- 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Neue Muldenbrücke".
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung der 1. Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Änderung des Verlaufs der Gehwege im nordwestlichen und südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches zur Verhinderung von Trampelpfadbildungen und zur verbesserten Erschließung der Ampelübergänge.
- Festsetzung eines Sondergebietes „SO3“ mit der Zweckbestimmung „Büro, Gastronomie und öffentliches WC“ in dem erweiterten Bereich der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf (mit der Zweckbestimmung öffentliches WC), um die Ansiedlung eines Kleingewerbes wie beispielsweise einer Eisdiele zu gewährleisten. Im Zuge dessen sollen die Baugrenzen innerhalb des Sondergebietes „SO3“ im nötigen Maß an die erweiterte Nutzung angepasst werden.
- Sicherung einer Ergänzungsnutzung im Sondergebiet „SO2“ auf einer maximalen Fläche von 80 m², um dem Leerstand innerhalb des im Sondergebiet „SO2“ bestehenden Gebäudes entgegenzuwirken.
- Rechtliche Sicherung der Installation von Werbeanlagen innerhalb des Plangebiets
- Aktualisierung der textlichen Festsetzung, um der veränderten Sachlage des Hochwasserschutzes im Plangebiet gerecht zu werden.
Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplans werden von der Umwelt 2000 GmbH getragen. Dazu ist mit der Umwelt 2000 GmbH ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 "Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern" als Bebauungsplan unter der Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13b BauGB
Es informierte Simone Kluge, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern“ in der Fassung vom 23.01.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 536, 537, 538/1, 538/2, 540, 541 und 542 der Gemarkung Kössern auf einer Fläche von ca. 11.000 m².
Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
- Veräußerung des Grundstücks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstück 137/4
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Fremdiswalde 94, 04668 Grimma zu einem Kaufpreis von 22.500 Euro.
- Ankauf des Grundstücks Grimma, Dürrweitzschen, Am Festplatz 4 der Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 45/3
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Ankauf des Grundstücks Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 45/3 zu. Der Kaufpreis beträgt 16.175,00 Euro.
Die jetzigen Eigentümer wollen das vermietete Gebäudegrundstück Nah&Frisch Verkaufsgeschäft veräußern.
Die Stadt Grimma steigt in den bestehenden Mietvertrag (bis 10/2023) ein; mithin übernimmt sie auch das Optionsrecht auf Verlängerung (zweimal fünf Jahre). Neben der Erhaltung der örtlichen Nahversorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs wird durch den Grundstücksankauf auch die nicht unerhebliche Eigentumssituation der öffentlichen Straßenfläche reguliert.
- Anlage freier liquider Mittel
Es informierte Grit Naujoks, Leiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat bevollmächtigte den Oberbürgermeister freie liquide Mittel unter folgenden Rahmenbedingungen anzulegen:
- Bank ist Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, im Einlagensicherungsfonds der Volks- und Raiffeisenbanken oder des Bundesverbandes der öffentlichen Banken
- Geldmarktfonds, festverzinsliche Wertpapiere, Sparbriefe
- Rentabilität.
Ab 1. Oktober 2017 ist die bestehende freiwillige Einlagensicherung bei Privatbanken für Kommunen weggefallen. Somit muss die Sicherheit der Geldanlage im Vordergrund stehen. Die Sicherheit der Geldanlage ist einerseits von der Anlageart abhängig und andererseits vom Geldinstitut.
Als sichere Anlagearten definiert die Stadt Grimma Geldmarktfonds (Termingelder, Schuldscheindarlehn, Anleihen) festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen) und Sparbriefe.
Die Rentabilität der Geldanlage ist ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen, allerdings ist sie nachrangig zur Sicherheit und Gesamtliquidität. Für die Rentabilitätsbetrachtung spielen vor allem die Verwahrentgelte (0,5 %) und die Kosten der Anlage eine bedeutende Rolle.
„Aufgrund der vorliegenden Haushaltsplanung gehen wir davon aus, dass die freien liquiden Mittel nur kurz- und maximal mittelfristig angelegt werden können“, so die Amtsleiterin.