- Annahmen von Spenden
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden für die Bürgerinitiative „Baumwege“ in Höhe von 1.000 Euro. Zudem wurde die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.670 Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von 285,98 Euro für das Kinderreitfest sowie die Kindertagesstätten Sonnenschein in Cannewitz, Schmetterling in Beiersdorf, Krümelburg in Haubitz und die Grundschule Großbothen.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendung wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
Anschaffung eines Kommunaltraktors und Verkauf von Kommunaltechnik
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe über den Kauf eines Kommunaltraktors und den Verkauf von Kommunaltechnik an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. New-Tec Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbH zu vergeben.
Der Traktor für den Bauhof Dürrweitzschen kostet 57.715 Euro. Durch den Verkauf von Alttechnik, einer Claas Zugmaschine „Ackerschlepper Nectis“, eines Multicars und einer Motorhackmaschine, konnte eine Einsparung von 24.990 Euro erzielt werden. Somit wird der kommunale Haushalt mit 32.725 Euro belastet.
- Antrag der Fraktionen Bürger für Grimma/Allianz Stadt + Land und Freie Wähler zur Schrift- und Sprachregelung in der Stadtverwaltung Grimma
Es informierte Johannes Heine, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler im Stadtrat Grimma.
Der Verwaltungsausschuss regt an, der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung möge in der Stadtverwaltung Grimma Sorge dafür tragen, dass eine einheitliche Schrift- und Sprachregelung als Behördensprache entsprechend den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung erfolgt. Die Fraktionen Bürger für Grimma/Allianz Stadt + Land sowie Freie Wähler reichten einen Beschlussantrag ein. Der Verwaltungsausschuss stimmte zu.
Begründung im Beschlussantrag:
„Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.“
Der deutsche Rechtschreibrat gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 2019/16 festgestellt, dass „Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts“ geschützt sind und in ihren „Grundrechten verletzt werden, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt“.
Aus dieser Entscheidung ergibt sich das Recht auf einen angemessenen, die individuelle Geschlechtsidentität zum Ausdruck bringenden Eintrag im Personenstandsregister.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in den Jahren 2019 und 2020 mit der Thematik der Geschlechterneutralität intensiv auseinandergesetzt.
„Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen.
Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“
Insofern ist entsprechend dem Regelwerk darauf zu achten, dass geschlechtergerechte Texte
- sachlich korrekt sind,
- verständlich und lesbar sind,
- vorlesbar sind (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
- Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
- übertragbar sind im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen.