- Berufung der Ortswehrleitung der Feuerwehr Mutzschen
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Markus Beiler als Ortswehrleiter und dem Kameraden Tobias Weis als stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Mutzschen zu.
Am 18.1.2019 fand die Wahl der Ortswehrleitung in der Feuerwehr Mutzschen gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 54 Stimmberechtigten waren 51 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleitstet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Zur Wahl des Ortswehrleiters stellten sich Kamerad Markus Beiler und Kamerad Enrico Pfütze. Auf Kamerad Markus Beiler entfielen 28 Stimmen und auf Kamerad Enrico Pfütze 23 Stimmen. Zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiters stellte sich nur Kamerad Tobias Weis. Auf ihn entfielen 46 Stimmen. Gemäß § 16 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
- Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Zschoppach
Es informierte Katrin Werner, Leiterin Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl des Kameraden Michael Palm zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zschoppach zu.
Am 11.1.2019 fand die Wahl des Ortswehrleiters in der Feuerwehr Zschoppach gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 33 Stimmberechtigten waren 22 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleitstet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Michael Palm entfielen 22 Stimmen. Gemäß § 16 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma ist er vom Stadtrat zu berufen.
- Technischer Ausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
- Der Stadtrat Grimma bestellte den Technischen Ausschuss gemäß den Regelungen des § 42 SächsGemO neu.
Sach- und Rechtslage:
- Die Besetzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates Grimma bestimmt sich nach den Regelungen des § 42 SächsGemO.
Da die Bestellung eines solchen Ausschusses immer widerruflich erfolgt, kann eine Neubesetzung jederzeit auch während der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vorgenommen werden. Das Vorliegen bestimmter Gründe ist nicht erforderlich. Es gelten die gleichen Regelungen wie nach der Kommunalwahl, es sind also Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Dabei kann die Neubesetzung des Ausschusses immer nur im Ganzen erfolgen, die Neubestellung lediglich einzelner Ausschussmitglieder ist dagegen nicht rechtswirksam. Damit setzt die Neubestellung auch den Widerruf des bisherigen Technischen Ausschusses durch Beschluss im Stadtrat voraus. (Beschluss 1.)
- Durch den bedauerlichen Tod des Stadtratsmitgliedes Herr Jörg Diecke (Die Linke.) ist dessen Sitz im Technischen Ausschuss unbesetzt. Die Fraktion schlägt deshalb vor, dass dieses Mandat zukünftig durch die Stadträtin Frau Martina Keller ausgeübt wird.
Für die Bestellung des Technischen Ausschusses stehen nach § 42 Abs. 2 SächsGemO die Einigung, das Wahl- oder das Benennungsverfahren zur Verfügung. Da nach der letzten Kommunalwahl die Besetzung des Ausschusses durch Einigung erfolgte, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bestellung der Ausschussmitglieder nunmehr genauso vorgenommen werden kann. Ebenso wird angenommen, dass die Fraktionen (außer bezüglich Frau Keller) keine Änderung der Ausschussbesetzung wünschen.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Zusammensetzung des Technischen Ausschusses:
Mitglied | Stellvertreter | Fraktion |
Dossin, Hans-Jörg | Kretschmar, Steffen | BfG |
Mohr, Wolfgang | Dr. Zeidler, Thomas | BfG |
Schrempel, Karsten | Donner, Christian | BfG |
Grimm, Steffen | Martin, Malte | CDU |
Richter, Steffen | Hempel, Conrad | Allianz Stadt + Land Grimma |
Keller, Martina | Dr. Krahnert, Sabine | Die Linke. |
Heine, Johannes | Aurich, Bernd | Freie Wählervereinigung |
- Verwaltungsausschuss des Stadtrates Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin.
- Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma mit sofortiger Wirkung.
- Der Stadtrat Grimma bestellte den Verwaltungsausschuss gemäß der Regelungen des § 42 SächsGemO neu.
Sach- und Rechtslage:
- Die Besetzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates Grimma bestimmt sich nach den Regelungen des § 42 SächsGemO.
Da die Bestellung eines solchen Ausschusses immer widerruflich erfolgt, kann eine Neubesetzung jederzeit auch während der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vorgenommen werden. Das Vorliegen bestimmter Gründe ist nicht erforderlich. Es gelten die gleichen Regelungen wie nach der Kommunalwahl, es sind also Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zu bestellen. Dabei kann die Neubesetzung des Ausschusses immer nur im Ganzen erfolgen, die Neubestellung lediglich einzelner Ausschussmitglieder ist dagegen nicht rechtswirksam.
Damit setzt die Neubestellung auch den Widerruf des bisherigen Verwaltungsausschusses durch Beschluss im Stadtrat voraus. (Beschluss 1.)
- Durch den bedauerlichen Tod des Stadtratsmitgliedes Herr Jörg Diecke (Die Linke.) ist die Stellvertretung von der Stadträtin Frau Dr. Sabine Krahnert im Verwaltungsausschuss nicht geregelt. Die Fraktion schlägt deshalb vor, dass die Stellvertretung zukünftig durch die Stadträtin Frau Martina Keller erfolgt.
Für die Bestellung des Verwaltungsausschusses stehen nach § 42 Abs. 2 SächsGemO die Einigung, das Wahl- oder das Benennungsverfahren zur Verfügung. Da nach der letzten Kommunalwahl die Besetzung des Ausschusses durch Einigung erfolgte, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bestellung der Ausschussmitglieder nunmehr genauso vorgenommen werden kann. Ebenso wird angenommen, dass die Fraktionen (außer bezüglich Frau Keller) keine Änderung der Ausschussbesetzung wünschen.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses:
Mitglied | Stellvertreter | Fraktion |
Dr. Zeidler, Thomas | Dossin, Hans-Jörg | BfG |
Kretschmar, Steffen | Donner, Christian | BfG |
Schrempel, Karsten | Mohr, Wolfgang | BfG |
Linke, Frank | Mannschatz, Verena | CDU |
Dietel, Dietmar | Kniesche, Ute | Freie Wählervereinigung |
Dr. Krahnert, Sabine | Keller, Martina | Die Linke. |
Wick, Jürgen | Hempel, Conrad | Allianz Stadt + Land Grimma |
- Entgeltordnung 2019 zur Marktsatzung der Stadt Grimma
Es informierte Marlen Sandmann, Sachgebietsleiterin Marketing und Tourismus.
Der Stadtrat beschloss die Entgeltordnung zur Marktsatzung der Stadt Grimma für das Jahr 2019.
Gem. § 4 Abs. 1 SächsGemO können die Gemeinden weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzung regeln soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen. Die Entgeltordnung regelt die Standgelder und Markttage für den Frische- und Sachsenmarkt im Jahr 2019.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen (Bushaltestelle/-wendeschleife Böhlen) mit Nebenanlagen (öffentliche Freifläche mit Stellplätzen) in Verbindung mit dem Neubau der Oberschule Böhlen
Es informierte Dirk Hahmann, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Durchführung der Baumaßnahme „Neubau öffentlicher Verkehrsanlagen (Bushaltestelle, -wendeschleife) mit Nebenanlagen (öffentliche Freifläche mit Stellplätzen)“ mit Gesamtausgaben in Höhe von 554.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln in Höhe von 369.000 Euro und aus Eigenmitteln in Höhe von 185.000 Euro.
Der Stadtrat beschloss weiterhin die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 141.000 Euro. Diese werden finanziert in Höhe von 141.000 Euro durch überplanmäßige Einnahmen aus Fördermitteln der RL ÖPNV und RL Ländliche Entwicklung.
- Erwerb des Grundstücks Paul-Gerhardt-Straße 8, Gemarkung Grimma, Flurstück 348
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Erwerb des Grundstücks Grimma, Paul-Gerhardt-Straße 8, Gemarkung Grimma, Flurstück 348 mit einer Größe von 260 qm zu einem Kaufpreis von 18.000 Euro (inkl. Maklercourtage, Steuern und Nebenkosten). Die Stadt Grimma nutzt das gegenständliche Grundstück bereits seit kurz nach dem Hochwasserereignis 2002 als Park- und Grünfläche. Kommunale Wegebeziehungen laufen über das Grundstück.
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurde der Stadt Grimma das Grundstück über ein regionales Maklerbüro angeboten. Aufgrund der bisherigen Nutzung wurde ein Erwerb angestrebt.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Klosterkirche Instandsetzung nach HOWA 2013, Klosterstr. in 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5 (2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Klosterkirche – Instandsetzung nach Hochwasser 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 194.417,17 Euro.
Ziel der Maßnahme war die nachhaltige Wiederherstellung der durch das Hochwasser geschädigten Bereiche des Gebäudes.
Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:
Gebäude Innen:
- Trocknung des Mauerwerks und Entsalzung der Oberflächen
- Entsalzung und restauratorische Sanierung der Natursteinelemente
- Erneuerung von Innenputzflächen nach historischem Vorbild bis ca. 3,00 m über OK
Fußboden:
- Reinigung und Aufarbeitung der Holztüren
- Instandsetzung der ELT-Installation
Gebäude Außen:
- Entsalzung und Sanierung der Natursteinelemente
- Erneuerung des Außenputzes einschließlich Anstrich der Fassade
- Klempnerarbeiten im Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten
Die festzustellenden Kosten liegen unter der angemeldeten Schadenssumme. Die Einsparungen wurden weitestgehend durch günstige Ergebnisse in der Ausschreibungsphase erzielt.
Die Ausführung der Leistung erfolgte 2013 unmittelbar nach dem Hochwasser bis Dezember 2017.
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Schulaußenanlage Grundschule Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss Finanzierung und Bau der Schulaußenanlage in Höhe von 270.000,00 Euro. Die Maßnahme ist im Haushalt mit 207.000,00 Euro in der Maßnahme Nummer 211102 17003 erfasst, die Finanzmittel für den Differenzbetrag in Höhe von 63.000,00 Euro wird aus den Maßnahme Nummern 211102 15004 und 536001 19001 finanziert.
Schwerpunkt des Vorhabens sind Leistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Dies umfasst die Sicherung der Einfriedung des Areals, die Möglichkeit der sicheren Nutzung des Geländes und der Spielgeräte unter Einhaltung der entsprechenden sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Fläche vor dem Gebäude ist durch die Baumaßnahmen der Vergangenheit und des Alters entsprechend verschlissen und wird durch den Einbau von neuen Pflasterbelag ersetzt. In Abstimmung mit allen Nutzern am Haus erfolgt die Gestaltung. Der giebelseitig (westlich) geführte Weg dient der Haupterschließung und wird ebenfalls befestigt. Die Notwendigkeit der Befahrung durch die Feuerwehr wurde mit dem Ordnungsamt erläutert und nicht als zwingend beurteilt. Die Zuwegung bleibt erhalten um die Erschließungsmöglichkeiten am Haus zu erhalten. Die aktuell an mehreren Standorten deponierten Müllbehälter werden zentral in dem Nebengebäude untergebracht. Die baulich notwendigen Maßnahmen sind in diesem Vorhaben erfasst. Änderungen an den bereits vorhandenen Spielgeräten sowie der notwendigen umgebenden Bereiche wurden entsprechend den Nutzergewohnheiten geändert und angepasst. Auf dem südlichen Bereich des kommunalen Grundstückes sind entsprechende Zäune zur Sicherung gegen Absturz vorzusehen, Hochbeete, eine Pflasterfläche und Fahrradständer einzurichten. Im Bereich des östlichen Giebels erfolgt die Anpflanzung von Kleingehölz. Im Bereich des Gartens wurde unter Mitwirkung einer Elterninitiative die Zaunanlage straßenseitig im vergangenen Jahr in Teilen instandgesetzt. Weiterführend sind einzelne Spielgeräte im Bereich des Gartens teilweise durch Umsetzungsmaßnahmen von anderen Standorten errichtet wurden. Diese Maßnahmen sind im vorliegenden Konzept berücksichtigt und werden durch den Bau eines Baumhauses ergänzt. Eine Kletteranlage aus Steinen mit aufliegenden Stämmen wird zurück gebaut. Der Schulgarten wird neu gefasst und ein Gartenhaus ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.
Bauzeit: Realisierungsbeginn: Juli 2019, Fertigstellung: Dezember 2019