- Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bau einer Feuerlöschzisterne in Pöhsig
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Auszahlungen zur Errichtung einer Feuerlöschzisterne in Pöhsig in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus der Maßnahme zum Bau einer Feuerlöschzisterne in Hohnstädt.
Der Pachtvertrag für den bestehenden Feuerlöschteich in Pöhsig, Flurstück Nr. 117, der sich auf einem Privatgelände befindet, wurde zum 31.12.2020 gekündigt. Der Feuerlöschteich muss zurück gebaut werden. Gleichzeitig ist es zwingend erforderlich in Pöhsig auf Grund der Wohnbebauung einen Ersatz zu schaffen. Die Hydranten die dort vorhanden sind können nicht zur Löschwasserentnahme genutzt werden, da diese die vorgegebene Leistung von mind. 48 m³/h nicht leisten. Ein Stadteigenes Grundstück befindet sich zum Glück in der Nähe, so dass wir den Bereich des Löschteiches wieder abdecken können.
- Zweckvereinbarung bezüglich des Errichtens und Betreibens einer gemeinsamen Schiedsstelle
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadt Trebsen zur gemeinsamen Betreibung einer Schiedsstelle. Dabei überträgt die Große Kreisstadt Grimma die Errichtung und Betreibung der Schiedsstelle der Stadt Trebsen als beauftragte Körperschaft.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Neubau Oberschule Böhlen, Wiesenthaler Straße 3 in Grimma-Böhlen, TO: Zimmererarbeiten
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma Holzbau Pfeiffer GmbH, Burglemnitz 37, 07368 Remptendorf zu einer Auftragssumme in Höhe von 226.664,77 Euro brutto.
- Vergabe von Planungsleistungen - Baumaßnahme: Sanierung ehem. Turnhalle Nerchau und Errichtung Sanitärbau, Hugo-Koch-Straße 5, 04668 Grimma, TO: Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1 bis 9
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Vorbehalt des widerspruchslosen Fristablaufs gem. § 134 Abs. 1 GWB an das Planungsbüro: Architektur & Statikbüro Beyer / Lätzsch, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma für ein Honorar in Höhe von 240.000 Euro (brutto).
- Widmung Lausicker Straße Teil von Flurstück 1287/6 Gemarkung Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung „Lausicker Straße“ in Grimma; ein Teil von Flurstück 1287/6 als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. (1) Ziff. 3b SächsStrG und einen weiteren Teil als beschränkt öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. (1) Ziff. 4b SächsStrG.
- Umstufung eines Teilbereichs der Straße "Florian-Geyer-Siedlung", hier Gemarkung Mutzschen, Teil von Flurstück 793 und Teil von Flurstück 775, sowie eines Teilbereichs "Wagelwitzer Straße", hier Gemarkung Roda Flurstück 580, 580a und Teil von Flurstück 581, sowie der "Ortsverbindung Böhlitz-Roda", hier Gemarkung Böhlitz, Flurstück 147a
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Umstufung von Teilen der „Florian-Geyer-Siedlung“ und der „Wagelwitzer Straße“ von Gemeindeverbindungsstraße (3a, lt § 3 Abs. 3a SächsStrG) in beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b, lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG) sowie die Umstufung „Ortsverbindungsstraße Böhlitz-Roda“ von öffentlicher Feld- und Waldweg (4a lt. § 3 Abs. 4a SächsStrG) in beschränkt öffentliche Wege und Plätze (4b lt. § 3 Abs. 4b SächsStrG).
- Einziehung der Wege "Gewerbegebiet Lausicker Straße" in Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Einziehung der Wege „Gewerbegebiet Lausicker Straße“ in Grimma.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung Instandsetzung/Sanierung nach Hochwasser 2013 - Historische Stadtmauer
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Anerkennung der Schlussabrechnung gem. Hauptsatzung § 5 (2) Punkt 4 für die Baumaßnahme: „Sanierung historische Stadtmauer“ nach Hochwasser 2013. Die Gesamtbausumme beträgt 615.844,05 Euro
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung, Lieferung Strom - Gebäude im Rahmen des SLP (standardisierten Leistungsprofil - Gebäude)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stromliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude (SLP) wird für den Zeitraum der Jahre 2021 – 2022 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung. Lieferung Strom - Gebäude im Rahmen des RLM (registrierende Leistungsmessung - Gebäude)
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stromliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude (RLM) wird für den Zeitraum der Jahre 2021 – 2022 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vergabe Lieferleistung. Lieferung Erdgas zur Versorgung kommunaler Gebäude
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Gasliefervertrag der Großen Kreisstadt Grimma für die Versorgung der kommunalen Gebäude wird für den Zeitraum bis 2021 mit den Stadtwerken Grimma geschlossen.