- Nutzungsvertrag AWO Kinderwelt gemeinnützige GmbH über den Betrieb der Kindertageseinrichtung "Regenbogen", Stecknadelallee 11 in 04668 Grimma
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschließt im Einvernehmen mit der AWO Kinderwelt gemeinnützige GmbH die Verlängerung des Nutzungsvertrages zur Betreibung der o.g. Kindereinrichtung bis zum 31.12.2027.
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit mit digitalen Medien in den Kindertageseinrichtungen
Es informierte Jana Kutscher, Leiterin Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 45.500,00 Euro im Haushaltsjahr 2021.
Auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb vom 29.06.2021) wurde im Juli 2021 der Förderantrag gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung.
Die Mittel werden zur Ausstattung mit Laptops und Druckern sowie für technische Voraussetzungen wie Repeater, WLAN-Access Points sowie Headsets und Webcams benötigt. Jede Kindereinrichtung erhält jeweils 3.500 Euro. Die Abrechnung erfolgt durch das Amt für Schulen, Soziales, Kultur.
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme Geförderter Breitbandausbau "graue Flecken"
Es informierte Jörg Böttger, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 Euro für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen in der Maßnahme Geförderter Breitbandausbau "graue Flecken", finanziert aus Fördermitteln „Graue Flecken“.
- Umwidmung Maßnahme Neubau Zisterne/Feuerlöschteich Keiselwitz in Neubau Zisterne Bahren
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschließt die Umwidmung der Investitionsmaßnahme Neubau Zisterne/Feuerlöschteich Keiselwitz in Neubau Zisterne Bahren.
Die Maßnahme Neubau Zisterne/Feuerlöschteich Keiselwitz wird vollständig gestrichen. In der Planung war vorgesehen den maroden Löschteich in Keiselwitz nicht zu sanieren und durch eine Zisterne zu ersetzen. Auf Grund des Aufwand/Nutzenvergleichs wurde sich jedoch für eine Sanierung entschieden, um die Zisterne in einem Ortsteil zu errichten, in welchem die Löschwasserabdeckung schlecht ist. Die Ortsteile mit schlechter Löschwasserabdeckung wurden im Brandschutzbedarfsplan ermittelt.
Mit Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes - SR 1005/2021 - vom 22.07.2021 wurde die Prioritätenliste für den Bau von künstlichen Löschwasserentnahmestellen beschlossen. Daher soll die nächste Zisterne für die Löschwasserversorgung im Ortsteil Bahren erbaut werden. Die Zusage der Fördermittel in Höhe von 50 % für den Bau der Zisterne in Bahren erfolgte mit Bescheid vom 24.11.2021.
- Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung Objekt: Grundschule Grimma Süd, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma, TO: Teilerneuerung der Automationsstationen (DDC)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt für die Grundschule Grimma Süd eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 75.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Grundstücksverkäufen.
Die außerplanmäßigen Finanzmittel werden für einen störungsfreien Funktionserhalt und die Regelung der Heizung- und Lüftungsanlagen benötigt.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung Sanierung Tierheim Schkortitz einschließlich Teilersatzneubau, Marthaweg 41, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt für die Sanierung und den Teilersatzneubau des Tierheimes Schkortitz eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 386.531,31 Euro, davon im laufenden Haushaltsjahr 250.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen aus den Grundstücksverkäufen und der Gewerbesteuer
- Ergänzung zum Baubeschluss vom 19.03.2015 Vorhaben: Ersatzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V. an anderer Stelle, einschl. Abbruch; SDP "Östliche Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Großmühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschließt mit der 3. Ergänzung zum Baubeschluss die geänderte Zuordnung als Aufwand für Abriss in Höhe von 36 T€ und deren Planung in Höhe von 5 T€. Gedeckt werden diese aus den Erträgen aus den Grundstücksverkäufen. Die Finanzierung erfolgt aus den bisher geplanten Investauszahlungen der gleichen Maßnahme.
Es erfolgt keine Änderung der Gesamtkosten.
- 4 Straßennamen für Wohngebiet Rappenberg in Grimma, 2. Bauabschnitt
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschließt für die zu errichtenden Wohngebietsstraßen in Grimma am Rappenberg, hier 2. Bauabschnitt (BA), als neue Straßennamen „Wacholderring“, „Hagebuttenweg“, „Gänseblümchenweg“ und „Zum Wiesenacker“.
- Konzessionsverträge der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Kerstin Ulbricht, Justiziarin/Beteiligungen.
- Der Stadtrat Grimma beschließt, den Oberbürgermeister zur ermächtigen, die nachfolgend genannten Konzessionsverträge für die Leitungsnetze Strom und Gas der Großen Kreisstadt durch rechtswirksame Erklärung zum 31.12.2023 zu kündigen:
a: Konzessionsvertrag für das Leitungsnetz Strom mit der envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz für das Gebiet der Kernstadt Grimma sowie der Ortschaften Beiersdorf, Döben und Höfgen vom 24.02./03.03.2014
b: Konzessionsvertrag für das Leitungsnetz Gas mit der envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz für das Gebiet der Kernstadt Grimma sowie die Ortschaften Beiersdorf, Döben, Großbardau und Höfgen vom 24.02./03.03.2014
c: Konzessionsvertrag für das Leitungsnetz Gas mit der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH Industriestraße 10 in 06184 Kabelsketal für das Gebiet der Ortschaften Großbothen, Kössern, Mutzschen, Böhlen, Dürrweitzschen, Leipnitz, Ragewitz und Zschoppach
Der Stadtrat Grimma beschließt, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, das derzeit laufenden Verfahren zur Vergabe der Konzession für das Leitungsnetz Strom der Ortschaften Großbothen, Mutzschen, Nerchau, Böhlen, Dürrweitzschen, Leipnitz,
Ragewitz, Zschoppach und Großbardau aufzuheben.