© Symbolbild Unsplash ravi-roshanIn der Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Leipziger Land klopften zuletzt immer wieder Menschen an, die ziemlich verunsichert waren. Viele hatten davon gehört, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. „Nun fragen sie sich, wann und ob sie einen Antrag dafür stellen sollen“, hat Christel Motzkus von der Beratungsstelle in Grimma beobachtet. Eine solche Verkürzung ist tatsächlich geplant. Es gibt einen Gesetzentwurf, der allerdings noch nicht beschlossen ist. Ab wann die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten ist offen. Wer von seinem Schuldenberg runterkommen möchte, muss aber nicht warten, bis die Änderung in Sack und Tüten ist, also vom Bundestag beschlossen wurde. In der Zwischenzeit können andere wichtige Schritte auf dem Weg aus den Schulden angegangen werden: Zum Beispiel eine Haushaltsanalyse oder Verhandlungen mit den Gläubigern. Die Hilfe von Christel Motzkus ist gerade sehr gefragt. Einen Grund dafür sieht sie im coronabedingten Kurzarbeitergeld, das in manchen Haushalten die finanzielle Balance aus dem Gleichgewicht gebracht hat. Dazu käme, dass sich wegen drohender Verjährungsfristen zum Jahresende Gläubiger ihre Forderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheide sichern. „Wer Rechnungen nicht bezahlen kann oder den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen hat, kann sich Hilfe in den Beratungsstellen holen“, so Christel Motzkus.
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