- Änderung der Betriebszeiten mit Ausweitung des Fahrverkehrs in den Nachtzeitraum ohne Baumaßnahmen
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Grundstück Kleinbothener Straße 7 in Großbothen wird der Befreiung, Änderung der Betriebszeiten von 4:30 bis 22:00 Uhr und Ausweitung des Fahrverkehrs, vom vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 73 „Nordöstliches Bahnhofsgelände Großbothen“ zugestimmt.
Dem Stadtentwicklungsamt liegt ein Bauantrag - Änderung der Betriebszeiten mit Ausweitung des Fahrverkehrs in den Nachtzeitraum (von 4:30 – 22:00 Uhr) ohne Baumaßnahmen – vor. Die Stadt Grimma wird gem. § 36 BauGB, Einvernehmen zum Antrag, beteiligt.
Es handelt sich hier um den Betrieb Döbold Baustoff- & Rekultivierungs GmbH. Auf dem Betriebsgelände befinden sich Freilager, Lager- und Betriebsräume sowie LKW- und PKW-Stellplätze. Dieser Betriebsstandort liegt innerhalb eines vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Nordöstliches Bahnhofsgelände Großbothen“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes Punkt 8 ist die Betriebszeit für das Gewerbegebiet entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm auf den Tageszeitraum begrenzt. Die Firma plant nun eine Ausweitung der Arbeitszeiten von bisher 6:00 – 20:00 auf künftig 4:30 – 22:00 Uhr und somit auch Fahrbewegungen in diesem Nachtzeitraum. Alle vorhandenen Gebäude und baulichen Anlagen inklusive deren Nutzung bleiben unverändert. Eine schalltechnische Untersuchung erfolgte am 6. August 2020. Die Berechnungen weisen aus, dass die Immissionsrichtwerte(IRW) an allen Immissionsorten im Beurteilungszeitraum nachts um ≥ 6 dB unterschritten werden. Bis zu sieben LKW-Abfahrten in der lautesten Nachtstunde sind somit rechnerisch möglich. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ist nachgewiesen. Einer Befreiung von den benannten Festsetzungen kann somit aus städtebaulicher Sicht stattgegeben werden.
- Errichtung von fünf teilweise hinterleuchteten Stelen als Teil eines kooperativen Wegeleitsystems
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Discounter Aldi stellte einen Antrag auf sonstige Abweichung nach § 67 der Sächsischen Bauordnung. Der Einkaufsmarkt in der Weberstraße soll besser gefunden werden. Geplant ist, die Beschilderung des Aldi-Marktes in ein kooperatives Wegeleitsystem für die Innenstadt von Grimma einzubinden. Die vorerst fünf Metallstelen sollen Touristen den Weg zeigen. Die Stadt Grimma wurde gemäß Baugesetzbuch, Einvernehmen zum Antrag, beteiligt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag für die Standorte Leipziger Straße vor Haus-Nr. 11, August-Bebel-Straße (Flurstück 761), Clara-Zetkin-Straße (Flurstück 902/2), Friedrich-Oettler-Straße (Flurstück 184/2), Wurzener Straße (Flurstück 954/3) zu. Für die Abweichungen: Anbringung nicht an der Stätte der Leistung sowie Anbringung der Werbung nicht an Gebäudewänden bis zur Brüstungshöhe des 1. OG sowie in Schaufenstern von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grimma wurde zugestimmt. Da die umliegende Bebauung sowie das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden, kann einer Befreiung nach § 15 der Gestaltungssatzung der Stadt Grimma stattgegeben werden. Weitere Standorte sollen folgen.