- Vergabe der Vermessungsleistung für die Gemeindeverbindungsstraße Köllmichen-Merschwitz-Jeesewitz
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Vermessungsleistung an das Vermessungsbüro Andreas Löcher aus Grimma für eine Auftragssumme von ca. 72.200 Euro.
Nach erfolgtem Ausbau der Gemeindeverbindungstraße in den Jahren 2012/2013 ist in diesem Jahr die Finanzierung für die Schlussvermessung und den Grunderwerb im Haushalt eingestellt und gesichert. Es wurden 3 Angebote abgefordert, von denen das Vermessungsbüro Löcher aus Grimma das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vermessungsleistung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
- Verkauf eines Grundstücks in Kuckeland
Esa informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf eines 2.920 Quadratmeter großen Grundstücks in Kuckeland zu einem Kaufpreis von 5.110 Euro an den Pächter der Fläche.
Der Erwerber nutzt das Grundstück bereits in Teilen seit 2017 zur Beweidung und Grünfuttergewinnung und als Standort für eine vollbiologische Pflanzenkläranlage im Rahmen eines Pachtvertrages. Der Standort wird nicht mehr als Feuerlöschteich benötigt. An der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft ein Fließgewässer als Zulauf zum Thümmlitzbach. Der bestehende Zulauf- und Ablaufgraben wird im Rahmen einer Dienstbarkeit in einer Breite von drei Metern rechtlich gesichert. Eine Verrohrung ist nicht gestattet. Der Verkauf erfolgt oberhalb des geltenden Bodenrichtwertes.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 68 "Brühl-West, Grimma Großbardau"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Flurstück 989/2 der Gemarkung Großbardau, Brühl, die Änderung der im Bebauungsplan „Brühl-West, Grimma-Großbardau“ festgesetzten Dachneigung.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 30°-45° als Mindest- und Höchstmaß festgesetzt. Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Flurstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Das geplante Haus hat eine Dachneigung von 25° in der Südost- und Nordwestansicht und 30° in der Südwest- und Nordostansicht. Die Grundzüge der Planung werden durch die geplante Änderung der Dachneigung nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Informationen über Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
- Vergabe Flachdach im Zuge des Ersatzneubaus Oberschule Böhlen
Die Vergabe der Bauleistung „Flachdach“ an der neuen Oberschule in Böhlen erfolgte an die Firma Dachbau Mohr aus Grimma für eine Auftragssumme von 60.178,11 Euro. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Die Kostenberechnung des Planungsbüros lag bei 41.789,23 Euro. Aufgrund des Bauablaufes war es notwendig, die Leistungen noch im Juli zu beauftragen.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muldenstraße"
Für das Grundstück Am Grünen Winkel 36 wurde die Änderung der im Bebauungsplan „Muldenstraße“ festgesetzten Dacheindeckung von naturrot zu grau/anthrazit entschieden. Die Bauherren beabsichtigen eine Dachsanierung ihres Hauses. Es ist geplant, das Dach des Haupthauses neu einzudecken in der Farbe grau/anthrazitfarben. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Dacheindeckung mit naturroten Materialien in Ziegelform erfolgen soll. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde einer Befreiung bereits schon einmal zugestimmt. Das Bauvorhaben sollte nicht verzögert werden.
Aus vorgenannten Gründen war eine Eilentscheidung begründet.