- Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 70.000 Euro für die Instandsetzung des Stolledenkmals (599,76 Euro), die Instandsetzung der Skateranlage am Dornaer Weg (5.000 Euro), Material zur Sanierung des Daches des Rittergutes Haubitz (4.208,02 Euro), die Instandsetzung der öffentlichen Toilette in der Friedrich-Oettler-Straße (11.180,59 Euro), die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Gymnasium „St. Augustin“ (45.000 Euro) sowie für die Reparatur von Spielgeräten und der Erneuerung einer Sandkastenumrandung im Außenbereich von zwei Kindertagesstätten und einem Hort (4.011,83 Euro).
Die Mittel fließen aus den Zuweisungen „Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen“ in 2019.
Die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 Euro wird von 2018 bis 2020 jährlich gewährt. Zum Nachweis des Einsatzes der Mittel ist ein entsprechender Beschluss zu fassen, welcher jährlich dem Landkreis Leipzig fristgemäß vorzulegen ist.
- Vergabe von Bauleistungen im Zuge des Neubaus Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Baustelleneinrichtung
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Leistung „Baustelleneinrichtung“ an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH für eine Auftragssumme von 231.027,14 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Architekturbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei 149.793,12 Euro. Drei Firmen reichten ihre Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsplanung bestätigt.
Rohbauarbeiten
Der Stadtrat beschloss die Vergabe der Leistung „Rohbauarbeiten“ an die Firma Lubak Bauunternehmung GmbH aus Bad Lausick für eine Auftragssumme von 2.684.817,19 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Architekturbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei 1.821.462,08 Euro. Neun Firmen reichten ihre Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsplanung bestätigt.
Alle Angebote wurden rechnerisch geprüft. Das hohe Preisniveau ist derzeit bei vielen Ausschreibungen zu verzeichnen und ist auf die derzeit hohe Auslastung der Bieter, sowie der allgemeinen und stetigen Preissteigerung aufgrund Tariferhöhungen, Erhöhung der Transport- und Entsorgungskosten zurückzuführen. Die Gesamtkosten werden sich nach der aktuellen Hochrechnung auf 10,5 Millionen Euro belaufen. Der Schulbau wird voraussichtlich zu 40 Prozent gefördert. Die Eigenmittel liegen bei 6,5 Millionen Euro.
- Verkauf des Kavalierhauses in Kössern
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf eines Grundstücks in Kössern inklusive dem Kavalierhaus zu einem Verkaufspreis von 65.000 Euro an einen privaten Erwerber.
Die Stadt Grimma schrieb den Verkauf des Kavalierhauses Kössern öffentlich aus. Der Erwerber möchte das Gebäude denkmalgerecht sanieren und für Wohnzwecke nutzen. Der Verkauf wird unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen:
- die Schalmeienkapelle der Feuerwehr Grimma kann bis Ende März 2020 die bisherigen Räumlichkeiten im Haus nutzen
- die Stadt Grimma stimmt der Verlagerung der Baulast von neun Stellplätzen zu, die Verlagerung wird innerhalb von vier Jahren nach Abschluss Kaufvertrag durch die Stadt Grimma durchgeführt
- der Nutzungszeitraum des Sportraums wird auf vier Jahre nach Abschluss Kaufvertrag begrenzt. Die Nutzungsintensität wird beibehalten und erfolgt einmal wöchentlich jeweils freitags
- der Zugang in den Sportraum erfolgt über den Bereich des Kegelvereins. Die Sanitäranlagen des Kegelvereins werden genutzt
- der Rückbau des Sanitäranbaus wird dem Erwerber gestattet. Die Kosten hierzu trägt der Erwerber.
- Die Abstimmung der Trennung der Medien erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Erwerber und der Stadt Grimma. Die Kosten der Trennung der Medien trägt der Erwerber, jedoch nicht die Kosten zum Neuanschluss für kommunale/vereinsspezifische Medien (z.B. Ausbinden der Schmutzwasserleitung des Bereichs Kegeln aus der Sammelgrube Abwasser).
- Die Kosten für die Vermessung des Grundstücks, sowie alle Notar- und Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber. Werden weitere bauliche Veränderungen aufgrund einer behördlichen Anordnung notwendig, werden diese ebenfalls von dem Erwerber getragen.
Mit Kauf des Kavalierhauses Kössern verpflichtet sich der Erwerber zur Sanierung des Gebäudes unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen.
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 "Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30"
Es informierte Simone Kluge, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat lehnte die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „Photovoltaikanlage Großbardau, Alte Schulstraße 30“ ab. Mit dem Vorhabenträger wird erneut gesprochen.