© Unsplash Caroline CarterDerzeit ist ein verstärktes Auftreten der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) bei Wildvögeln festzustellen. Ende Dezember 2020 wurde das HPAI-Virus bei Geflügelbeständen in Mutzschen und Roda amtlich festgestellt. Über 9.000 Gänse und 79 Hühner mussten aufgrund des Viruseintragens in der Folge getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Die Ausbruchsfälle der Geflügelpest Mutzschen und zusätzlich in Roda erfordertn eine räumliche Erweiterung der eingerichteten Restriktionszonen (Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet). Der Sperrbezirk umfasst einem Radius von ca. 3 Kilometer und das Beobachtungsgebiet einen Radius von ca. 10 Kilometern. Innerhalb der Restriktionszonen gilt strikte Stallpflicht für Geflügel. Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen und untersuchen lassen. Der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ist untersagt. Alle Betriebe haben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, durch die ein Eintrag des Erregers in die Geflügelbestände verhindert wird.
Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum hat aufgrund des aktuellen Tierseuchengeschehens entschieden, dass eine risikoorientierte Stallplicht für Geflügel im gesamten Freistaat durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) anzuordnen ist.
Der Erlass sieht vor, dass in bestimmten Risikogebieten, wie z.B. Feuchtgebieten oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (=Geflügel, ausgenommen Laufvögel) aufgestallt werden. Das bedeutet, dass das Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder mit bestimmten Schutzvorrichtungen, die den Kontakt sicher unterbinden, gehalten werden dürfen.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Auch, wenn bislang keine Übertragung der Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.
Die Sperr- und Beobachtungszonen (Restriktionszonen) in ihrem konkreten Verlauf wurden mithilfe von Allgemeinverfügungen (siehe unten) durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig veröffentlicht
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts.
Der Sperr (rot)- und Beobachtunsbezirk (blau) ist im Internet unter www.geoportal-lkl.de (Aktuelles Geflügelpest) einsehbar.
Es ergeht der dringende Appell an Geflügelhalter, die sich bislang noch nicht gemeldet haben, ihre Bestände beim Veterinäramt des Landratsamtes nachzumelden. Zudem erfolgt der Hinweis, dass die Tierhalter verpflichtet sind, sich bei der sächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Dies und die Beitragszahlung stellt die Voraussetzung für die Entschädigung im Tierseuchenfall dar.
Großer Dank an alle, die bei der Bekämpfung der Geflügelpest unterstützten
Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden, nsehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Helfer und Unterstützer,
als ob im alten Jahr mit der andauernden Corona-Pandemie nicht schon genügend besondere Anforderungen zur Aufgabenbewältigung an die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Leipzig gestellt wurden, wurden insbesondere die Feuerwehren
der Dekontaminationseinheiten in der Feuerwehr Grethen (Gemeinde Parthenstein) und Priessnitz (Stadt Frohburg) sowie die Feuerwehren der gesamten Stadt Grimma beginnend ab dem 1. Weihnachtsfeiertag zur Unterstützung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Landkreis Leipzig bei der Bekämpfung eines Vogelgrippeausbruchs in Mutzschen und Roda alarmiert.
In gewohnter Zuverlässigkeit wurde sich um alle anstehenden Aufgaben und Notwendigkeit gekümmert und Probleme gelöst. Gemeinsam mit allen Betroffenen und Beteiligten wurden in kurzer Zeit viele Rahmenbedingungen geschaffen und umgesetzt, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wohlwissend der schwierigen und besonderen Aufgabe möchte der Landrat Henry Graichen und die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes unter Amtsleiterin Asja Möller, allen Beteiligten Institutionen, Firmen und Unterstützern, und ganz besonders den beteiligten ehrenamtlichen Einsatzkräften unserer Feuerwehren danken.
Auch Oberbürgermeister Matthias Berger möchte den Frauen und Männern der Feuerwehren seinen Dank für ihren unermüdlichen, ehrenamtlichen Einsatz aussprechen. „Eine Gemeinschaft ohne das großartige Engagement der Feuerwehren kann und möchte
ich mir nicht vorstellen. Es freut mich sehr, dass man auf die Kameradinnen und Kameraden bauen kann.“ Das notwendige Netzwerk, insbesondere auch beginnend in den Reihen der Ehrenamtlichen örtlichen Feuerwehrkräfte war für eine erfolgreiche Lagebewältigung einmal mehr Gold wert.