- Beauftragung von Planungsleistungen für die "Objektplanung Freianlagen Uferpromenade Grimma"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für die
„Objektplanung Freianlagen Uferpromenade Grimma“ an das Planungsbüro Kraushaar Lieske Freiraumplanung aus Dresden für eine Honorarsumme von 100.322,95 Euro. Für die Baumaßnahme Gestaltung Muldeufer (Uferpromenade Grimma) sind Planungsleistungen für die Objektplanung gemäß § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 3 bis 9 zu vergeben.
Die Kostenschätzung für die Objektplanung liegt im Unterschwellenbereich. Die Firma Freiraumplanung Kraushaar Lieske gab das wirtschaftlichste Angebot ab. Das Bauvorhaben ist im Fortsetzungsantrag (FSA) 2020 im Programm (Städtebaulicher Denkmalschutz) SDP „Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer“ verankert. Für die Jahre 2020/2021 gilt eine Förderung von 80 Prozent, ab 2022 beträgt die Förderung 2/3 der Kosten.
- Bauantrag zur Erweiterung eines Schulgebäudes - 2. Bauabschnitt in Großbardau
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Erweiterung eines Schulgebäudes – 2. Bauabschnitt in der Pestalozzistraße 2/4 in Großbardau zu. Bauherr ist das Evangelische Schulzentrum Muldental e.V., Großbardau. Da sich die Herstellungskosten des Vorhabens in einer Größenordnung von ca. 792.777 Euro bewegen, hat der Technische Ausschuss über das Vorhaben zu befinden.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung. Demnach ergeben sich keine einzuhaltenden Festsetzungen. Die Parkplatzsituation wird durch das Ordnungsamt geprüft. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich an das bestehende Schulgebäude an. Das Farbkonzept wird mit der Schule und der Stadt Grimma noch abgestimmt.
- Zulassung der Abänderung und Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes des Kiessandtagebaus Großbardau-SO
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadteintwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Antrag vom 30. Juni 2020 auf Zulassung der Abänderung und Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes des Kiessandtagebaus Großbardau-SO zu.
Der fakultative Rahmenbetriebsplan für den Betrieb des Kiessandtagebaus Großbardau-SO wurde am 03. August 1998 durch das Bergamt Borna zugelassen. Die Zulassung ist bis Ende des Jahres befristet. Der Aufschluss des Tagebaus erfolgte im Jahr 1999. Derzeit arbeitet die Döbold Baustoff- und Rekultivierungs GmbH nach einem gültigen Hauptbetriebsplan.
Gegenstand des Antrages sind im Wesentlichen: die Verlängerung der Geltungsdauer der Zulassung des fakultativen Rahmenbetriebsplanes, da die Gewinnungstätigkeiten hinter den ursprünglichen Planungen zurückliegen sowie die Abänderung im Sinne der Verringerung der ursprünglich geplanten Abbaufläche wegen fehlendem Kiessand und u.a. in diesem Zusammenhang die Abänderung der Wiedernutzbarmachung.
Der beantragte Geltungszeitraum läuft vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2044, wobei eine Verlängerung der Abbauzeit um ca. 14 Jahre beantragt wird (bis ca. 2034). Die Gesamtlaufzeit inklusive Wiedernutzbarmachung soll um 24 Jahre verlängert werden.
Das Ziel der Widernutzbarmachung ist die vollständige Wiederverfüllung des ausgekiesten Bereiches mit bergbaufremden Abfällen zur Verwertung sowie die Wiederherstellung von landwirtschaftlicher Nutzfläche auf dem überwiegenden Teil der Betriebsfläche.
Als Ausgleichsmaßnahmen soll die Anlage einer Sukzessionsfläche als Habitat für den Artenschutz im Südwesten des Kiessandtagebaus erfolgen. Weiterhin wird die natürliche Sukzession auf der bereits verkippten östlichen Anschlussfläche durch die Anpflanzung weiterer Strauchgruppen unterstützt. Als zusätzliche außerhalb liegende Maßnahme wird die Bepflanzung des sogenannten Mühlengrundstücks am südlichen Ortsausgang von Großbardau vorgenommen.