- Vergabe von Medien-Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Grundhafter Ausbau Am Hengstberg"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe von Medien-Planungsleistungen für die Maßnahme „Grundhafter Ausbau Am Hengstberg“ an das Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH aus Leipzig. Die Honorarermittlung belief sich auf 110.149,50 EUR brutto.
- Antrag auf Abweichung und auf Befreiung: Errichtung einer Mauer und eines Einfahrtstores
Es informierte Simone Kluge, stellvertretendes Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Schulstraße 55/57 wurde der Abweichung „Errichtung einer Mauer mit Einfahrtstor“ von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 zugestimmt. Nach Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma besteht eine Genehmigungspflicht für dieses Vorhaben. Das Einfahrtstor wird in schmiedeeiserner Form und Gestaltung eingebaut, nicht aus Holz, wie es die Gestaltungssatzung vorsieht. Die Gebäudeflucht wurde aufgenommen.
Die Mauer und das Tor entstehen auf der Baulinie gemäß dem einfachen Bebauungsplan Nr. 41 „Altstadtkern“ Grimma. Somit wird die historische Struktur und die Raumkante eingehalten. Die Kriterien Traufhöhe, Firsthöhe, Anzahl der Geschosse und Summe der Geschosshöhen können für die Mauer nicht betrachtet und eingehalten werden.
Die Baumaßnahme mit den Abweichungen ist städtebaulich vertretbar. Da die umliegende Bebauung sowie das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, konnte einer Befreiung nach Gestaltungssatzung sowie der Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 41 stattgegeben werden.
Für das Grundstück Schulstraße 55/57 in Grimma liegt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vor. Die beantragte Mauer mit Tor soll befristet bis zur Umsetzung des neuen Gebäudes errichtet werden. Das angestrebte Mietverhältnis konnte nicht vereinbart werden. Der Bauherr hat das Grundstück von der Stadt Grimma im Jahr 2019 erworben. Es ist vereinbart, dass der Erwerber binnen fünf Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages das Grundstück Schulstraße 55/57 mit einem Wohn- und /oder Geschäftsgebäude bebaut.