naunhof, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Trebsen, Wurzen, Zwenkau und Gemeinden Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Elstertrebnitz, Großpösna, Lossatal, Machern, Neukieritzsch, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Gesellschaftsvertrag der „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“. Redaktionelle Änderungen im Zuge der Beurkundung bleiben vorbehalten. Die Errichtung der neuen Gesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
- Die Stadt Grimma beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Anteil am Stammkapital von 1,6 %. Dazu leistet die Stadt Grimma eine Einlage von 400 Euro in das Stammkapital der Gesellschaft i. H. v. insgesamt 25.000 Euro.
- Der Bürgermeister wurde beauftragt, die für die Gründung und Finanzierung der Gesellschaft erforderlichen Verfahren einzuleiten, Beschlüsse zu fassen und Verträge zu schließen.
- Der Stadtrat Grimma nahm den Entwurf einer groben Geschäftsplanung für die Breitband GmbH Landkreis Leipzig zur Kenntnis.6. Der Stadtrat Grimma beschloss, dass die Finanzierung der Gesellschaft ausschließlich aus Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden soll. Es sind keine finanziellen Mittel vom Landkreis Leipzig geplant. Auch die Kommunen des Landkreises beteiligen sich kostenneutral.
- Mitgliedschaft im "Stadt und Schloss Mutzschen e.V."
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Mitgliedschaft der Stadt Grimma im „Stadt und Schloss Mutzschen e.V.“ gemäß beiliegender Satzung zum 01.05.2019.
Im Stadtrat vom 21.2.2019 informierte der Ortsvorsteher über die Gründung des o.g. Vereins. Daraufhin gab es breite Zustimmung das Anliegen des Vereins zu unterstützen. Die Stadt Grimma möchte deshalb dem Verein als ordentliches Mitglied beitreten. Maßgeblich ist dabei die Weiterentwicklung Mutzschens, inklusive einer Lösung für die Großküche als Gemeinschaftseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger und der Vereine. Der jährliche Zuschuss beträgt 500 Euro.
- Mitgliedschaft im "Förderverein für Jugendkultur und Zwischenmenschlichkeit"
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Mitgliedschaft der Stadt Grimma im „Förderverein für Jugendkultur und Zwischenmenschlichkeit“ gemäß Satzung zum 01.05.2019.
Im Stadtrat vom 21.2.2019 informierte Herr Oberbürgermeister Berger über die Anfrage von Tobias Burdukat, ob die Stadt Grimma Mitglied im o.g. Verein werden könnte. Daraufhin gab es breite Zustimmung das Anliegen des Vereins zu unterstützen. Die Stadt Grimma möchte deshalb dem Verein als ordentliches Mitglied beitreten. Maßgeblich ist dabei die Weiterentwicklung des „Dorfes der Jugend“. Das Projekt besitzt ein Alleinstellungsmerkmal in der Region und darüber hinaus in ganz Sachsen. Aktuell läuft gerade das Antragsverfahren für „Nationale Projekte des Städtebaus“. Der jährliche Zuschuss beträgt 60 Euro.
- Änderung zum Baubeschluss vom 02.03.2017 für den Ersatzneubau Kita "Parthenzwerge", OT Großbardau, Großbardauer Hauptstraße 3a, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 1.Änderung/ Ergänzung zum Baubeschluss zum Vorhaben: Ersatzneubau Kita „Parthenzwerge“. Der Erhöhung der Gesamtkosten um 69.794,03 Euro wurde zugestimmt.
Die Baubeschlussfassung erfolgte auf Grundlage der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (DIN 276) des Bauplanungsbüros Weidemüller.
Der Ersatzneubau war mit der Kostenberechnung von 2.275.503,69 Euro beschlossen. Die prognostizierten Kosten betragen 2.345.297,72 Euro. Es besteht eine Unterdeckung von 69.794,03 Euro.
Die Kostenerhöhung resultiert aus folgenden Ereignissen:
- Die Erschließungskosten mussten erhöht werden, da zum Gebäude eine Gasleitung verlegt wurde. Die Wärmeerzeugung wird mit einer Luft/Wasser Wärmpumpe und Gastherme erfolgen. Ursprünglich war eine Sole/Wasser Wärmepumpe gem. Baubeschluss angedacht und im Bauantrag beantragt. Dies wurde vom LRA aufgrund des Wasserschutzgebietes untersagt.
- Aufgrund der Verschiebungen im Bauablauf musste die Baustelle elektrisch beheizt werden, dadurch erhöhten sich die Medienkosten erheblich.
- Nachträge in den Kostengruppen 300/400/500
Das Vorhaben ist im Rahmen des Programms VwV Investkraft „Brücken in die Zukunft“ beantragt und im Maßnahmenplan aufgenommen. Der Mehrkostenantrag wurde in Höhe des Fehlbetrages gestellt. Aufgrund der Kostenerhöhung werden 52.345,52 Euro Fördermittel beantragt.
- Ergänzung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Einbau 2. Rettungsweg – Südflügel, Oberschule Grimma, Wallgraben 23, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 1. Ergänzung / Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vom 29.06.2017. Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich um 66.000 Euro auf 270.000,00 Euro.
Die Kostenberechnung wurde vom Planungsbüro Bauplanung Grunert nach Erstellung der Entwurfsplanung vorgelegt und Grundlage der Beschlussfassung. Im Rahmen der Genehmigungsabstimmungen mit dem Landratsamt konnte das anvisierte Bauzeitenfenster nicht eingehalten werden und die Ausschreibungs- und Realisierungszeiträume mussten verschoben werden. Die Maßnahme konnte im Rahmen des Förderprogrammes K Inv dargestellt werden und wurde im Maßnahmenplan bestätigt. Somit wurde im HH- Plan 2019 die Einnahme der Fördermittel geplant und der Einsatz der Eigenmittel konnte dargestellt werden.
Die durch die Förderpolitik provozierte Entwicklung in der Baubranche führte dazu, dass bei den Ausschreibungen der Bauleistungen keine wirtschaftlichen Angebote unterbreitet wurden. Die Baupreisentwicklung zog sich durch alle Gewerke. Trotz mehrfacher Ausschreibungen und Reduzierung durch Vereinfachen der Leistungen waren die Aufträge nicht im eingeschätzten Budget möglich.
Mit Schreiben vom 05.03.2019 von der Sächsischen Aufbaubank erhielt die Stadt Grimma die Information darüber, dass die im Rahmen des Programms VwV Invest Schule beantragte Einzelmaßnahme Innentreppe Oberschule Grimma noch nicht beschieden wird. Im Abgleich mit dem zur Förderung bestätigten Maßnahmenplan sind in der Antragslage Änderungen (Kosten) erfolgt, die eine neuerliche Freigabe der Maßnahme über den Landkreis erfordert. Im Mai werden die nicht beschiedenen Anträge an die Landkreise zurückgeleitet.
Die Bestätigung der Maßnahmenliste mit dem Gesamtbudget in Höhe von 1.034.867,77 Euro liegt vor. Die vorliegende, hier zu behandelnde Einzelmaßnahme, entspricht inhaltlich der Erstantragslage und ist mit aktualisierter Bestätigung der Maßnahmenliste bescheidfähig. Die exakte Terminplanung zur Maßnahmenkonferenz liegt seitens des Landkreises aktuell nicht vor, die Ausreichung der Zuwendungen im laufenden Haushaltjahr ist jedoch gesetzt. Der Landkreis sieht in der Maßnahme selbst kein Risikopotential, da die Maßnahmenliste mit dem SMK und dem Lasub abgestimmt ist.
Da der Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt, erfolgt die Deckung der notwendigen Eigenmittel zunächst aus den nicht benötigten Mitteln für den Breitbandausbau. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermittel in beantragter
Höhe bestätigt werden und somit 49.500 € aus der Kostenerhöhung abdecken.
- Ergänzung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Schulaußenanlage Grundschule Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss in Ergänzung des Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 21.02.2019 die Realisierung der Baumaßnahme im Jahr 2019.
Mit Schreiben vom 05.03.2019 von der Sächsischen Aufbaubank erhielt die Stadt Grimma die Information darüber, dass die im Rahmen des Programms VwV Invest Schule beantragte Einzelmaßnahme Grundschule Hohnstädt noch nicht beschieden wird. Im Abgleich mit dem zur Förderung bestätigten Maßnahmenplan sind in der Antragslage Änderungen (Kosten) erfolgt, die eine neuerliche Freigabe der Maßnahme über den Landkreis erfordert. Im Mai werden die nicht beschiedenen Anträge an die Landkreise zurückgeleitet.
Seitens des Fördermittelgebers besteht die Bestätigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Die Bestätigung der Maßnahmenliste mit dem Gesamtbudget in Höhe von 1.034.867,77 Euro liegt vor. Die vorliegende, hier zu behandelnde Einzelmaßnahme, entspricht inhaltlich der Erstantragslage und ist mit aktualisierter Bestätigung der Maßnahmenliste bescheidfähig.
Die exakte Terminplanung zur Maßnahmenkonferenz liegt seitens des Landkreises aktuell nicht vor, die Ausreichung der Zuwendungen im laufenden Haushaltjahr ist jedoch gesetzt.
Der Landkreis sieht in der Maßnahme selbst kein Risikopotential, da die Maßnahmenliste mit dem SMK und dem LaSuB (Landesamt für Schule und Bildung) abgestimmt ist.
Die hier beschlossene Baumaßnahme ist nur in den Schulferien im Sommer realisierbar. Dies bedingt die Ausschreibung und Vergabe der Leistung im April 2019, und somit vor Bestätigung der Einzelmaßnahme.
Die Finanzierung erfolgt aus bereits beantragten Fördermitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes II in Höhe von 202.500 Euro und aus Eigenmitteln in Höhe von 67.500 Euro.
- Baubeschluss Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Zschoppach, Dorfteichstraße 1, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage der Entwurfsplanung die Errichtung des „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Zschoppach“.
Die von der Feuerwehr aktuell genutzten Gebäude entsprechen nicht den Anforderungen an den Standort gem. Feuerwehrbedarfsplan und ermöglichen keine wirtschaftlich darstellbare Erweiterung der baulichen Anlage, sodass die Anlagen entsprechend abzubrechen sind. Die Lage des Standortes wird vom Ordnungsamt (Fachamt) bestätigt. Als Ersatzbau wird daher der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen am vorhandenen Standort vorgesehen.
Die Planungsleistung für den Neubau des Gerätehauses ist mit Beschluss TA 237/2018 vom 03.09.2018 an das Büro Weidemüller Hochbauplanung vergeben. Nach Vorstellung der Grundrissvarianten im Technischen Ausschuss am 07.01.2019 wurde die eingeschossige Lösung zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Am 26.03.2019 erfolgte die Vorstellung der Entwurfsplanung in einem gemeinsamen Termin der Wehrleitung der FFW Zschoppach und Vertreter des Ortschaftsrates durch das Ordnungsamt. Die Änderungsempfehlungen wurden zur Prüfung aufgenommen.
Die Vorstellung der Variantenuntersuchung zur Technischen Gebäudeausrüstung erfolgte am 01.04.2019 im Technischen Ausschuss, die Variante 1 wurde als Vorzugsvariante herausgearbeitet und wird in der weiteren Planung umgesetzt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist im Dezember 2019, die Fertigstellung ist für Februar 2021 geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenberechnung auf 1.413.696,20 Euro brutto.
- Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Instandsetzung der Historischen Stadtmauer Grimma nach Hochwasser 2013, 7. Bauabschnitt, Mühlstraße 3, 7, 9, 11/13, 15 und Baderplan 1, 04668 Grimma, TO: Mauerwerk - SVA 109/19, Vergabenummer: 2019-13-0003, Planung: IB Schneider, Badergasse 1, 04680 Colditz
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Baugenossenschaft Grimma eG, Wallgraben 18, 04668 Grimma, mit einer Auftragssumme in Höhe von 226.104,02 Euro brutto, zu vergeben. Die
Kostenberechnung von IB Schneider beträgt 232.599,30 Euro brutto.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum Bebauungsplans Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom 20.03.2019 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die in dem Abwägungsprotokoll vom 20.03.2019 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen"
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplans Nr. 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürrweitzschen“ in der Fassung vom 20.03.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) als Satzung.
Die Begründung, der Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wurden gebilligt.
- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "Wohnbebauung Seelingstädter Straße" der Stadt Grimma als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Wohnbebauung Seelingstädter Straße“ in der Fassung vom 21.03.2019 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und erneut zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten und die Planung beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Seelingstädter Straße und umfasst die Flurstücke 385, 386, 389, 390, 393, 395, 396, 397, 399, 401, 402, 403, 405, 406 und 407 der Gemarkung Hohnstädt. Derzeit stellt das Plangebiet eine anthropogen genutzte Außenbereichsfläche dar. Ziel des Bebauungsplans ist eine Nachverdichtung auf den Flächen südwestlich der Seelingstädter Straße durch die Ausweisung von Wohnbauflächen unter Ausnutzung der bereits in der Straße vorhandenen Erschließungsanlagen. Die zukünftige Bebauung soll der existierenden Nutzung auf den Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite entsprechen. Die Planung dient auch der Abrundung des Ortsrandes südwestlich der Seelingstädter Straße.