- Vergabe Verschattung im Zuge des Ersatzneubaus Oberschule Böhlen
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe des Gewerks Verschattung an die Firma UNGER Sonnenschutz aus Riesa für eine Auftragssumme von 63.275,87 Euro (brutto). Die Kostenberechnung des Planungsbüros S&P Sahlmann GmbH Leipzig lag bei 37.000 Euro. Vier Angebote wurden eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot wurde ausgewählt.
- Ankauf mehrerer Verkehrsflächen aus Insolvenzmasse
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss beschließt den Ankauf mehrerer Grundstücke in Kleinbothen mit einer Gesamtgröße von 1.948 Quadratmetern zu einem Kaufpreis von 9.740 Euro (zuzüglich Notar- und Grundbuchkosten). Bei den Flurstücken handelt es sich um Verkehrsfläche im Wohngebiet „Schaddeler Dreieck“. Der derzeitige Eigentümer ist insolvent.
- Verkauf einer Grundstücksteilfläche in Nerchau
Es informierte Ute Hoppe, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks nahe der Cannewitzer Straße 19 mit einer Fläche von 232 Quadratmetern an eine Privatperson zu. Der Kaufpreis beträgt 5.800 Euro. Es handelte sich um eine Komplettierung zum vorhandenen Grundstück. Auf eine Ausschreibung konnte somit verzichtet werden. Der gegenständliche Grundstücksteil wird bereits seit dem Jahr 2006 im Rahmen eines Pachtvertrags genutzt. Der Verkauf erfolgt oberhalb des Bodenrichtwerts. Die Vertrags- und Nebenkosten sowie die Kosten der Vermessung werden vom Erwerber getragen.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nimbschener Straße
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss beschloss für das Grundstück An der Gärtnerei 1 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße“. Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Carport und eine Garage zu errichten. Der Carport und die Garage schließen direkt an das Hauptgebäude an. Der Carport wird mit Flachdach und bituminöser Flachdachabdichtung errichtet. Die Garage liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur ein Gartengeräte- oder ein Gewächshaus zulässig. Zudem sollen Carports und Nebengebäude, die an das Hauptgebäude anschließen, eine Dachneigung vorweisen. Die beantragten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und stellen keine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit dar.