- Baubeschlüsse zur Umsetzung der Maßnahmen nach der Richtlinie "Digitale Schulen" in den Grundschulen Hohnstädt und Großbothen
Es informierte Ute Hoppe
In den letzten Monaten erfolgte die Entwicklung der Medienkonzepte in den Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimma auf Grundlage der Richtlinie Digitale Schule (RL Digitale Schule). Das Sächsische Staatsministeriums für Kultus stellt ein festes Budget zur Verbesserung der digitalen Vernetzung, der Ausstattung mit mobilen Endgeräten und zur Unterstützung des digitalisierten Fernunterrichts zur Verfügung. Nach Bewilligung der Fördermittel erfolgte die standortbezogene Bauplanung in Zuständigkeit des Hochbauamtes. Für die Fachplanung wurde die Ingenieurbüro Schlegel & Reußig GmbH aus Leipzig gebunden. Vertreterinnen und Vertreter aus der Schule und des Hortes sowie der Fachämter waren am Prozess beteiligt.
Grundschule Hohnstädt
Der Technische Ausschuss beschloss die Erweiterung der digitalen Vernetzung in der Grundschule Hohnstädt in Höhe von 53.200 Euro.
Aktuell gibt es kein WLAN in der Grundschule, ebenso sind nur einzelne Klassenzimmer mit einem Netzwerkanschluss ausgestattet. Die vorhandenen Server-Standorte im Direktorengebäude und im Dachgeschoss des Hauptgebäudes sollen aufgegeben werden. Ein neuer Server wird im Bereich der Unterrichtsräume im Kellergeschoss vorgesehen.
Alle pädagogisch genutzten Räume werden mit Datenkabeln und WLAN erschlossen. Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2021 umgesetzt werden.
Grundschule Großbothen
Der Technische Ausschuss beschloss die Erweiterung der digitalen Vernetzung in der Grundschule Großbothen in Höhe von 80.600 Euro.
Die vorhandene Netzwerkstruktur ist über verschiedene Sanierungen gewachsen. Dies führte zu punktuellen Erweiterungen, welche jedoch nicht den aktuellen Bedürfnissen gerecht werden. Der überwiegende Teil der Klassenzimmer verfügt nicht über die notwendigen Netzwerkanschlüsse und WLAN Abdeckung. Alle pädagogisch genutzten Räume werden mit Datenkabeln und WLAN erschlossen. Ein neuer Server ist erforderlich. Die Maßnahme soll im Februar 2022 begonnen werden.
- Verkauf eines Gartengrundstücks in Kössern
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschloss den Verkauf eines Gartengrundstücks ab der Kreisstraße 8338 in Kössern mit einer Größe von 450 Quadratmetern zu einem Kaufpreis von 3.601 Euro. Das Gartengrundstück wird vom Erwerber im Rahmen eines Pachtvertrags bereits genutzt. Der aufstehende Bungalow ist bautechnisch wie auch finanztechnisch abgeschrieben.
Das Gartengrundstück ist nicht Teil einer Anlage nach Bundeskleingartengesetz. Die Veräußerung erfolgt oberhalb des Bodenrichtwertes, entsprechend der Vermögensbewertung. Der Erwerber übernimmt eine Mehrerlösklausel über zehn Jahre. Der Erwerber trägt alle Notar- und sonstigen Nebenkosten.